§ 5 K-EV (weggefallen)

Kärntner Ehrenzeichenverordnung - K-EV

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.11.2019 bis 31.12.9999
§ 5 K-EV

Ehrenzeichen

(1) Das Ehrenzeichen des Landes Kärnten gelangt am dreieckig gefaltenen 4 cm breiten gelb-rot-weißen Bande zur Verleihung und wird an der linken Brustseite getragen seit 08.11.2019 weggefallen.

(2) Das Kleinod des Ehrenzeichens des Landes Kärnten besteht aus einem vierteiligen golden bordierten Kreuz mit acht Spitzen (Höhe und Breite 4,5 cm), dessen Felder in Email gelb-rot-weiß ausgelegt sind. Auf das Kreuz wird das Kärntner Landeswappen in Metall, plastisch, altsilber patiniert, aufgelegt. Zur Verbindung des Kleinods mit dem Band dient eine vergoldete Öse.

(3) Frauen tragen das Kleinod des Ehrenzeichens des Landes Kärnten an einem maschenartig genähten gelb-rot-weißen Band.

Stand vor dem 08.11.2019

In Kraft vom 15.12.2001 bis 08.11.2019
§ 5 K-EV

Ehrenzeichen

(1) Das Ehrenzeichen des Landes Kärnten gelangt am dreieckig gefaltenen 4 cm breiten gelb-rot-weißen Bande zur Verleihung und wird an der linken Brustseite getragen seit 08.11.2019 weggefallen.

(2) Das Kleinod des Ehrenzeichens des Landes Kärnten besteht aus einem vierteiligen golden bordierten Kreuz mit acht Spitzen (Höhe und Breite 4,5 cm), dessen Felder in Email gelb-rot-weiß ausgelegt sind. Auf das Kreuz wird das Kärntner Landeswappen in Metall, plastisch, altsilber patiniert, aufgelegt. Zur Verbindung des Kleinods mit dem Band dient eine vergoldete Öse.

(3) Frauen tragen das Kleinod des Ehrenzeichens des Landes Kärnten an einem maschenartig genähten gelb-rot-weißen Band.

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