§ 2 Oö. JBV - LF (weggefallen)

Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Die §§ 3 § 2 bis 5 der Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten und des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über Beschäftigungsverbote undOö. JBV -beschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO), BGBl. II Nr. 436/1998, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 179/2016, gelten sinngemäß LF seit 31.12.2019 weggefallen.

(Anm: LGBl. Nr. 116/2009, 65/2010, 91/2016)

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 30.12.2016 bis 31.12.2019
Die §§ 3 § 2 bis 5 der Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten und des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über Beschäftigungsverbote undOö. JBV -beschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO), BGBl. II Nr. 436/1998, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 179/2016, gelten sinngemäß LF seit 31.12.2019 weggefallen.

(Anm: LGBl. Nr. 116/2009, 65/2010, 91/2016)

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