§ 1 Oö. BBRG

Oö. Bürgerinnen- und Bürgerrechtegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2002 bis 31.12.9999

1. ABSCHNITT

Einleitung

 

§ 1

Inhalt

 

Dieses Landesgesetz enthält die näheren Bestimmungen über die Bürgerinnen- und Bürgerrechte

1.

Bürgerinnen- und Bürger-Initiative (Art. 59 Oö. L-VG) und

2.

Bürgerinnen- und Bürger-Abstimmung (Art. 60 Oö. L-VG).

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2002 bis 31.12.9999

1. ABSCHNITT

Einleitung

 

§ 1

Inhalt

 

Dieses Landesgesetz enthält die näheren Bestimmungen über die Bürgerinnen- und Bürgerrechte

1.

Bürgerinnen- und Bürger-Initiative (Art. 59 Oö. L-VG) und

2.

Bürgerinnen- und Bürger-Abstimmung (Art. 60 Oö. L-VG).

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