§ 8 Oö. BSV - LF (weggefallen)

Oö. Bildschirmarbeitsverordnung - Land- und Forstwirtschaft

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
3. ABSCHNITT

BILDSCHIRMARBEIT

§ 8

Ermittlung und Beurteilung

Im Rahmen der Ermittlung und Beurteilung von Gefahren im Sinn des § 91e Abs. 1 der Oö. Landarbeitsordnung 1989 ist insbesondere festzustellen, ob Bildschirmarbeit im Sinn des § 2 Abs. 1 vorliegtBSV - LF seit 31.12.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 31.10.2002 bis 31.12.2019
3. ABSCHNITT

BILDSCHIRMARBEIT

§ 8

Ermittlung und Beurteilung

Im Rahmen der Ermittlung und Beurteilung von Gefahren im Sinn des § 91e Abs. 1 der Oö. Landarbeitsordnung 1989 ist insbesondere festzustellen, ob Bildschirmarbeit im Sinn des § 2 Abs. 1 vorliegtBSV - LF seit 31.12.2019 weggefallen.

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