§ 31 Oö. TMB (weggefallen)

Oö. Taxi- und Mietwagen-Betriebsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.05.2021 bis 31.12.9999
§ 31

Andere Personen - ausgenommen bei platzweiser Vergabe der Sitzplätze und bei Anrufsammeltaxis - dürfen nur mit Zustimmung des auftraggebenden Fahrgastes mitbefördert werden. TMB seit 14.05.2021 weggefallen.

Stand vor dem 14.05.2021

In Kraft vom 01.09.2003 bis 14.05.2021
§ 31

Andere Personen - ausgenommen bei platzweiser Vergabe der Sitzplätze und bei Anrufsammeltaxis - dürfen nur mit Zustimmung des auftraggebenden Fahrgastes mitbefördert werden. TMB seit 14.05.2021 weggefallen.

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