Anl. 1 Oö. DOK-V – Land- und Forstwirtschaft (weggefallen)

Verordnung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente gemäß der Oö. Landarbeitsordnung 1989

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Anlage

SicherheitsAnl. 1 Oö. DOK-V – Land- und Gesundheitsschutzdokument

für Arbeitsstätten mit bis zu zehn Dienstnehmern, in denen bei der Gefahrenermittlung und -beurteilung keine Gefährdungen von Dienstnehmern festgestellt wurden, für die Schutzmaßnahmen festzulegen sind

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Bezeichnung der Arbeitsstätte:

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Adresse:

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Zahl der im Zeitpunkt der Gefahrenermittlung

und -beurteilung beschäftigten Dienstnehmer:

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Bei der Gefahrenermittlung und -beurteilung (§ 77 der OöForstwirtschaft seit 31.12.2019 weggefallen. Landarbeitsordnung 1989) wurden keine Gefährdungen von Dienstnehmern festgestellt, für die Schutzmaßnahmen festzulegen wären.

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Ermittlung durchgeführt von:

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Datum, Unterschrift:

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Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 15.12.2001 bis 31.12.2019
Anlage

SicherheitsAnl. 1 Oö. DOK-V – Land- und Gesundheitsschutzdokument

für Arbeitsstätten mit bis zu zehn Dienstnehmern, in denen bei der Gefahrenermittlung und -beurteilung keine Gefährdungen von Dienstnehmern festgestellt wurden, für die Schutzmaßnahmen festzulegen sind

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Bezeichnung der Arbeitsstätte:

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Adresse:

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Zahl der im Zeitpunkt der Gefahrenermittlung

und -beurteilung beschäftigten Dienstnehmer:

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Bei der Gefahrenermittlung und -beurteilung (§ 77 der OöForstwirtschaft seit 31.12.2019 weggefallen. Landarbeitsordnung 1989) wurden keine Gefährdungen von Dienstnehmern festgestellt, für die Schutzmaßnahmen festzulegen wären.

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Ermittlung durchgeführt von:

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Datum, Unterschrift:

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