§ 5 Oö. TMB (weggefallen)

Oö. Taxi- und Mietwagen-Betriebsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.05.2021 bis 31.12.9999
§ 5

Die im Fahrdienst tätigen Personen haben bei jeder Fahrt einen Abdruck dieser Verordnung mitzuführen und auf Verlangen der Fahrgäste einen Abdruck dieser Verordnung vorzulegen. Diesen Abdruck der Verordnung hat der Gewerbeinhaber dem Lenker zur Verfügung zu stellenTMB seit 14.05.2021 weggefallen.

Stand vor dem 14.05.2021

In Kraft vom 01.09.2003 bis 14.05.2021
§ 5

Die im Fahrdienst tätigen Personen haben bei jeder Fahrt einen Abdruck dieser Verordnung mitzuführen und auf Verlangen der Fahrgäste einen Abdruck dieser Verordnung vorzulegen. Diesen Abdruck der Verordnung hat der Gewerbeinhaber dem Lenker zur Verfügung zu stellenTMB seit 14.05.2021 weggefallen.

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