§ 50 K-LSchV (weggefallen)

Kärntner landwirtschaftliche Schulverordnung - K-LSchV

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.08.2016 bis 31.12.9999
Mehrtägige Veranstaltungen dürfen höchstens in folgendem Ausmaß durchgeführt werden:

Schulart/Schulstufe Ausmaß in Kalendertagen

An Schulen gemäß § 3 Abs. 1 lit§ 50 K-LSchV seit 12.08.2016 weggefallen. b

1.

Schulstufe 13

2.

Schulstufe 13

3.

Schulstufe 13

An Schulen gemäß § 3 Abs. 1 lit. c

1.

bis 4. Schulstufe insgesamt 8

An Schulen gemäß § 3 Abs. 1 lit. d

1.

Schulstufe 13

2.

Schulstufe 8

3.

Schulstufe 4

4.

Schulstufe 15

An Schulen

gemäß § 3 Abs. 1 lit. e insgesamt 3

Stand vor dem 12.08.2016

In Kraft vom 19.05.2009 bis 12.08.2016
Mehrtägige Veranstaltungen dürfen höchstens in folgendem Ausmaß durchgeführt werden:

Schulart/Schulstufe Ausmaß in Kalendertagen

An Schulen gemäß § 3 Abs. 1 lit§ 50 K-LSchV seit 12.08.2016 weggefallen. b

1.

Schulstufe 13

2.

Schulstufe 13

3.

Schulstufe 13

An Schulen gemäß § 3 Abs. 1 lit. c

1.

bis 4. Schulstufe insgesamt 8

An Schulen gemäß § 3 Abs. 1 lit. d

1.

Schulstufe 13

2.

Schulstufe 8

3.

Schulstufe 4

4.

Schulstufe 15

An Schulen

gemäß § 3 Abs. 1 lit. e insgesamt 3

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