Oö. Höhlenführerprüfungsverordnung (Oö. HPV) Fundstelle

Oö. Höhlenführerprüfungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.08.2003 bis 31.12.9999

Verordnung der Oö. Landesregierung über die Ausschreibung der Prüfungstermine für die Höhlenführerprüfung, die Durchführung der Höhlenführerprüfung, das Prüfungszeugnis und das Höhlenführerabzeichen (Oö. Höhlenführerprüfungsverordnung)

StF: LGBl.Nr. 98/2003

Änderung

LGBl.Nr. 44/2007

LGBl.Nr. 109/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 21 und des § 22 Abs. 5 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 (Oö. NSchG 2001), LGBl. Nr. 129, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 160/2001, des Landesgesetzes LGBl. Nr. 84/2002 und der Kundmachung LGBl. Nr. 152/2002 wird verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.08.2003 bis 31.12.9999

Verordnung der Oö. Landesregierung über die Ausschreibung der Prüfungstermine für die Höhlenführerprüfung, die Durchführung der Höhlenführerprüfung, das Prüfungszeugnis und das Höhlenführerabzeichen (Oö. Höhlenführerprüfungsverordnung)

StF: LGBl.Nr. 98/2003

Änderung

LGBl.Nr. 44/2007

LGBl.Nr. 109/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 21 und des § 22 Abs. 5 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 (Oö. NSchG 2001), LGBl. Nr. 129, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 160/2001, des Landesgesetzes LGBl. Nr. 84/2002 und der Kundmachung LGBl. Nr. 152/2002 wird verordnet:

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