§ 14 K-WG (weggefallen)

Kärntner Weinbaugesetz 2005 - K-WG

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.12.2020 bis 31.12.9999
§ 14 K-WG

Gemeinschaftsrecht

Durch dieses Gesetz werden die Ermächtigungen in Art seit 14.12.2020 weggefallen. 2, 3, 4 und 19 der Verordnung (EG) Nr 1493/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein (ABl Nr L 179 vom 14. Juli 1999) in Anspruch genommen.

Stand vor dem 14.12.2020

In Kraft vom 01.03.2006 bis 14.12.2020
§ 14 K-WG

Gemeinschaftsrecht

Durch dieses Gesetz werden die Ermächtigungen in Art seit 14.12.2020 weggefallen. 2, 3, 4 und 19 der Verordnung (EG) Nr 1493/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein (ABl Nr L 179 vom 14. Juli 1999) in Anspruch genommen.

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