§ 15 V-BSG (weggefallen)

Bäuerliches Siedlungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2016 bis 31.12.9999
Behörde im Sinne der Abschnitte 2 bis 4 ist die Agrarbezirksbehörde.

*§ 15 V-BSG (weggefallen) Fassung LGBl.Nr. 44/2013

seit 01.01.2016 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2015

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.2015
Behörde im Sinne der Abschnitte 2 bis 4 ist die Agrarbezirksbehörde.

*§ 15 V-BSG (weggefallen) Fassung LGBl.Nr. 44/2013

seit 01.01.2016 weggefallen.

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