§ 14 Vbg. VLSL (weggefallen)

Verordnung der Landesregierung über die Satzung des Vorarlberger Landeskriegsopferfonds

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.05.2020 bis 31.12.9999
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Satzung des Vorarlberger Landeskriegsopferfonds, LGBl.Nr§ 14 Vbg. 19/1953, in der Fassung LGBl.NrVLSL seit 22.05.2020 weggefallen. 5/1954, außer Kraft.

Stand vor dem 22.05.2020

In Kraft vom 14.02.1986 bis 22.05.2020
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Satzung des Vorarlberger Landeskriegsopferfonds, LGBl.Nr§ 14 Vbg. 19/1953, in der Fassung LGBl.NrVLSL seit 22.05.2020 weggefallen. 5/1954, außer Kraft.

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