§ 46 Oö. TMB (weggefallen)

Oö. Taxi- und Mietwagen-Betriebsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.05.2021 bis 31.12.9999
§ 46

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 2003 in KraftTMB seit 14.05.2021 weggefallen.

(2) Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 25.2.1994 betreffend die Betriebsordnung für das Taxi-Gewerbe, Mietwagen-Gewerbe mit Personenkraftwagen und Gästewagen-Gewerbe mit Personenkraftwagen in Oberösterreich, LGBl. Nr. 21/1994, in der Fassung LGBl. Nr. 91/1994 und LGBl. Nr. 73/1998 außer Kraft.

Stand vor dem 14.05.2021

In Kraft vom 01.09.2003 bis 14.05.2021
§ 46

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 2003 in KraftTMB seit 14.05.2021 weggefallen.

(2) Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 25.2.1994 betreffend die Betriebsordnung für das Taxi-Gewerbe, Mietwagen-Gewerbe mit Personenkraftwagen und Gästewagen-Gewerbe mit Personenkraftwagen in Oberösterreich, LGBl. Nr. 21/1994, in der Fassung LGBl. Nr. 91/1994 und LGBl. Nr. 73/1998 außer Kraft.

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