§ 9 K-LSchV (weggefallen)

Kärntner landwirtschaftliche Schulverordnung - K-LSchV

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.08.2016 bis 31.12.9999
Die für die einzelnen Prüfungsgebiete fachlich zuständigen Prüfer haben einen Vorschlag für die Aufgabenstellungen auszuarbeiten und diesen dem Schulleiter und den übrigen Prüfern zur Kenntnis zu bringen§ 9 K-LSchV seit 12.08.2016 weggefallen. Die Aufgabenstellungen sind sodann in einer vom Schulleiter einzuberufenden Konferenz der Prüfer festzusetzen. Die Übergabe der Vorschläge an den Schulleiter und die übrigen Prüfer hat so zeitgerecht vor der Abhaltung der Konferenz zu erfolgen, daß diesen ein angemessener Zeitraum zur Verfügung steht, um sich mit den Vorschlägen vertraut machen zu können.

Stand vor dem 12.08.2016

In Kraft vom 21.12.1993 bis 12.08.2016
Die für die einzelnen Prüfungsgebiete fachlich zuständigen Prüfer haben einen Vorschlag für die Aufgabenstellungen auszuarbeiten und diesen dem Schulleiter und den übrigen Prüfern zur Kenntnis zu bringen§ 9 K-LSchV seit 12.08.2016 weggefallen. Die Aufgabenstellungen sind sodann in einer vom Schulleiter einzuberufenden Konferenz der Prüfer festzusetzen. Die Übergabe der Vorschläge an den Schulleiter und die übrigen Prüfer hat so zeitgerecht vor der Abhaltung der Konferenz zu erfolgen, daß diesen ein angemessener Zeitraum zur Verfügung steht, um sich mit den Vorschlägen vertraut machen zu können.

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