§ 14 Oö. GD 2002 (weggefallen)

Oö. Gemeinde-Dienstpostenplanverordnung 2002

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.12.2019 bis 31.12.9999
§ 14

Einwohnerzahl

Für die Festsetzung der Dienstpostenpläne ist hinsichtlich der Einwohner die Zahl jener Personen maßgeblich, die zum Stichtag für die jeweils letzte Gemeinderatswahl, die aus Anlass des Auslaufens einer Funktionsperiode stattgefunden hat, einen Wohnsitz in der Gemeinde haben. GD 2002 seit 12.12.2019 weggefallen.

Stand vor dem 12.12.2019

In Kraft vom 01.08.2002 bis 12.12.2019
§ 14

Einwohnerzahl

Für die Festsetzung der Dienstpostenpläne ist hinsichtlich der Einwohner die Zahl jener Personen maßgeblich, die zum Stichtag für die jeweils letzte Gemeinderatswahl, die aus Anlass des Auslaufens einer Funktionsperiode stattgefunden hat, einen Wohnsitz in der Gemeinde haben. GD 2002 seit 12.12.2019 weggefallen.

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