§ 48 K-LSchV (weggefallen)

Kärntner landwirtschaftliche Schulverordnung - K-LSchV

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.08.2016 bis 31.12.9999
Ziel, Inhalt und Dauer von Veranstaltungen bis zu einem Tag sind vom Schulleiter festzulegen§ 48 K-LSchV seit 12.08.2016 weggefallen. Auf das Recht des Schulgemeinschaftsausschusses (§ 80 des Kärntner landwirtschaftlichen Schulgesetzes 1993) sowie der Schüler (§ 75 des Kärntner landwirtschaftlichen Schulgesetzes 1993) ist Bedacht zu nehmen.

Stand vor dem 12.08.2016

In Kraft vom 21.12.1993 bis 12.08.2016
Ziel, Inhalt und Dauer von Veranstaltungen bis zu einem Tag sind vom Schulleiter festzulegen§ 48 K-LSchV seit 12.08.2016 weggefallen. Auf das Recht des Schulgemeinschaftsausschusses (§ 80 des Kärntner landwirtschaftlichen Schulgesetzes 1993) sowie der Schüler (§ 75 des Kärntner landwirtschaftlichen Schulgesetzes 1993) ist Bedacht zu nehmen.

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