§ 7 Vbg. VLSL (weggefallen)

Verordnung der Landesregierung über die Satzung des Vorarlberger Landeskriegsopferfonds

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.05.2020 bis 31.12.9999
(1) Dem Kuratorium obliegt die Verwaltung des Fonds§ 7 Vbg. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere

a)

die Beschlussfassung über den Voranschlag;

b)

die Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss und den Rechenschaftsbericht sowie die Entlastung der Geschäftsstelle;

c)

die Beschlussfassung über Unterstützungs- und Fürsorgemaßnahmen und die Bewilligung von Unterstützungen und Darlehen, soweit die Entscheidung hierüber nicht gemäß Abs. 2 dem Unterstützungsausschuss übertragen ist;

d)

die Beschlussfassung über die Errichtung eigener Unternehmen (§ 3 Abs. 5);

e)

die Beschlussfassung über die Anlage des Vermögens; die Geldanlage in Wertpapieren erfolgt durch die Geschäftsstelle;

f)

die Bestellung des Unterstützungsausschusses.

(2) Das Kuratorium kann die Entscheidung über Ansuchen um Gewährung von Geldleistungen im Rahmen der von ihm aufzustellenden Richtlinien dem Unterstützungsausschuss übertragenVLSL seit 22.05.2020 weggefallen.

Stand vor dem 22.05.2020

In Kraft vom 14.02.1986 bis 22.05.2020
(1) Dem Kuratorium obliegt die Verwaltung des Fonds§ 7 Vbg. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere

a)

die Beschlussfassung über den Voranschlag;

b)

die Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss und den Rechenschaftsbericht sowie die Entlastung der Geschäftsstelle;

c)

die Beschlussfassung über Unterstützungs- und Fürsorgemaßnahmen und die Bewilligung von Unterstützungen und Darlehen, soweit die Entscheidung hierüber nicht gemäß Abs. 2 dem Unterstützungsausschuss übertragen ist;

d)

die Beschlussfassung über die Errichtung eigener Unternehmen (§ 3 Abs. 5);

e)

die Beschlussfassung über die Anlage des Vermögens; die Geldanlage in Wertpapieren erfolgt durch die Geschäftsstelle;

f)

die Bestellung des Unterstützungsausschusses.

(2) Das Kuratorium kann die Entscheidung über Ansuchen um Gewährung von Geldleistungen im Rahmen der von ihm aufzustellenden Richtlinien dem Unterstützungsausschuss übertragenVLSL seit 22.05.2020 weggefallen.

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