§ 56 Oö. GemHKRO (weggefallen)

Oö. Gemeindehaushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.08.2019 bis 31.12.9999
§ 56

Verrechnungsumfang

Die Verrechnung nach den Grundsätzen der Verwaltungsbuchführung umfasst:

1.

die voranschlagswirksame Verrechnung;

2.

die voranschlagsunwirksame (durchlaufende) Verrechnung;

3.

die Vermögens- und Schuldenverrechnung.

Oö. GemHKRO seit 29.08.2019 weggefallen.

Stand vor dem 29.08.2019

In Kraft vom 01.09.2002 bis 29.08.2019
§ 56

Verrechnungsumfang

Die Verrechnung nach den Grundsätzen der Verwaltungsbuchführung umfasst:

1.

die voranschlagswirksame Verrechnung;

2.

die voranschlagsunwirksame (durchlaufende) Verrechnung;

3.

die Vermögens- und Schuldenverrechnung.

Oö. GemHKRO seit 29.08.2019 weggefallen.

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