§ 137 Oö. StGBG 2002 Anwendung sonstiger bundesrechtlicher Vorschriften

Oö. Statutargemeinden-Bedienstetengesetz 2002

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2011 bis 31.12.9999

Das ArbeitsplatzsicherungsgesetzArbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991 und die §§ 1 bis 3 und 9 Überbrückungshilfengesetz sind auf alle Beamten (Beamtinnen) anzuwenden. (Anm: LGBl.Nr. 2/2011)

Stand vor dem 31.12.2010

In Kraft vom 01.07.2002 bis 31.12.2010

Das ArbeitsplatzsicherungsgesetzArbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991 und die §§ 1 bis 3 und 9 Überbrückungshilfengesetz sind auf alle Beamten (Beamtinnen) anzuwenden. (Anm: LGBl.Nr. 2/2011)

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