§ 71 K-LSchV (weggefallen)

Kärntner landwirtschaftliche Schulverordnung - K-LSchV

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.08.2016 bis 31.12.9999
Der Schülerheimbeitrag ist vom Schüler bzw§ 71 K-LSchV seit 12.08.2016 weggefallen. dessen Unterhaltsverpflichteten zu den von der Schulbehörde festgesetzten Terminen zu entrichten. Bei Säumnis ist die Bezahlung vom Heimleiter unter Setzung einer angemessenen Frist einzumahnen.

Stand vor dem 12.08.2016

In Kraft vom 21.12.1993 bis 12.08.2016
Der Schülerheimbeitrag ist vom Schüler bzw§ 71 K-LSchV seit 12.08.2016 weggefallen. dessen Unterhaltsverpflichteten zu den von der Schulbehörde festgesetzten Terminen zu entrichten. Bei Säumnis ist die Bezahlung vom Heimleiter unter Setzung einer angemessenen Frist einzumahnen.

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