§ 7 K-ADG (weggefallen)

Kärntner Antidiskriminierungsgesetz - K-ADG

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999
§ 7 K-ADG

Einreihung von Verwendungen

Bei der Einreihung von Verwendungen in die für den Monatsbezug oder das Monatsentgelt bedeutsamen Kategorien, wie Verwendungs- und Entlohnungsgruppen oder Dienstklassen, sind keine Kriterien für die Beurteilung der Tätigkeit zu verwenden, die zu einer Diskriminierung einer Person wegen eines der in § 5 genannten Gründe führen seit 31.12.2021 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2021

In Kraft vom 01.01.2005 bis 31.12.2021
§ 7 K-ADG

Einreihung von Verwendungen

Bei der Einreihung von Verwendungen in die für den Monatsbezug oder das Monatsentgelt bedeutsamen Kategorien, wie Verwendungs- und Entlohnungsgruppen oder Dienstklassen, sind keine Kriterien für die Beurteilung der Tätigkeit zu verwenden, die zu einer Diskriminierung einer Person wegen eines der in § 5 genannten Gründe führen seit 31.12.2021 weggefallen.

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