§ 26 StWG

Starkstromwegegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2018 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 1978 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Elektrizitätslandesgesetz, LGBl.Nr. 34/1933, in der Fassung LGBl.Nr. 4/1937 und Nr. 48/1949, insoweit außer Kraft, als es Angelegenheiten betrifft, die in diesem Gesetz geregelt sind.

(3) Art. LXXIV des Landesverwaltungsgerichts-Anpassungsgesetzes – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 44/2013, tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.

(4) Art. XXI des Gesetzes zur Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung 2017 – Sammelgesetz, LGBl.Nr. 78/2017, tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft.

*) Fassung LGBl.Nr. 44/2013, 78/2017

Stand vor dem 31.12.2017

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.2017

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 1978 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Elektrizitätslandesgesetz, LGBl.Nr. 34/1933, in der Fassung LGBl.Nr. 4/1937 und Nr. 48/1949, insoweit außer Kraft, als es Angelegenheiten betrifft, die in diesem Gesetz geregelt sind.

(3) Art. LXXIV des Landesverwaltungsgerichts-Anpassungsgesetzes – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 44/2013, tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.

(4) Art. XXI des Gesetzes zur Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung 2017 – Sammelgesetz, LGBl.Nr. 78/2017, tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft.

*) Fassung LGBl.Nr. 44/2013, 78/2017

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