§ 68 K-LSchV (weggefallen)

Kärntner landwirtschaftliche Schulverordnung - K-LSchV

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.08.2016 bis 31.12.9999
Die Räume des Schülerheimes und deren Einrichtungen sind von den Schülern stets in Ordnung zu halten§ 68 K-LSchV seit 12.08.2016 weggefallen. In Sanitärräumen ist besonders auf Reinlichkeit zu achten.

Stand vor dem 12.08.2016

In Kraft vom 21.12.1993 bis 12.08.2016
Die Räume des Schülerheimes und deren Einrichtungen sind von den Schülern stets in Ordnung zu halten§ 68 K-LSchV seit 12.08.2016 weggefallen. In Sanitärräumen ist besonders auf Reinlichkeit zu achten.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten