§ 57 Vbg. GL

Geschäftsordnung für den Vorarlberger Landtag

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.11.1984 bis 31.12.9999

Zu einer Änderung der Bestimmungen dieser Geschäftsordnung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln erforderlich.

*) Fassung LGBl.Nr. 36/1984

Stand vor dem 05.11.1984

In Kraft vom 01.05.1973 bis 05.11.1984

Zu einer Änderung der Bestimmungen dieser Geschäftsordnung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln erforderlich.

*) Fassung LGBl.Nr. 36/1984

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