Art. 2 Oö. MV 2004

Oö. Maiswurzelbohrer-Verordnung 2004

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.03.2012 bis 31.12.9999

(Anm: Übergangsrecht zur Nov. LGBl.Nr. 24/2012)

(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

(2) Bei der Beurteilung der Fruchtfolge gemäß § 15 ist die im Jahr 2011 angebaute Frucht bereits mit zu berücksichtigen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.03.2012 bis 31.12.9999

(Anm: Übergangsrecht zur Nov. LGBl.Nr. 24/2012)

(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

(2) Bei der Beurteilung der Fruchtfolge gemäß § 15 ist die im Jahr 2011 angebaute Frucht bereits mit zu berücksichtigen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten