Anl. 1 K-GVG 2002 (weggefallen)

Kärntner Grundverkehrsgesetz 2002 - K-GVG

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999
(LGBl Nr 36/2022)
InkrafttretenLandesgesetzblatt Nr 36 aus 2022,)
Inkrafttreten
  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt, soweit in Abs. 2 nicht anderes bestimmt wird, mit 1. Jänner 2022 in Kraft.Dieses Gesetz tritt, soweit in Absatz 2, nicht anderes bestimmt wird, mit 1. Jänner 2022 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Art. VI Z 4 und 7 sowie Art. XI Z 1 bis 4 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Art. römisch VI Ziffer 4 und 7 sowie Art. römisch XI Ziffer eins bis 4 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Anl. 1 K-GVG 2002 seit 31.12.2021 weggefallen.

Stand vor dem 31.08.2025

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.08.2025
(LGBl Nr 36/2022)
InkrafttretenLandesgesetzblatt Nr 36 aus 2022,)
Inkrafttreten
  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt, soweit in Abs. 2 nicht anderes bestimmt wird, mit 1. Jänner 2022 in Kraft.Dieses Gesetz tritt, soweit in Absatz 2, nicht anderes bestimmt wird, mit 1. Jänner 2022 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Art. VI Z 4 und 7 sowie Art. XI Z 1 bis 4 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Art. römisch VI Ziffer 4 und 7 sowie Art. römisch XI Ziffer eins bis 4 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Anl. 1 K-GVG 2002 seit 31.12.2021 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten