§ 7 K-BSFG

Kärntner Berg- und Schiführergesetz, K-BSFG

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.08.2022 bis 31.12.9999
§ 7

Fachliche Befähigung

(1) Soweit im Rahmen der Lehrgänge zur Ausbildung von Berg- und Schiführern an einer Bundesanstalt für Leibeserziehung (Bundessportakademie) die in Abs. 2 angeführten Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, gilt die erfolgreiche Ablegung der Abschlussprüfung eines solchen Lehrganges als Nachweis der fachlichen Befähigung.

(2) Die Berg- und Schiführerprüfung hat folgende Gebiete zu umfassen:

a)

theoretischer Teil:

alpine Gefahren- und Unfallkunde,

Orientierungs- und Kartenkunde,

Erste Hilfe und Alpinmedizin,

Tourenplanung und -führung,

Wetterkunde,

Geographie und Geologie der Alpen,

Gletscherkunde,

Schnee- und Lawinenkunde,

Ausrüstungskunde,

Bewegungs- und Trainingslehre,

Berufs- und Rechtskunde,

Natur- und Pflanzenkunde;

b)

praktischer Teil:

Bergsteigen im Fels (Felslehrgang),

Bergsteigen im Eis (Eislehrgang),

Bergsteigen im Winter (Lawinenfach- und Schiführerlehrgang), Schi- und Langlauftouren im hochalpinen Bereich, Bergrettungstechniken im Fels, Eis und winterlichen Gelände.

Stand vor dem 08.08.2022

In Kraft vom 09.03.2010 bis 08.08.2022
§ 7

Fachliche Befähigung

(1) Soweit im Rahmen der Lehrgänge zur Ausbildung von Berg- und Schiführern an einer Bundesanstalt für Leibeserziehung (Bundessportakademie) die in Abs. 2 angeführten Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, gilt die erfolgreiche Ablegung der Abschlussprüfung eines solchen Lehrganges als Nachweis der fachlichen Befähigung.

(2) Die Berg- und Schiführerprüfung hat folgende Gebiete zu umfassen:

a)

theoretischer Teil:

alpine Gefahren- und Unfallkunde,

Orientierungs- und Kartenkunde,

Erste Hilfe und Alpinmedizin,

Tourenplanung und -führung,

Wetterkunde,

Geographie und Geologie der Alpen,

Gletscherkunde,

Schnee- und Lawinenkunde,

Ausrüstungskunde,

Bewegungs- und Trainingslehre,

Berufs- und Rechtskunde,

Natur- und Pflanzenkunde;

b)

praktischer Teil:

Bergsteigen im Fels (Felslehrgang),

Bergsteigen im Eis (Eislehrgang),

Bergsteigen im Winter (Lawinenfach- und Schiführerlehrgang), Schi- und Langlauftouren im hochalpinen Bereich, Bergrettungstechniken im Fels, Eis und winterlichen Gelände.

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