§ 94 GbedG 1988 (weggefallen)

Gemeindebedienstetengesetz 1988

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.01.2012 bis 31.12.9999
*) Die Bestimmung ist gemäß § 49 Abs. 17 des Bundespflegegeldgesetzes, BGBl. Nr. 110/1993, in der Fassung BGBl. I Nr. 58/2011, mit 1.1.2012 außer Kraft getreten, wobei sie auf anhängige Verfahren weiterhin anzuwenden ist§ 94 GbedG 1988 seit 01.01.2012 weggefallen.

Stand vor dem 01.01.2012

In Kraft vom 01.01.2002 bis 01.01.2012
*) Die Bestimmung ist gemäß § 49 Abs. 17 des Bundespflegegeldgesetzes, BGBl. Nr. 110/1993, in der Fassung BGBl. I Nr. 58/2011, mit 1.1.2012 außer Kraft getreten, wobei sie auf anhängige Verfahren weiterhin anzuwenden ist§ 94 GbedG 1988 seit 01.01.2012 weggefallen.

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