Kärntner Fischereischonzeitenverordnung - K-FSV (K-FSV) Fundstelle (weggefallen)

Kärntner Fischereischonzeitenverordnung - K-FSV

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.09.2020 bis 31.12.9999
Verordnung der Landesregierung vom 6. März 2001 über die Schonzeiten
und Mindestfangmaße (Brittelmaße) für Wassertiere (Kärntner Fischereischonzeitenverordnung - K-FSV (K-FSV)StF: LGBL Nr 23/2001

Änderung

LGBl Nr 18/2006

LGBl Nr 27/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 34 Abs Fundstelle seit 15.09.2020 weggefallen. 1 des Kärntner Fischereigesetzes, LGBl Nr 62/2000, wird verordnet:

Stand vor dem 15.09.2020

In Kraft vom 28.03.2001 bis 15.09.2020
Verordnung der Landesregierung vom 6. März 2001 über die Schonzeiten
und Mindestfangmaße (Brittelmaße) für Wassertiere (Kärntner Fischereischonzeitenverordnung - K-FSV (K-FSV)StF: LGBL Nr 23/2001

Änderung

LGBl Nr 18/2006

LGBl Nr 27/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 34 Abs Fundstelle seit 15.09.2020 weggefallen. 1 des Kärntner Fischereigesetzes, LGBl Nr 62/2000, wird verordnet:

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