§ 16 Oö. BSV - LF (weggefallen)

Oö. Bildschirmarbeitsverordnung - Land- und Forstwirtschaft

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
5§ 16 . ABSCHNITT

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 16

Ausnahmen

Auf Arbeitsvorgänge, die fallweise kurzdauernde Eingaben und Abfragen von Informationen am Bildschirm mit nachfolgendem Tätigkeitswechsel (z.BBSV - LF seit 31.12.2019 weggefallen. bei der Lagerhaltung) erfordern, sind die §§ 4 und 5 nicht anzuwenden.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 31.10.2002 bis 31.12.2019
5§ 16 . ABSCHNITT

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 16

Ausnahmen

Auf Arbeitsvorgänge, die fallweise kurzdauernde Eingaben und Abfragen von Informationen am Bildschirm mit nachfolgendem Tätigkeitswechsel (z.BBSV - LF seit 31.12.2019 weggefallen. bei der Lagerhaltung) erfordern, sind die §§ 4 und 5 nicht anzuwenden.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten