§ 5 Oö. BSV - LF (weggefallen)

Oö. Bildschirmarbeitsverordnung - Land- und Forstwirtschaft

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
§ 5

Arbeitsstuhl

(1) Den Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern sind Arbeitsstühle zur Verfügung zu stellen, die folgenden Anforderungen entsprechen müssen:

1.

Arbeitsstühle dürfen die Bewegungsfreiheit nicht einschränken und müssen den Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern die Einnahme ergonomisch günstiger Körperhaltungen ermöglichen.

2.

Arbeitsstühle müssen als Drehstühle mit Rollen oder Gleitern ausgeführt und kippsicher sein, wobei Rollen beim unbelasteten Stuhl schwergängig sein müssen. Das Untergestell muss mindestens fünf Auflagepunkte aufweisen.

3.

Die Sitzhöhe muss verstellbar sein.

4.

Die Rückenlehne muss den Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern eine gute Abstützung in verschiedenen Sitzhaltungen ermöglichen und in Höhe und Neigung verstellbar sein.

(2) Den Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern sind Fußstützen zur Verfügung zu stellen, wenn dies auf Grund der Körpermaße oder fehlenden Tischhöhenverstellung erforderlich ist. BSV - LF seit 31.12.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 31.10.2002 bis 31.12.2019
§ 5

Arbeitsstuhl

(1) Den Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern sind Arbeitsstühle zur Verfügung zu stellen, die folgenden Anforderungen entsprechen müssen:

1.

Arbeitsstühle dürfen die Bewegungsfreiheit nicht einschränken und müssen den Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern die Einnahme ergonomisch günstiger Körperhaltungen ermöglichen.

2.

Arbeitsstühle müssen als Drehstühle mit Rollen oder Gleitern ausgeführt und kippsicher sein, wobei Rollen beim unbelasteten Stuhl schwergängig sein müssen. Das Untergestell muss mindestens fünf Auflagepunkte aufweisen.

3.

Die Sitzhöhe muss verstellbar sein.

4.

Die Rückenlehne muss den Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern eine gute Abstützung in verschiedenen Sitzhaltungen ermöglichen und in Höhe und Neigung verstellbar sein.

(2) Den Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern sind Fußstützen zur Verfügung zu stellen, wenn dies auf Grund der Körpermaße oder fehlenden Tischhöhenverstellung erforderlich ist. BSV - LF seit 31.12.2019 weggefallen.

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