§ 4 Oö. DOK-V – Land- und Forstwirtschaft (weggefallen)

Verordnung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente gemäß der Oö. Landarbeitsordnung 1989

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
§ 4

Zuständige Personen

Aus dem SicherheitsOö. DOK-V – Land- und Gesundheitsschutzdokument muss sich ergeben, welche Personen innerbetrieblich für Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes zuständig sind, oder welche innerbetriebliche Stelle nähere Auskünfte über Personen und Dienste mit besonderen Aufgaben auf diesem Gebiet erteiltForstwirtschaft seit 31.12.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 15.12.2001 bis 31.12.2019
§ 4

Zuständige Personen

Aus dem SicherheitsOö. DOK-V – Land- und Gesundheitsschutzdokument muss sich ergeben, welche Personen innerbetrieblich für Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes zuständig sind, oder welche innerbetriebliche Stelle nähere Auskünfte über Personen und Dienste mit besonderen Aufgaben auf diesem Gebiet erteiltForstwirtschaft seit 31.12.2019 weggefallen.

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