Anl. 3 K-TZG 2008 (weggefallen)

Kärntner Tierzuchtgesetz 2008

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.07.2020 bis 31.12.9999
AnlageAnl. 3

Anforderungen an Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung (zu § 3 Abs. 1 Z 4, § 9 Abs. 4, § 13 Abs. 1 Z 2, § 27 Abs. 1 Z 1 und Z 7)

Tiere Grundsätze für die Anforderung an männliche Tiere,

Leistungsprüfungen die zur künstlichen

und die Zuchtwert K- Besamung eingesetzt werden

schätzung

1 2 3

Rinder Anforderungen nach dem Anforderungen nach Kapitel III,

Anhang I der Ent- NrTZG 2008 seit 28.07.2020 weggefallen. 2 des Anhangs I der

scheidung der Kommission Entscheidung der Kommission

2006/427/EG vom 20. Juni 2006/427/EG vom 20. Juni

2006 über die Methoden 2006 über die Methoden der

der Leistungsprüfung und Leistungsprüfung und

Zuchtwertschätzung bei Zuchtwertschätzung bei

reinrassigen Zuchtrindern reinrassigen Zuchtrindern

(ABl. EG Nr. L 169, (ABl. EG Nr. L 169, S. 56).

S. 56).

Schweine Anforderungen nach dem

a) rein- Anhang der Entscheidung

rassig der Kommission

89/507/EWG vom 18. Juli

1989 über die Methoden

der Leistungskontrolle

sowie der genetischen

Bewertung der reinrassigen

und der hybriden Zucht-

schweine (ABl. EG Nr. L

247, S. 43).

b) hybrid Anforderungen nach dem

Anhang der Entscheidung

der Kommission 89/507/EWG

vom 18. Juli 1989 über

die Methoden der

Leistungskontrolle sowie

der genetischen Bewertung

der reinrassigen und der

hybriden Zuchtschweine

(ABl. EG Nr. L 247, S. 43).

Schafe Anforderungen nach dem

und Anhang der Entscheidung

Ziegen der Kommission 90/256/EWG

vom 10. Mai 1990 über die

Methoden der Leistungs-

prüfungen und der Zucht-

wertschätzung reinrassiger

Zuchtschafe und -ziegen

(ABl. EG Nr. L 145, S. 35).

Stand vor dem 28.07.2020

In Kraft vom 01.02.2009 bis 28.07.2020
AnlageAnl. 3

Anforderungen an Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung (zu § 3 Abs. 1 Z 4, § 9 Abs. 4, § 13 Abs. 1 Z 2, § 27 Abs. 1 Z 1 und Z 7)

Tiere Grundsätze für die Anforderung an männliche Tiere,

Leistungsprüfungen die zur künstlichen

und die Zuchtwert K- Besamung eingesetzt werden

schätzung

1 2 3

Rinder Anforderungen nach dem Anforderungen nach Kapitel III,

Anhang I der Ent- NrTZG 2008 seit 28.07.2020 weggefallen. 2 des Anhangs I der

scheidung der Kommission Entscheidung der Kommission

2006/427/EG vom 20. Juni 2006/427/EG vom 20. Juni

2006 über die Methoden 2006 über die Methoden der

der Leistungsprüfung und Leistungsprüfung und

Zuchtwertschätzung bei Zuchtwertschätzung bei

reinrassigen Zuchtrindern reinrassigen Zuchtrindern

(ABl. EG Nr. L 169, (ABl. EG Nr. L 169, S. 56).

S. 56).

Schweine Anforderungen nach dem

a) rein- Anhang der Entscheidung

rassig der Kommission

89/507/EWG vom 18. Juli

1989 über die Methoden

der Leistungskontrolle

sowie der genetischen

Bewertung der reinrassigen

und der hybriden Zucht-

schweine (ABl. EG Nr. L

247, S. 43).

b) hybrid Anforderungen nach dem

Anhang der Entscheidung

der Kommission 89/507/EWG

vom 18. Juli 1989 über

die Methoden der

Leistungskontrolle sowie

der genetischen Bewertung

der reinrassigen und der

hybriden Zuchtschweine

(ABl. EG Nr. L 247, S. 43).

Schafe Anforderungen nach dem

und Anhang der Entscheidung

Ziegen der Kommission 90/256/EWG

vom 10. Mai 1990 über die

Methoden der Leistungs-

prüfungen und der Zucht-

wertschätzung reinrassiger

Zuchtschafe und -ziegen

(ABl. EG Nr. L 145, S. 35).

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