Oö. Gemeinde-Dienstpostenplanverordnung 2002 (Oö. GD 2002) Fundstelle (weggefallen)

Oö. Gemeinde-Dienstpostenplanverordnung 2002

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.12.2019 bis 31.12.9999
Verordnung der Oö. Landesregierung über Richtlinien für die Festsetzung der Dienstpostenpläne in den oö. Gemeinden (mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut) (Oö. Gemeinde-Dienstpostenplanverordnung 2002)

StF: LGBl. Nr. 64/2002

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 7 Abs. 2 Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 (Oö. GDGGD 2002), LGBl. Nr. 52/2002, wird verordnet:

Fundstelle seit 12.12.2019 weggefallen.

Stand vor dem 12.12.2019

In Kraft vom 01.08.2002 bis 12.12.2019
Verordnung der Oö. Landesregierung über Richtlinien für die Festsetzung der Dienstpostenpläne in den oö. Gemeinden (mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut) (Oö. Gemeinde-Dienstpostenplanverordnung 2002)

StF: LGBl. Nr. 64/2002

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 7 Abs. 2 Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 (Oö. GDGGD 2002), LGBl. Nr. 52/2002, wird verordnet:

Fundstelle seit 12.12.2019 weggefallen.

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