§ 10 Oö. TMB (weggefallen)

Oö. Taxi- und Mietwagen-Betriebsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.05.2021 bis 31.12.9999
(1) Gepäcksstücke, die den Verkehr oder den Betrieb gefährden oder behindern oder das Fahrzeug beschmutzen oder beschädigen können, sowie bösartige oder beschmutzte Tiere können von der Beförderung ausgeschlossen werden; ebenso Hunde, die keinen Maulkorb tragen§ 10 . Für Assistenzhunde, auf deren Begleitung die zu befördernde Person angewiesen ist, besteht eine Beförderungspflicht sowie keine Maulkorb- und LeinenpflichtTMB seit 14.05.2021 weggefallen. (Anm: LGBl. Nr. 9/2018)

(2) Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.

Stand vor dem 14.05.2021

In Kraft vom 01.02.2018 bis 14.05.2021
(1) Gepäcksstücke, die den Verkehr oder den Betrieb gefährden oder behindern oder das Fahrzeug beschmutzen oder beschädigen können, sowie bösartige oder beschmutzte Tiere können von der Beförderung ausgeschlossen werden; ebenso Hunde, die keinen Maulkorb tragen§ 10 . Für Assistenzhunde, auf deren Begleitung die zu befördernde Person angewiesen ist, besteht eine Beförderungspflicht sowie keine Maulkorb- und LeinenpflichtTMB seit 14.05.2021 weggefallen. (Anm: LGBl. Nr. 9/2018)

(2) Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.

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