§ 89 K-LSchV (weggefallen)

Kärntner landwirtschaftliche Schulverordnung - K-LSchV

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.08.2016 bis 31.12.9999
(1) Das Verlangen auf Abwahl eines Klassensprechers bzw§ 89 K-LSchV seit 12.08.2016 weggefallen. Schulsprechers ist schriftlich beim Klassenvorstand bzw. Schulleiter oder dem von ihm beauftragten Lehrer einzubringen und von mindestens einem Drittel der jeweils zur Abwahl Berechtigten (§ 76 Abs. 8 des Kärntner landwirtschaftlichen Schulgesetzes 1993) zu unterschreiben. Der Erstunterfertigte gilt als Vertreter des Verlangens.

(2) Der Klassenvorstand bzw. Schulleiter oder der von ihm beauftragte Lehrer hat das ihm überreichte Verlangen unverzüglich zu prüfen und festgestellte Mängel dem Vertreter des Verlangens umgehend zur Behebung mitzuteilen.

Stand vor dem 12.08.2016

In Kraft vom 21.12.1993 bis 12.08.2016
(1) Das Verlangen auf Abwahl eines Klassensprechers bzw§ 89 K-LSchV seit 12.08.2016 weggefallen. Schulsprechers ist schriftlich beim Klassenvorstand bzw. Schulleiter oder dem von ihm beauftragten Lehrer einzubringen und von mindestens einem Drittel der jeweils zur Abwahl Berechtigten (§ 76 Abs. 8 des Kärntner landwirtschaftlichen Schulgesetzes 1993) zu unterschreiben. Der Erstunterfertigte gilt als Vertreter des Verlangens.

(2) Der Klassenvorstand bzw. Schulleiter oder der von ihm beauftragte Lehrer hat das ihm überreichte Verlangen unverzüglich zu prüfen und festgestellte Mängel dem Vertreter des Verlangens umgehend zur Behebung mitzuteilen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten