Oö. Verordnung biologische Arbeitsstoffe - Land- und Forstwirtschaft (Oö. VbA - Land- und Forstwirtschaft) Fundstelle (weggefallen)

Oö. Verordnung biologische Arbeitsstoffe - Land- und Forstwirtschaft

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Verordnung der Oö. Landesregierung über den Schutz der Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe (Oö. Verordnung biologische Arbeitsstoffe - Land- und Forstwirtschaft; (Oö. VbA - Land- und Forstwirtschaft)
StF: LGBl.Nr. 110/2001 (RL 2000/54/EG vom 18 Fundstelle seit 31.12.2019 weggefallen. September 2000; ABl.Nr. L 262 vom 17.10.2000, S. 21)

Änderung

LGBl.Nr. 91/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 94e Abs. 2 Z 6 der Oö. Landarbeitsordnung 1989, LGBl. Nr. 25, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 101/1999 und die Kundmachung LGBl. Nr. 102/1999, wird verordnet:

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.11.2001 bis 31.12.2019
Verordnung der Oö. Landesregierung über den Schutz der Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe (Oö. Verordnung biologische Arbeitsstoffe - Land- und Forstwirtschaft; (Oö. VbA - Land- und Forstwirtschaft)
StF: LGBl.Nr. 110/2001 (RL 2000/54/EG vom 18 Fundstelle seit 31.12.2019 weggefallen. September 2000; ABl.Nr. L 262 vom 17.10.2000, S. 21)

Änderung

LGBl.Nr. 91/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 94e Abs. 2 Z 6 der Oö. Landarbeitsordnung 1989, LGBl. Nr. 25, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 101/1999 und die Kundmachung LGBl. Nr. 102/1999, wird verordnet:

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