§ 7 K-HKH

Kärntner Heimverordnung - K-HeimVO

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2020 bis 31.12.9999

Verkehrswege und der Gebäudezugang müssen behindertengerecht, rollstuhlgerecht und barrierefrei sein. Die Gänge müssen mindestens 2,20 m breit sein. In den Gängen sind Handläufe anzubringen. Die Verkehrswege sind so auszustatten, dass eine leichte Orientierung möglich ist.

Stand vor dem 30.06.2020

In Kraft vom 24.04.2020 bis 30.06.2020

Verkehrswege und der Gebäudezugang müssen behindertengerecht, rollstuhlgerecht und barrierefrei sein. Die Gänge müssen mindestens 2,20 m breit sein. In den Gängen sind Handläufe anzubringen. Die Verkehrswege sind so auszustatten, dass eine leichte Orientierung möglich ist.

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