§ 13 Oö. BSV - LF (weggefallen)

Oö. Bildschirmarbeitsverordnung - Land- und Forstwirtschaft

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
4§ 13 . ABSCHNITT

SONSTIGE PFLICHTEN DER DIENSTGEBERINNEN UND DIENSTGEBER

§ 13

Unterweisung

Jede Dienstnehmerin und jeder Dienstnehmer sind vor Aufnahme der Tätigkeit am Bildschirmgerät und bei jeder wesentlichen Veränderung der Organisation des Arbeitsplatzes im Umgang mit dem Gerät sowie hinsichtlich der ergonomisch richtigen Einstellung und Anordnung der Arbeitsmittel zu unterweisenBSV - LF seit 31.12.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 31.10.2002 bis 31.12.2019
4§ 13 . ABSCHNITT

SONSTIGE PFLICHTEN DER DIENSTGEBERINNEN UND DIENSTGEBER

§ 13

Unterweisung

Jede Dienstnehmerin und jeder Dienstnehmer sind vor Aufnahme der Tätigkeit am Bildschirmgerät und bei jeder wesentlichen Veränderung der Organisation des Arbeitsplatzes im Umgang mit dem Gerät sowie hinsichtlich der ergonomisch richtigen Einstellung und Anordnung der Arbeitsmittel zu unterweisenBSV - LF seit 31.12.2019 weggefallen.

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