Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe zwischen dem Land Vorarlberg und dem Land Wien (Vbg. KASLVLW) Fundstelle

Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe zwischen dem Land Vorarlberg und dem Land Wien

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 05.10.1974 bis 31.12.2025

Verordnung der Landesregierung über den Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe zwischen dem Land Vorarlberg und dem Land Wien

StF: LGBl.Nr. 40/1973

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 21 des Sozialhilfegesetzes, LGBl.Nr. 26/1971, wird verordnet:

Anmerkung

Anlage zur Verordnung der Vorarlberger Landesregierung LGBl.Nr. 47/1973 ist abgedruckt unter "Verordnung der Landesregierung über den Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe zwischen dem Land Vorarlberg und den Sozialhilfeträgern der Länder Oberösterreich und Tirol"

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 05.10.1974 bis 31.12.2025

Verordnung der Landesregierung über den Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe zwischen dem Land Vorarlberg und dem Land Wien

StF: LGBl.Nr. 40/1973

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 21 des Sozialhilfegesetzes, LGBl.Nr. 26/1971, wird verordnet:

Anmerkung

Anlage zur Verordnung der Vorarlberger Landesregierung LGBl.Nr. 47/1973 ist abgedruckt unter "Verordnung der Landesregierung über den Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe zwischen dem Land Vorarlberg und den Sozialhilfeträgern der Länder Oberösterreich und Tirol"

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