§ 17 Oö. BSV - LF (weggefallen)

Oö. Bildschirmarbeitsverordnung - Land- und Forstwirtschaft

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
§ 17

In-Kraft-Treten

(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

(2) Die §§ 3 und 4 treten mit 1. Juli 2004 in KraftBSV - LF seit 31.12.2019 weggefallen.

(3) Die §§ 3 und 4 sind jedoch zu beachten,

1.

wenn Arbeitsplätze wesentlich geändert werden,

2.

wenn die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren gemäß § 91e Abs. 1 der Oö. Landarbeitsordnung 1989 ergibt, dass durch die Arbeit an diesen Arbeitsplätzen Leben oder Gesundheit der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer gefährdet sind.

(4) Die Abs. 2 und 3 gelten nicht für § 4 Abs. 4.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 31.10.2002 bis 31.12.2019
§ 17

In-Kraft-Treten

(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

(2) Die §§ 3 und 4 treten mit 1. Juli 2004 in KraftBSV - LF seit 31.12.2019 weggefallen.

(3) Die §§ 3 und 4 sind jedoch zu beachten,

1.

wenn Arbeitsplätze wesentlich geändert werden,

2.

wenn die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren gemäß § 91e Abs. 1 der Oö. Landarbeitsordnung 1989 ergibt, dass durch die Arbeit an diesen Arbeitsplätzen Leben oder Gesundheit der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer gefährdet sind.

(4) Die Abs. 2 und 3 gelten nicht für § 4 Abs. 4.

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