4. Oö. Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung (Oö. 4 SA) Fundstelle (weggefallen)

4. Oö. Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.12.2017 bis 31.12.9999
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Ausnahmen vom Eingriffsverbot des § 9 Abs. 1 Oö. NSchG 2001 im Bereich von Seen festgelegt werden (4. Oö. Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung)

StF: LGBl. Nr. 96/2003

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 Abs. 4 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 (Oö. NSchG 20014 SA), LGBl Fundstelle seit 28.12.2017 weggefallen. Nr. 129, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 160/2001, des Landesgesetzes LGBl. Nr. 84/2002 und der Kundmachung LGBl. Nr. 152/2002 wird verordnet:

Stand vor dem 28.12.2017

In Kraft vom 30.08.2003 bis 28.12.2017
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Ausnahmen vom Eingriffsverbot des § 9 Abs. 1 Oö. NSchG 2001 im Bereich von Seen festgelegt werden (4. Oö. Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung)

StF: LGBl. Nr. 96/2003

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 Abs. 4 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 (Oö. NSchG 20014 SA), LGBl Fundstelle seit 28.12.2017 weggefallen. Nr. 129, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 160/2001, des Landesgesetzes LGBl. Nr. 84/2002 und der Kundmachung LGBl. Nr. 152/2002 wird verordnet:

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