Anl. 8 K-LSchV (weggefallen)

Kärntner landwirtschaftliche Schulverordnung - K-LSchV

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.08.2016 bis 31.12.9999
Lehrplan der vierjährigen Landwirtschaftlichen Fachschule,
Fachrichtung Landwirtschaft

IAnl. Allgemeine Bildungsziele
Siehe Anlage B/18 K-LSchV seit 12.08.2016 weggefallen.

II. Allgemeine didaktische Grundsätze
Siehe Anlage B/1.

III. Stundentafel

(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände

1. Schulstufe 2. Schulstufe 3. Schulstufe 4. Schulstufe

Wochenstunden

Allgemein-Persönlich-

keitsbildung

Religion

Deutsch und Kommunikation Diese Pflichtgegenstände

Lebende Fremdsprache im Gesamtausmaß von 27

Englisch Wochenstunden je Schulstufe werden

Mathematik nicht geführt, da die Schüler

Politische Bildung und aufgrund des gleichzeitigen

Rechtskunde Besuches der Handelsakademie

Bewegung und Sport vom Besuch dieser Pflichtgegen-

Wirtschaft und Marketing stände befreit sind.

Buchführung

Informatik

Lebenskunde und

Persönlichkeitsbildung

0,5 - - -

Pflanzenbau

1,5 1 1 1

Obstbau

- 1 - -

Waldwirtschaft

- - 1 1

Nutztierhaltung

1 1,5 1 1

Landtechnik und Baukunde

1 1 - 1

Direktvermarktung

- - 1 -

Betriebswirtschaft und

Rechnungswesen

- - 1 1

Ernährung

1 0,5 - -

Praktischer Unterricht(1)

Außen- und Innenwirtschaft

0,5 1 1 1(2)

Direktvermarktung

- - 1(2) -

Alternative Pflicht-

gegenstände

Holzbearbeitung oder

Kreative Gestalten

1 - - -

Metallbearbeitung oder

Kochen und Küchenführung

1 1 - -

Landtechnik und Baukunde

oder Soziales und

Haushaltsmanagement

0,5 1 - 1

Waldwirtschaft oder

Kochen und Küchenführung

- - 1(2) 1(2)

Gesamtwochenstundenanzahl

35 35 35 35

Unterricht in Kursform(4)

Kursunterricht

0 - 2 UW - 0 - 1 UW -

Traktorführerkurs/

Theorie

- 60(3) - -

Traktorführerkurs/

praktischer Unterricht

4 h je Schüler Fahrunterricht

1 Unterricht in Schülergruppen, wobei die Wochenstunden von bis zu vier Wochenkursen zusammengefasst werden können.

2 Bei Waldwirtschaft je Gruppe 12 Unterrichtsstunden, bei Außen- und Innenwirtschaft sowie bei Direktvermarktung jeweils je Gruppe 10 Unterrichtsstunden durch zwei Lehrer.

3 Max. 9 Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages.

IV. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen sowie didaktische Grundsätze.

Deutsch und Kommunikation, Englisch, Mathematik, Politische Bildung und Rechtskunde, Bewegung und Sport, Wirtschaft und Marketing, Buchführung und Informatik.

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Anlage B/1.

Lehrstoff

1.

und 2. Schulstufe

Siehe Anlage B/1, 1.Schulstufe

3.

und 4. Schulstufe

Siehe Anlage B/1, 2. u. 3. Schulstufe

Didaktische Grundsätze

Siehe Anlage B/1

Lebenskunde und Persönlichkeitsbildung

Bildungs- und Lehraufgabe

Bewusstmachung wichtiger Lebensvorgänge und Aufzeigen von Problemen und Lösungsmöglichkeiten. Erziehen zu sozialem Verhalten und Teamfähigkeit. Erziehung zu höflichem Auftreten und guten Umgangsformen.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Schulgemeinschaft, Umgangsformen, wichtige Aspekte der Volkskunde,

Familie: Partnerschaft, Generationsprobleme.

Aktuelle Themen: Besprechung wichtiger Ereignisse

Didaktische Grundsätze

Die Möglichkeiten des Gelegenheitsunterrichtes sind besonders auszunützen.

Pflanzenbau

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der naturkundlichen Grundlagen der Pflanzenerzeugung.

Vermittlung jener Kenntnisse, die für eine wirtschaftliche Kultur und Nutzung der Acker- und Grünlandpflanzen erforderlich sind.

Weckung und Förderung des Verständnisses für die Notwendigkeit der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und der Kulturlandschaft. Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Pflanzenkunde: Einteilung der Pflanzen, Herbarium.

Bodenkunde: Entstehung, Bestandteil, Eigenschaften, Einteilung.

Düngungslehre: Pflanzennährstoffe, Ertragsgesetze, Wirtschaftsdünger, Mineraldünger, Bemessung der Düngungsgaben, Düngeplanung und Nährstoffbilanzierung.

Fruchtfolge: Aufgaben und Erstellen von Fruchtfolgen.

2.

Schulstufe

Allgemeiner Pflanzenschutz: Aufgaben, Bedeutung, Methoden und Gefahren des Pflanzenschutzes, Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, Berechnen der Ausbringungsmengen, Pflanzenschutzmittelvergiftungen.

Allgemeiner Ackerbau: Unkräuter und Schadschwellen, Pflanzenzüchtung, Saatgut und Saat.

3.

Schulstufe

Ackerbau: Bedeutung, Merkmale, Eigenschaften, Kultur und Nutzung von Getreide, Mais, Öl- und Eiweißpflanzen, Zuckerrüben, Futterrüben, Kartoffeln, Feldfutter und sonstigen wichtigen Ackerfrüchten.

Pflanzenbauliche EDV-Programme, Förderprogramme.

4.

Schulstufe

Grünlandwirtschaft: Bedeutung, Merkmale und Eigenschaften, wichtiger Gräser, Kleearten und Wiesenkräuter; Nutzung des Dauergrünlandes; Grünlanderneuerung; Erstellen von Düngungsplänen, Futterkonservierung; Weideplan.

Almwirtschaft; Spezialkulturen, Formen des biologischen Landbaues.

Pflanzenbauliche EDV-Programme, Förderprogramme

Didaktische Grundsätze

Einzelne Förderungsprogramme sind mit dem Gegenstand Betriebswirtschaft und Rechnungswesen abzustimmen.

Auf die Unfallverhütung und den Umweltschutz im Zusammenhang mit dem Einsatz von Düngern und Pflanzenschutzmitteln ist besonders hinzuweisen.

Querverbindungen zu biologischen Landbaumethoden sind herzustellen.

Obstbau

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der Erzeugung, Verwertung und Vermarktung von Obst. Vermittlung von Grundkenntnissen der Bienenhaltung. Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

2.

Schulstufe

Grundlagen des Obstbaues.

Obstarten: Eigenschaften und Ansprüche; Unterlagen; Sorten.

Pflanzenschutz.

Ernte, Lagerung, Vermarktung.

Obstverwertung: Bereitung von Obstsaft, Obstwein, Fruchtbranntwein.

Grundkenntnisse der Imkerei; Wechselbeziehungen zwischen Bienen und Landwirtschaft, wichtige gesetzliche Bestimmungen.

Didaktische Grundsätze

Auf die Besonderheiten der Produktionsgebiete und die Arten der Vermarktung ist hinzuweisen. Grundverständnis für die Bienenhaltung ist zu wecken.

Waldwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die für eine wirtschaftliche Kultur und Nutzung des Waldes erforderlich sind.

Weckung und Förderung des Verständnisses für die Funktionen des Waldes. Auf eine marktgerechte Erzeugung des Rohstoffes Holz unter ökologischen und ökonomischen Grundsätzen ist hinzuweisen. Die Waldgesinnung ist zu fördern.

Lehrstoff

3.

Schulstufe

Waldbau: Nährstoffkreislauf; Waldboden; Baumarten; Sträucher;

Klimaeinfluss; natürliche und künstliche Verjüngung des Waldes;

Jungwuchspflege; Durchforstung; Endnutzung; Alternativkulturen;

Schutz des Waldes: Witterungsschäden, Pilzschäden, Insektenschäden, Schäden durch den Menschen, Wildschäden.

4.

Schulstufe

Ernte und Vermarktung des Holzes: Schlägerung; Ausformung; Sortierung; Holzabmaß; Bringung; Forstaufschließung; Holzverkauf.

Forstliche Betriebswirtschaft: Erhebung des Waldbestandes, Forstliche Betriebsplanung, Erstellen eines Waldwirtschaftsplanes, wichtige forstrechtliche Bestimmungen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist auf die Belange des Bauernwaldes abzustimmen und soll durch Lehrausgänge ergänzt werden.

Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.

Nutztierhaltung

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung von Grundkenntnissen des Baues und der Lebensvorgänge des Tierkörpers, sowie jener Kenntnisse, die unter Berücksichtigung moderner Züchtungsmethoden für eine wirtschaftliche Tierhaltung und marktgerechte Erzeugung von tierischen Produkten erforderlich sind.

Anleitung zur umsichtigen Tierbetreuung sowie zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und praktischen Erfahrungen unter Berücksichtigung rechtlicher Grundlagen der Tierhaltung.

Vermittlung der Prinzipien der biologischen Landwirtschaft.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Organe und Organsysteme, Grundlagen der Fütterung:

Futterzusammensetzung, Futterwerte, Arten von Futtermitteln, Berechnung von Futterrationen.

2.

Schulstufe

Haltung von Rindern und Schweinen: Haltungsformen, Zuchtbenutzung, Anforderungen an den Stall, Haltungs- und Pflegemaßnahmen, wichtige Aufschreibungen.

Haltung von Geflügel, Schafen, Ziegen und Pferden: Wichtige Haltungsgrundsätze.

Fütterungsgrundsätze: Milchvieh, Kälber, Jungvieh, Zuchtstier und Mastvieh, Futterplan.

Fütterung von Rindern: Erstellen eines Futterplanes und Rationsberechnungen.

Tierschutzbestimmungen.

3.

Schulstufe

Fütterung von Schweinen: Fütterungsgrundsätze, Fütterung von Zuchtschweinen, Ferkeln und Mastschweinen, Erstellen eines Futterplanes.

Fütterung von Geflügel, Schafen, Ziegen und Pferden: Wichtige Fütterungsgrundsätze.

Grundlagen der Züchtung, Rassenkunde.

4.

Schulstufe

Züchtung von Rindern und Schweinen: Leistungsbeurteilung, Zuchtprogramm.

Züchtung von Schafen, Ziegen und Pferden: Wichtige Züchtungsgrundsätze, Sonderformen der Tierhaltung.

Organisationen der Nutztierhaltung.

Rechtliche Grundlagen der Tierhaltung.

Didaktische Grundsätze:

Die Berechnungen von Futterrationen und Futterplänen sind zu üben. Der Unterricht soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.

Querverbindungen sind speziell von Förderungsprogrammen zum Gegenstand Betriebswirtschaft und Rechnungswesen herzustellen.

Landtechnik und Baukunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der naturkundlichen Grundlagen der Landtechnik.

Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis der Funktion landwirtschaftlicher Maschinen, Geräte und technischer Einrichtungen und für deren wirtschaftlichen Einsatz erforderlich sind.

Vertrautmachung mit Grundkenntnissen über das Bauen von Wohnhäusern, Wirtschaftsgebäuden und baulichen Anlagen im landwirtschaftlichen Betrieb nach wirtschaftlichen Grundsätzen.

Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Grundlagen der Landtechnik: Werk-, Schmier- und Treibstoffkunde;

Maschinenelemente; Verbrennungs- und Elektromotoren, Elektrik;

Traktoren; Grundlagen.

2.

Schulstufe

Traktorentechnik; Maschinen, Geräte und technische Einrichtungen für Bodenbearbeitung, Transporte, Anbau, Düngung, Pflege, Pflanzenschutz und Ernte.

Wirtschaftliche Mechanisierung: Maschinenkosten, Maschinenkauf, Arbeitstechnik, überbetrieblicher Maschineneinsatz, Maschinenpflege.

Traktorführerkurs: Theoretischer Lehrstoff, der zur Erwerbung der Lenkerberechtigung der Klasse F erforderlich ist.

4.

Schulstufe

Grundlagen der Baukunde: Baustoffe, Bauelemente, Bautechnik; Bauplanung.

Wohnhaus: Raum- und Funktionsprogramm; Zeichnen von Planskizzen.

Ver- und Entsorgungsanlagen.

Stallbauten für Rinder, Schweine, Geflügel, Schafe und Pferde, Düngersammelanlagen, sonstige Wirtschaftsgebäude, Zeichnen von Planskizzen.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu ergänzen. Technische Einzelheiten sind nur so weit zu behandeln, als dies zum Verständnis der Funktion und für den praktischen Einsatz der Maschinen von Bedeutung ist. Auf die Bedeutung der Erhaltung wertvoller Baubestände sowie auf die Unfall- und Brandverhütung ist besonders hinzuweisen.

Direktvermarktung

Bildungs- und Lehraufgabe

Aufzeigen der Möglichkeiten des direkten Verkaufes bäuerlicher Erzeugnisse an die Konsumenten zur Einkommenssicherung. Vermittlung jener Kenntnisse, die für die wirtschaftliche Herstellung und Vermarktung dieser Produkte erforderlich sind. Förderung des Qualitätsbewusstseins.

Lehrstoff

3.

Schulstufe

Grundsätze und Bedeutung sowie persönliche und betriebliche Voraussetzungen für die Direktvermarktung; Marketing und Kalkulation; Qualitätsanforderungen und Qualitätssicherung.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist an den Lehrstoff der entsprechenden Fachgegenstände anzuknüpfen und soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Wirtschaftlichkeit und Qualität ist oberstes Ziel.

Betriebswirtschaft und Rechnungswesen

Bildungs- und Lehraufgabe

Überblick über die Bedeutung und Situation der Landwirtschaft innerhalb der österreichischen Volkswirtschaft bzw. der Europäischen Union. Vermittlung eines Einblickes in die Rahmenbedingungen und wirtschaftlichen Vorgänge eines landwirtschaftlichen Betriebes. Anleitung zur erfolgreichen Führung eines solchen Betriebes.

Lehrstoff

3.

Schulstufe

Bedeutung der landwirtschaftlichen Produktion und Eckdaten der österreichischen und europäischen Agrarstruktur;

Betriebserhebung: Standortfaktoren; Flächenbegriffe; Grundbuch und Kataster; Vermögen und Bewertung; Einheitswert.

Rechnungswesen: Kostenbegriffe; Voll- und Teilkostenrechnung;

Bedeutung und Besonderheiten der Deckungsbeitragsrechnung im landwirtschaftlichen Betrieb;

Berechnung von Deckungsbeiträgen

Investition und Finanzierung: Berechnung der Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit von Investitionen.

Betriebsplanung: Anwenden des Standard

Stand vor dem 12.08.2016

In Kraft vom 20.05.2009 bis 12.08.2016
Lehrplan der vierjährigen Landwirtschaftlichen Fachschule,
Fachrichtung Landwirtschaft

IAnl. Allgemeine Bildungsziele
Siehe Anlage B/18 K-LSchV seit 12.08.2016 weggefallen.

II. Allgemeine didaktische Grundsätze
Siehe Anlage B/1.

III. Stundentafel

(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände

1. Schulstufe 2. Schulstufe 3. Schulstufe 4. Schulstufe

Wochenstunden

Allgemein-Persönlich-

keitsbildung

Religion

Deutsch und Kommunikation Diese Pflichtgegenstände

Lebende Fremdsprache im Gesamtausmaß von 27

Englisch Wochenstunden je Schulstufe werden

Mathematik nicht geführt, da die Schüler

Politische Bildung und aufgrund des gleichzeitigen

Rechtskunde Besuches der Handelsakademie

Bewegung und Sport vom Besuch dieser Pflichtgegen-

Wirtschaft und Marketing stände befreit sind.

Buchführung

Informatik

Lebenskunde und

Persönlichkeitsbildung

0,5 - - -

Pflanzenbau

1,5 1 1 1

Obstbau

- 1 - -

Waldwirtschaft

- - 1 1

Nutztierhaltung

1 1,5 1 1

Landtechnik und Baukunde

1 1 - 1

Direktvermarktung

- - 1 -

Betriebswirtschaft und

Rechnungswesen

- - 1 1

Ernährung

1 0,5 - -

Praktischer Unterricht(1)

Außen- und Innenwirtschaft

0,5 1 1 1(2)

Direktvermarktung

- - 1(2) -

Alternative Pflicht-

gegenstände

Holzbearbeitung oder

Kreative Gestalten

1 - - -

Metallbearbeitung oder

Kochen und Küchenführung

1 1 - -

Landtechnik und Baukunde

oder Soziales und

Haushaltsmanagement

0,5 1 - 1

Waldwirtschaft oder

Kochen und Küchenführung

- - 1(2) 1(2)

Gesamtwochenstundenanzahl

35 35 35 35

Unterricht in Kursform(4)

Kursunterricht

0 - 2 UW - 0 - 1 UW -

Traktorführerkurs/

Theorie

- 60(3) - -

Traktorführerkurs/

praktischer Unterricht

4 h je Schüler Fahrunterricht

1 Unterricht in Schülergruppen, wobei die Wochenstunden von bis zu vier Wochenkursen zusammengefasst werden können.

2 Bei Waldwirtschaft je Gruppe 12 Unterrichtsstunden, bei Außen- und Innenwirtschaft sowie bei Direktvermarktung jeweils je Gruppe 10 Unterrichtsstunden durch zwei Lehrer.

3 Max. 9 Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages.

IV. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen sowie didaktische Grundsätze.

Deutsch und Kommunikation, Englisch, Mathematik, Politische Bildung und Rechtskunde, Bewegung und Sport, Wirtschaft und Marketing, Buchführung und Informatik.

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Anlage B/1.

Lehrstoff

1.

und 2. Schulstufe

Siehe Anlage B/1, 1.Schulstufe

3.

und 4. Schulstufe

Siehe Anlage B/1, 2. u. 3. Schulstufe

Didaktische Grundsätze

Siehe Anlage B/1

Lebenskunde und Persönlichkeitsbildung

Bildungs- und Lehraufgabe

Bewusstmachung wichtiger Lebensvorgänge und Aufzeigen von Problemen und Lösungsmöglichkeiten. Erziehen zu sozialem Verhalten und Teamfähigkeit. Erziehung zu höflichem Auftreten und guten Umgangsformen.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Schulgemeinschaft, Umgangsformen, wichtige Aspekte der Volkskunde,

Familie: Partnerschaft, Generationsprobleme.

Aktuelle Themen: Besprechung wichtiger Ereignisse

Didaktische Grundsätze

Die Möglichkeiten des Gelegenheitsunterrichtes sind besonders auszunützen.

Pflanzenbau

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der naturkundlichen Grundlagen der Pflanzenerzeugung.

Vermittlung jener Kenntnisse, die für eine wirtschaftliche Kultur und Nutzung der Acker- und Grünlandpflanzen erforderlich sind.

Weckung und Förderung des Verständnisses für die Notwendigkeit der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und der Kulturlandschaft. Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Pflanzenkunde: Einteilung der Pflanzen, Herbarium.

Bodenkunde: Entstehung, Bestandteil, Eigenschaften, Einteilung.

Düngungslehre: Pflanzennährstoffe, Ertragsgesetze, Wirtschaftsdünger, Mineraldünger, Bemessung der Düngungsgaben, Düngeplanung und Nährstoffbilanzierung.

Fruchtfolge: Aufgaben und Erstellen von Fruchtfolgen.

2.

Schulstufe

Allgemeiner Pflanzenschutz: Aufgaben, Bedeutung, Methoden und Gefahren des Pflanzenschutzes, Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, Berechnen der Ausbringungsmengen, Pflanzenschutzmittelvergiftungen.

Allgemeiner Ackerbau: Unkräuter und Schadschwellen, Pflanzenzüchtung, Saatgut und Saat.

3.

Schulstufe

Ackerbau: Bedeutung, Merkmale, Eigenschaften, Kultur und Nutzung von Getreide, Mais, Öl- und Eiweißpflanzen, Zuckerrüben, Futterrüben, Kartoffeln, Feldfutter und sonstigen wichtigen Ackerfrüchten.

Pflanzenbauliche EDV-Programme, Förderprogramme.

4.

Schulstufe

Grünlandwirtschaft: Bedeutung, Merkmale und Eigenschaften, wichtiger Gräser, Kleearten und Wiesenkräuter; Nutzung des Dauergrünlandes; Grünlanderneuerung; Erstellen von Düngungsplänen, Futterkonservierung; Weideplan.

Almwirtschaft; Spezialkulturen, Formen des biologischen Landbaues.

Pflanzenbauliche EDV-Programme, Förderprogramme

Didaktische Grundsätze

Einzelne Förderungsprogramme sind mit dem Gegenstand Betriebswirtschaft und Rechnungswesen abzustimmen.

Auf die Unfallverhütung und den Umweltschutz im Zusammenhang mit dem Einsatz von Düngern und Pflanzenschutzmitteln ist besonders hinzuweisen.

Querverbindungen zu biologischen Landbaumethoden sind herzustellen.

Obstbau

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der Erzeugung, Verwertung und Vermarktung von Obst. Vermittlung von Grundkenntnissen der Bienenhaltung. Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

2.

Schulstufe

Grundlagen des Obstbaues.

Obstarten: Eigenschaften und Ansprüche; Unterlagen; Sorten.

Pflanzenschutz.

Ernte, Lagerung, Vermarktung.

Obstverwertung: Bereitung von Obstsaft, Obstwein, Fruchtbranntwein.

Grundkenntnisse der Imkerei; Wechselbeziehungen zwischen Bienen und Landwirtschaft, wichtige gesetzliche Bestimmungen.

Didaktische Grundsätze

Auf die Besonderheiten der Produktionsgebiete und die Arten der Vermarktung ist hinzuweisen. Grundverständnis für die Bienenhaltung ist zu wecken.

Waldwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die für eine wirtschaftliche Kultur und Nutzung des Waldes erforderlich sind.

Weckung und Förderung des Verständnisses für die Funktionen des Waldes. Auf eine marktgerechte Erzeugung des Rohstoffes Holz unter ökologischen und ökonomischen Grundsätzen ist hinzuweisen. Die Waldgesinnung ist zu fördern.

Lehrstoff

3.

Schulstufe

Waldbau: Nährstoffkreislauf; Waldboden; Baumarten; Sträucher;

Klimaeinfluss; natürliche und künstliche Verjüngung des Waldes;

Jungwuchspflege; Durchforstung; Endnutzung; Alternativkulturen;

Schutz des Waldes: Witterungsschäden, Pilzschäden, Insektenschäden, Schäden durch den Menschen, Wildschäden.

4.

Schulstufe

Ernte und Vermarktung des Holzes: Schlägerung; Ausformung; Sortierung; Holzabmaß; Bringung; Forstaufschließung; Holzverkauf.

Forstliche Betriebswirtschaft: Erhebung des Waldbestandes, Forstliche Betriebsplanung, Erstellen eines Waldwirtschaftsplanes, wichtige forstrechtliche Bestimmungen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist auf die Belange des Bauernwaldes abzustimmen und soll durch Lehrausgänge ergänzt werden.

Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.

Nutztierhaltung

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung von Grundkenntnissen des Baues und der Lebensvorgänge des Tierkörpers, sowie jener Kenntnisse, die unter Berücksichtigung moderner Züchtungsmethoden für eine wirtschaftliche Tierhaltung und marktgerechte Erzeugung von tierischen Produkten erforderlich sind.

Anleitung zur umsichtigen Tierbetreuung sowie zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und praktischen Erfahrungen unter Berücksichtigung rechtlicher Grundlagen der Tierhaltung.

Vermittlung der Prinzipien der biologischen Landwirtschaft.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Organe und Organsysteme, Grundlagen der Fütterung:

Futterzusammensetzung, Futterwerte, Arten von Futtermitteln, Berechnung von Futterrationen.

2.

Schulstufe

Haltung von Rindern und Schweinen: Haltungsformen, Zuchtbenutzung, Anforderungen an den Stall, Haltungs- und Pflegemaßnahmen, wichtige Aufschreibungen.

Haltung von Geflügel, Schafen, Ziegen und Pferden: Wichtige Haltungsgrundsätze.

Fütterungsgrundsätze: Milchvieh, Kälber, Jungvieh, Zuchtstier und Mastvieh, Futterplan.

Fütterung von Rindern: Erstellen eines Futterplanes und Rationsberechnungen.

Tierschutzbestimmungen.

3.

Schulstufe

Fütterung von Schweinen: Fütterungsgrundsätze, Fütterung von Zuchtschweinen, Ferkeln und Mastschweinen, Erstellen eines Futterplanes.

Fütterung von Geflügel, Schafen, Ziegen und Pferden: Wichtige Fütterungsgrundsätze.

Grundlagen der Züchtung, Rassenkunde.

4.

Schulstufe

Züchtung von Rindern und Schweinen: Leistungsbeurteilung, Zuchtprogramm.

Züchtung von Schafen, Ziegen und Pferden: Wichtige Züchtungsgrundsätze, Sonderformen der Tierhaltung.

Organisationen der Nutztierhaltung.

Rechtliche Grundlagen der Tierhaltung.

Didaktische Grundsätze:

Die Berechnungen von Futterrationen und Futterplänen sind zu üben. Der Unterricht soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.

Querverbindungen sind speziell von Förderungsprogrammen zum Gegenstand Betriebswirtschaft und Rechnungswesen herzustellen.

Landtechnik und Baukunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der naturkundlichen Grundlagen der Landtechnik.

Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis der Funktion landwirtschaftlicher Maschinen, Geräte und technischer Einrichtungen und für deren wirtschaftlichen Einsatz erforderlich sind.

Vertrautmachung mit Grundkenntnissen über das Bauen von Wohnhäusern, Wirtschaftsgebäuden und baulichen Anlagen im landwirtschaftlichen Betrieb nach wirtschaftlichen Grundsätzen.

Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Grundlagen der Landtechnik: Werk-, Schmier- und Treibstoffkunde;

Maschinenelemente; Verbrennungs- und Elektromotoren, Elektrik;

Traktoren; Grundlagen.

2.

Schulstufe

Traktorentechnik; Maschinen, Geräte und technische Einrichtungen für Bodenbearbeitung, Transporte, Anbau, Düngung, Pflege, Pflanzenschutz und Ernte.

Wirtschaftliche Mechanisierung: Maschinenkosten, Maschinenkauf, Arbeitstechnik, überbetrieblicher Maschineneinsatz, Maschinenpflege.

Traktorführerkurs: Theoretischer Lehrstoff, der zur Erwerbung der Lenkerberechtigung der Klasse F erforderlich ist.

4.

Schulstufe

Grundlagen der Baukunde: Baustoffe, Bauelemente, Bautechnik; Bauplanung.

Wohnhaus: Raum- und Funktionsprogramm; Zeichnen von Planskizzen.

Ver- und Entsorgungsanlagen.

Stallbauten für Rinder, Schweine, Geflügel, Schafe und Pferde, Düngersammelanlagen, sonstige Wirtschaftsgebäude, Zeichnen von Planskizzen.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu ergänzen. Technische Einzelheiten sind nur so weit zu behandeln, als dies zum Verständnis der Funktion und für den praktischen Einsatz der Maschinen von Bedeutung ist. Auf die Bedeutung der Erhaltung wertvoller Baubestände sowie auf die Unfall- und Brandverhütung ist besonders hinzuweisen.

Direktvermarktung

Bildungs- und Lehraufgabe

Aufzeigen der Möglichkeiten des direkten Verkaufes bäuerlicher Erzeugnisse an die Konsumenten zur Einkommenssicherung. Vermittlung jener Kenntnisse, die für die wirtschaftliche Herstellung und Vermarktung dieser Produkte erforderlich sind. Förderung des Qualitätsbewusstseins.

Lehrstoff

3.

Schulstufe

Grundsätze und Bedeutung sowie persönliche und betriebliche Voraussetzungen für die Direktvermarktung; Marketing und Kalkulation; Qualitätsanforderungen und Qualitätssicherung.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist an den Lehrstoff der entsprechenden Fachgegenstände anzuknüpfen und soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Wirtschaftlichkeit und Qualität ist oberstes Ziel.

Betriebswirtschaft und Rechnungswesen

Bildungs- und Lehraufgabe

Überblick über die Bedeutung und Situation der Landwirtschaft innerhalb der österreichischen Volkswirtschaft bzw. der Europäischen Union. Vermittlung eines Einblickes in die Rahmenbedingungen und wirtschaftlichen Vorgänge eines landwirtschaftlichen Betriebes. Anleitung zur erfolgreichen Führung eines solchen Betriebes.

Lehrstoff

3.

Schulstufe

Bedeutung der landwirtschaftlichen Produktion und Eckdaten der österreichischen und europäischen Agrarstruktur;

Betriebserhebung: Standortfaktoren; Flächenbegriffe; Grundbuch und Kataster; Vermögen und Bewertung; Einheitswert.

Rechnungswesen: Kostenbegriffe; Voll- und Teilkostenrechnung;

Bedeutung und Besonderheiten der Deckungsbeitragsrechnung im landwirtschaftlichen Betrieb;

Berechnung von Deckungsbeiträgen

Investition und Finanzierung: Berechnung der Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit von Investitionen.

Betriebsplanung: Anwenden des Standard

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