§ 13 V-BSG

Bäuerliches Siedlungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2017 bis 31.12.9999

(1) Das Gesetz über eine Änderung des Bäuerlichen Siedlungsgesetzes, LGBl.Nr. 31/2015, tritt am 1. Jänner 2016 in Kraft.

(2) Art. VI des Gesetzes über die Auflösung der Agrarbezirksbehörde für das Land Vorarlberg – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 2/2017, tritt am 1. April 2017 in Kraft.

*) Fassung LGBl.Nr. 44/2013, 31/2015, 2/2017

Stand vor dem 31.03.2017

In Kraft vom 01.01.2016 bis 31.03.2017

(1) Das Gesetz über eine Änderung des Bäuerlichen Siedlungsgesetzes, LGBl.Nr. 31/2015, tritt am 1. Jänner 2016 in Kraft.

(2) Art. VI des Gesetzes über die Auflösung der Agrarbezirksbehörde für das Land Vorarlberg – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 2/2017, tritt am 1. April 2017 in Kraft.

*) Fassung LGBl.Nr. 44/2013, 31/2015, 2/2017

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