V 1. Ergänzung zur Nationalparkerklärung "Oö. Kalkalpen" (Oö. 1 ENK) Fundstelle

V 1. Ergänzung zur Nationalparkerklärung "Oö. Kalkalpen"

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.03.2002 bis 31.12.9999

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Nationalparkerklärung betreffend den "Nationalpark Oö. Kalkalpen - Gebiet Reichraminger Hintergebirge/Sengsengebirge" geändert wird (1. Ergänzung zur Nationalparkerklärung "Oö. Kalkalpen")

StF: LGBl. Nr. 27/2002

Änderung

idF:

LGBl. Nr. 82/2003

LGBl. Nr. 132/2009

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Oö. Nationalparkgesetzes (Oö. NPG), LGBl. Nr. 20/1997, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 129/2001 und in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 160/2001, wird verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.03.2002 bis 31.12.9999

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Nationalparkerklärung betreffend den "Nationalpark Oö. Kalkalpen - Gebiet Reichraminger Hintergebirge/Sengsengebirge" geändert wird (1. Ergänzung zur Nationalparkerklärung "Oö. Kalkalpen")

StF: LGBl. Nr. 27/2002

Änderung

idF:

LGBl. Nr. 82/2003

LGBl. Nr. 132/2009

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Oö. Nationalparkgesetzes (Oö. NPG), LGBl. Nr. 20/1997, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 129/2001 und in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 160/2001, wird verordnet:

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