§ 8 Oö. TMB (weggefallen)

Oö. Taxi- und Mietwagen-Betriebsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.05.2021 bis 31.12.9999
§ 8

Die Fahrgäste haben bei der Benützung der Fahrzeuge die Bestimmungen der §§ 9 bis 12 zu beachten und den sich darauf beziehenden Anordnungen des Fahrpersonals Folge zu leisten, widrigenfalls sie von der Fahrt ausgeschlossen werden können. TMB seit 14.05.2021 weggefallen.

Stand vor dem 14.05.2021

In Kraft vom 01.09.2003 bis 14.05.2021
§ 8

Die Fahrgäste haben bei der Benützung der Fahrzeuge die Bestimmungen der §§ 9 bis 12 zu beachten und den sich darauf beziehenden Anordnungen des Fahrpersonals Folge zu leisten, widrigenfalls sie von der Fahrt ausgeschlossen werden können. TMB seit 14.05.2021 weggefallen.

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