Oö. Landesbediensteten-Zuweisungsgesetz - Kuranstalten (Oö. LZK) Fundstelle

Oö. Landesbediensteten-Zuweisungsgesetz - Kuranstalten

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2002 bis 31.12.9999

Landesgesetz über die Zuweisung von Landesbediensteten zu den Betriebsgesellschaften der Kuranstalten (Oö. Landesbediensteten-Zuweisungsgesetz - Kuranstalten)

StF: LGBl.Nr. 119/2001 (GP XXV RV 1173/2001 IA 1178/2001 LT 39)

Änderung

LGBl.Nr. 90/2013 (GP XXVII RV 942/2013 AB 993/2013 LT 38)

Präambel/Promulgationsklausel

INHALTSVERZEICHNIS

(nichtamtlich)

 

§  1

Zuweisung

§  2

Vertretung des Dienstgebers

§  3

Neuaufnahme von Arbeitnehmern

§  4

Kostentragung

§  5

Inkrafttreten

 

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2002 bis 31.12.9999

Landesgesetz über die Zuweisung von Landesbediensteten zu den Betriebsgesellschaften der Kuranstalten (Oö. Landesbediensteten-Zuweisungsgesetz - Kuranstalten)

StF: LGBl.Nr. 119/2001 (GP XXV RV 1173/2001 IA 1178/2001 LT 39)

Änderung

LGBl.Nr. 90/2013 (GP XXVII RV 942/2013 AB 993/2013 LT 38)

Präambel/Promulgationsklausel

INHALTSVERZEICHNIS

(nichtamtlich)

 

§  1

Zuweisung

§  2

Vertretung des Dienstgebers

§  3

Neuaufnahme von Arbeitnehmern

§  4

Kostentragung

§  5

Inkrafttreten

 

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