§ 8 K-LWG

Kärntner Landwirtschaftsgesetz - K-LWG

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.12.2020 bis 31.12.9999

DerDas agrarische LeitplanLeitbild hat sich insbesondere zu erstrecken

a)

auf die Darstellung aktueller agrarstatistischer Daten einschließlich einer Analyse in Bezug auf Stärken und Planung von Gebieten mit besonderen Schwerpunkten im Sinne der Ziele nach § 1 Schwächen sowie Chancen und der Funktionen nach § 7 Abs. 3Risiken;

b)

auf die Darstellung und Planung regionaler Förderungsschwerpunktevon Förderungsschwerpunkten und Förderungsstrategien.

Stand vor dem 15.12.2020

In Kraft vom 01.12.2012 bis 15.12.2020

DerDas agrarische LeitplanLeitbild hat sich insbesondere zu erstrecken

a)

auf die Darstellung aktueller agrarstatistischer Daten einschließlich einer Analyse in Bezug auf Stärken und Planung von Gebieten mit besonderen Schwerpunkten im Sinne der Ziele nach § 1 Schwächen sowie Chancen und der Funktionen nach § 7 Abs. 3Risiken;

b)

auf die Darstellung und Planung regionaler Förderungsschwerpunktevon Förderungsschwerpunkten und Förderungsstrategien.

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