§ 17 LBed.-NBV

Landesbediensteten-Nebenbezügeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2017 bis 31.12.9999

(1) Die Verordnung in der Fassung LGBl.Nr. 15/2011 tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft.

(2) Die Verordnung über eine Änderung der Landesbediensteten-Nebenbezügeverordnung, LGBl.Nr. 44/2017, tritt am 1. Juli 2017 in Kraft.

*) Fassung LGBl.Nr. 15/2011, 44/2017

Stand vor dem 30.06.2017

In Kraft vom 01.01.2011 bis 30.06.2017

(1) Die Verordnung in der Fassung LGBl.Nr. 15/2011 tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft.

(2) Die Verordnung über eine Änderung der Landesbediensteten-Nebenbezügeverordnung, LGBl.Nr. 44/2017, tritt am 1. Juli 2017 in Kraft.

*) Fassung LGBl.Nr. 15/2011, 44/2017

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