Anl. 1 Oö. EV 2005

Oö. Einreihungsverordnung 2005

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.02.2021 bis 31.12.9999

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 25

1. Reinigungskraft

Aufgaben:

Vornahme von allgemeinen Reinigungsarbeiten

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse über Wirkung und Anwendung von Reinigungsmitteln und
-geräten

2. Hilfsarbeiter und Hilfsarbeiterin

Aufgaben:

Vornahme von manuellen Tätigkeiten, wie Tragen von Gegenständen, Küchenhilfsdienst, einfache Gartenarbeiten (z. B. Rasen mähen, Laub kehren); teilweise Reinigungsarbeiten

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse über die verwendeten Geräte und Materialien

3. Kanzleihilfskraft, Amtswart und Amtswartin

Aufgaben:

Empfang, Übernahme, Verteilung, Transport und Versendung von Akten/Poststücken; Botengänge sowie unterstützende Dienstleistungen (z. B. Herstellung von Kopien)

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse der Kanzleiordnung und EDV

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 24

1. Reinigungskraft im Patienten-/Patientinnenbereich

Aufgaben:

Vornahme von Reinigungsarbeiten in Krankenanstalten oder Pflege- und Betreuungszentren und Ambulanzen, die im zeitlich überwiegenden Ausmaß auf bettenführenden Stationen oder im OP-Bereich erfolgen; regelmäßiger, unmittelbarer Kontakt mit Patienten/Patientinnen

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse über Wirkung und Anwendung von Reinigungsmitteln und -geräten; Grundkenntnisse der Hygiene

2. Telefonist und Telefonistin

Aufgaben:

Entgegennahme bzw. Weiterleitung von Telefonaten; Herstellung von Telefonverbindungen; Erteilung von einfachen Auskünften

Verwendungsvoraussetzungen:

Entsprechende Kenntnisse über Bedienung der Telefonanlage (inklusive allgemeine EDV-Kenntnisse) Erweiterte Fachkenntnisse aufgrund Lehre und Berufspraxis; fachübergreifendes technisches Verständnis

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 23

1. Angelernter Arbeiter und angelernte Arbeiterin

Aufgaben:

Vornahme manueller Tätigkeiten in Verwendungen, die keinen Lehrabschluss voraussetzen; Facharbeiten werden nur unter Anleitung ausgeübt

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundsätzliches handwerkliches Geschick

2. Erhaltungsarbeiter und Erhaltungsarbeiterin

Aufgaben:

Einfache Ausbesserungs- und Erhaltungsarbeiten z. B. an Straßen, Verkehrsleiteinrichtungen sowie Brücken und Flussbauten unter Anleitung und in der Regel innerhalb einer Arbeitspartie; Reinigungsarbeiten und fallweise Streckendienstfahrten

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundsätzliches handwerkliches Geschick

3. Portier und Portierin

Aufgaben:

Anlaufstelle und Kontaktperson beim Betreten eines Gebäudes; Ein- und Ausgangskontrolle

Verwendungsvoraussetzungen:

Kommunikationsfreudigkeit; freundliches Auftreten

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 22

1. Bediensteter und Bedienstete des Sanitätshilfsdienstes

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem MTF-SHD-G

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse nach dem MTF-SHD-G

2. Hausarbeiter und Hausarbeiterin

Aufgaben:

Selbständige Durchführung diverser Instandhaltungs- und Kleinreparaturarbeiten im Bereich der Gebäudeverwaltung

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundsätzliches handwerkliches Geschick

3. Kanzleibediensteter und Kanzleibedienstete

Aufgaben:

Protokollierung, Evidenthaltung sowie einfache Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse der EDV und der Kanzleiordnung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 21

1. Portier und Portierin mit zusätzlicher Verwendung (insbesondere Notfalldienst)

Aufgaben:

Anlaufstelle und Kontaktperson beim Betreten eines Gebäudes; Ein- und Ausgangskontrolle; zusätzliche Verwendung, insbesondere bei Notfällen bzw. im Aufnahmedienst im Bereich der Krankenanstalten oder Pflege- und Betreuungszentren oder im Rahmen besonderer Sicherheitsaufgaben

Verwendungsvoraussetzungen:

Kommunikationsfreudigkeit; freundliches Auftreten; Grundkenntnisse der EDV

2. Sekretär und Sekretärin im Schreibdienst

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; fallweise Erteilung einfacher Telefonauskünfte

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs

3. Dienstkraftwagenlenker und Dienstkraftwagenlenkerin (PKW)

Aufgaben:

Lenken von Kraftfahrzeugen der Klasse B, verbunden mit Hol- und Bringdiensten; Wartung und Pflege von Kfz

Verwendungsvoraussetzungen:

Lenkberechtigung für die Führerschein-Klasse B; Fachkenntnisse auf Grund einschlägiger Lehre oder Berufspraxis

4. Schulwart und Schulwartin

Aufgaben:

Einfache Reparatur- und Instandhaltungsaufgaben; Gebäudezustandskontrolle; Entgegennahme von Warenlieferungen; Schneeräumdienst; Betreuung von Außenanlagen

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundlegendes handwerkliches Geschick

5. Medizinischer Masseur und medizinische Masseurin

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Medizinischen Masseur- und Heilmasseurgesetz bzw. der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung

6. Kanzleibediensteter und Kanzleibedienstete mit zusätzlichen Aufgaben

Aufgaben:

Protokollierung, Evidenthaltung sowie standardisierte Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken sowie zusätzliche Aufgaben gemäß Kanzleiordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Erhöhte Kenntnisse der EDV; detaillierte Kenntnisse der Kanzleiordnung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 20

1. Kanzleikraft mit Vorgesetztenfunktion

Aufgaben:

Führung und Beaufsichtigung einzelner Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Kanzleidienstes, des Kanzleihilfsdienstes bzw. von Amtswarten und Amtswartinnen; Protokollieren und Evidenthaltung von Aktenstücken; Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken; fallweise Materialverwaltung; Beglaubigung von Ausfertigungen

Verwendungsvoraussetzungen:

Detaillierte Kenntnisse der Kanzleiordnung; erhöhte Kenntnisse der EDV; Grundkenntnisse in Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

2. Kassier und Kassierin

Aufgaben:

Abwicklung des Zahlungsverkehrs

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin; zusätzlich angeeignetes Fachwissen; hohe Genauigkeit

3. Erster Schulwart und erste Schulwartin

Aufgaben:

Einfache Reparatur- und Instandhaltungsaufgaben; Gebäudezustandskontrolle; Entgegennahme von Warenlieferungen; Schneeräumdienst; Betreuung von Außenanlagen; zusätzliche Tätigkeiten durch Internatsbetrieb und Aufsicht über das Reinigungspersonal

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundlegendes handwerkliches Geschick; Leitungsaufgaben

4. Pflegeassistentin/Pflegeassistent

Aufgaben:

Tätigkeiten der Pflegeassistenz nach dem GuKG

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung

5. Sekretär und Sekretärin im medizinischen Schreibdienst

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) vorwiegend medizinischen Inhalts mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; fallweise Erteilung einfacher Telefonauskünfte; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; Kenntnisse der Schreibweise medizinischer Fachbegriffe

6. Sekretär und Sekretärin im Schreibdienst mit eigenständigen Bearbeitungsaufgaben

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen von Standardbriefen; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; fallweise Erteilung einfacher Telefonauskünfte; darüber hinaus regelmäßig zusätzliche Sachbearbeitungstätigkeiten im erheblichen Umfang

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs und durch Berufserfahrung erworbenes Fachwissen

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 19

1. Facharbeiter und Facharbeiterin

Aufgaben:

Einsatz im erlernten oder in einem verwandten Lehrberuf

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss. Der Lehrabschluss kann durch Ablegung der Facharbeiter/Facharbeiterinnen-Aufstiegsprüfung ersetzt werden. Dem einschlägigen Lehrabschluss ist ein Lehrabschluss in einem verwandten Beruf (Lehrberufsliste i. V.m. § 7 BAG) sowie ein Lehrabschluss nach dem Oö. Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz 1991 gleichzuhalten.

2. Sekretär und Sekretärin für leitende Bedienstete der LD 9 und numerisch höherer LD

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten; Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften; Kundenbetreuung

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs

3. Pharmazeutisch-kaufmännischer Assistent und pharmazeutischkaufmännische Assistentin

Aufgaben:

Aufgaben gemäß gesetzlichem Berufsbild

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachwissen gemäß gesetzlicher Ausbildung; zusätzlich angeeignetes Fachwissen; große Sorgfalt wegen Medikamentenumgang

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 18

1. Altenfachbetreuer und Altenfachbetreuerin

Aufgaben:

Aufgaben nach dem Oö. Altenfachbetreuungs- und Heimhilfegesetz

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung

2. Buchhalter und Buchhalterin

Aufgaben:

Buchführung; Führung der Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung und Überwachung des Zahlungsvollzugs; Rechnungskontrolle; Vorarbeiten für den Rechnungsabschluss

Verwendungsvoraussetzungen:

Kenntnisse der Buchhaltungsvorschriften; EDV-Kenntnisse; Niveau eines Handelsschulabsolventen/einer Handelsschulabsolventin; einschlägiger Lehrabschluss oder Berufspraxis; hohe Genauigkeit

3. Medizinisch-technische Fachkraft (MTF)

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem MTF-SHD-G bei Bezirkshauptmannschaften

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse nach dem MTF-SHD-G

4. Polier und Polierin

Aufgaben:

Selbständige Führung und Überwachung von Baustellen; Führung einer Arbeitspartie, der zusätzliche Hilfsarbeiter/Hilfarbeiterinnen, angelernte Arbeiter/Arbeiterinnen und/oder mindestens zwei Facharbeiter/Facharbeiterinnen angehören

Verwendungsvoraussetzungen:

Qualifikation eines Facharbeiters/einer Facharbeiterin gemäß LD 19; mehrjährige einschlägige Berufspraxis und Ablegung der Polierprüfung/Polierinnenprüfung. Die Prüfung kann durch Absolvierung einer Baufachschule, Bauhandwerkerschule oder Werkmeisterschule ersetzt werden; Grundkenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung.

5. Schulsekretär und Schulsekretärin

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen von Standardbriefen; Ausfüllarbeiten; Mitwirkung bei der Schülerstammdatenverwaltung und bei der Verwaltung von Schulprogrammen; interne/externe Ansprechperson

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse der Schulverwaltung; EDV-Kenntnisse; Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs

6. Sekretär und Sekretärin für leitende Bedienste der LD 8 bis 6

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen von Standardbriefen; Ausfüllarbeiten; Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften; zusätzliche Hilfestellungen im Bereich der Büroabwicklung;

Zeiterfassung; Kundenbetreuung

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs

7. Küchenleiter und Küchenleiterin in kleinen Küchen

Aufgaben:

Leitung von Küchen mit jährlich bis zu 30.000 Verpflegstagen (VT = Summe der gewichteten Essensportionen; Gewichtung: 1 Frühstücksportion = 1/6 VT, 1 Mittagessensportion = 3/6 VT und 1 Abendessensportion = 2/6 VT); Verantwortung für den Speiseplan und Einkauf; Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Lehrabschluss als Koch/Köchin; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnen führung sowie der Hygiene

8. Sachbearbeiter und Sachbearbeiterin

Aufgaben:

Tätigkeiten im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere

a)

das Verfassen von Sachverhaltsdarstellungen sowie die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, das Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie standardisierter Bescheide Anonymverfügungen, Strafverfügungen, einfache Bewilligungen und Legitimationen);

b)

die Bearbeitung von Förderansuchen oder

c)

mit lit. a und b vergleichbare, standardisierte Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich;

d)

die Bearbeitung einfacher Tätigkeiten im Rechnungsdienst.

Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Fachdienstes gem. § 31 Oö. LBG bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gem. II. Teil lit. C Z. 19 Oö. LVBV.

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder berufliche Erfahrung

19. ReinigungskraftMaturant und Maturantin in Ausbildung

Aufgaben:

VornahmeAusführung von allgemeinen Reinigungsarbeitenfür die Ausbildung zum Referenten/zur Referentin (LD 14) notwendigen Tätigkeiten

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse über Wirkung und Anwendung von Reinigungsmitteln und
-gerätenFachkenntnisse auf Grund des Abschlusses einer allgemeinbildenden oder berufsbilden den höheren Schule

210. HilfsarbeiterKochgruppenleiter und HilfsarbeiterinKochgruppenleiterin

Aufgaben:

Vornahme von manuellen Tätigkeiten, wie Tragen von Gegenständen, Küchenhilfsdienst, einfache Gartenarbeiten (z. B. Rasen mähen, Laub kehren); teilweise ReinigungsarbeitenLeitung einer Kochgruppe in der Küche einer Krankenanstalt

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse über die verwendeten Geräte und MaterialienLehrabschluss als Koch/Köchin; Fachkenntnisse z.B. im Bereich Diätküche; mehrjährige einschlägige Berufspraxis; Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung sowie der Hygiene

311. Kanzleihilfskraft, Amtswart und AmtswartinPflegefachassistentin/Pflegefachassistent

Aufgaben:

Empfang, Übernahme, Verteilung, Transport und Versendung von Akten/Poststücken; Botengänge sowie unterstützende Dienstleistungen (z. B. Herstellung von Kopien)Tätigkeiten der Pflegefachassistenz nach dem GuKG

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse der Kanzleiordnung und EDVFachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 24

1. Reinigungskraft im Patienten-/Patientinnenbereich

Aufgaben:

Vornahme von Reinigungsarbeiten in Krankenanstalten oder Pflege- und Betreuungszentren und Ambulanzen, die im zeitlich überwiegenden Ausmaß auf bettenführenden Stationen oder im OP-Bereich erfolgen; regelmäßiger, unmittelbarer Kontakt mit Patienten/Patientinnen

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse über Wirkung und Anwendung von Reinigungsmitteln und -geräten; Grundkenntnisse der Hygiene

2. Telefonist und Telefonistin

Aufgaben:

Entgegennahme bzw. Weiterleitung von Telefonaten; Herstellung von Telefonverbindungen; Erteilung von einfachen Auskünften

Verwendungsvoraussetzungen:

Entsprechende Kenntnisse über Bedienung der Telefonanlage (inklusive allgemeine EDV-Kenntnisse) Erweiterte Fachkenntnisse aufgrund Lehre und Berufspraxis; fachübergreifendes technisches Verständnis

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 23

1. Angelernter Arbeiter und angelernte Arbeiterin

Aufgaben:

Vornahme manueller Tätigkeiten in Verwendungen, die keinen Lehrabschluss voraussetzen; Facharbeiten werden nur unter Anleitung ausgeübt

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundsätzliches handwerkliches Geschick

2. Erhaltungsarbeiter und Erhaltungsarbeiterin

Aufgaben:

Einfache Ausbesserungs- und Erhaltungsarbeiten z. B. an Straßen, Verkehrsleiteinrichtungen sowie Brücken und Flussbauten unter Anleitung und in der Regel innerhalb einer Arbeitspartie; Reinigungsarbeiten und fallweise Streckendienstfahrten

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundsätzliches handwerkliches Geschick

3. Portier und Portierin

Aufgaben:

Anlaufstelle und Kontaktperson beim Betreten eines Gebäudes; Ein- und Ausgangskontrolle

Verwendungsvoraussetzungen:

Kommunikationsfreudigkeit; freundliches Auftreten

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 22

1. Bediensteter und Bedienstete des Sanitätshilfsdienstes

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem MTF-SHD-G

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse nach dem MTF-SHD-G

2. Hausarbeiter und Hausarbeiterin

Aufgaben:

Selbständige Durchführung diverser Instandhaltungs- und Kleinreparaturarbeiten im Bereich der Gebäudeverwaltung

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundsätzliches handwerkliches Geschick

3. Kanzleibediensteter und Kanzleibedienstete

Aufgaben:

Protokollierung, Evidenthaltung sowie einfache Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse der EDV und der Kanzleiordnung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 21

1. Portier und Portierin mit zusätzlicher Verwendung (insbesondere Notfalldienst)

Aufgaben:

Anlaufstelle und Kontaktperson beim Betreten eines Gebäudes; Ein- und Ausgangskontrolle; zusätzliche Verwendung, insbesondere bei Notfällen bzw. im Aufnahmedienst im Bereich der Krankenanstalten oder Pflege- und Betreuungszentren oder im Rahmen besonderer Sicherheitsaufgaben

Verwendungsvoraussetzungen:

Kommunikationsfreudigkeit; freundliches Auftreten; Grundkenntnisse der EDV

2. Sekretär und Sekretärin im Schreibdienst

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; fallweise Erteilung einfacher Telefonauskünfte

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs

3. Dienstkraftwagenlenker und Dienstkraftwagenlenkerin (PKW)

Aufgaben:

Lenken von Kraftfahrzeugen der Klasse B, verbunden mit Hol- und Bringdiensten; Wartung und Pflege von Kfz

Verwendungsvoraussetzungen:

Lenkberechtigung für die Führerschein-Klasse B; Fachkenntnisse auf Grund einschlägiger Lehre oder Berufspraxis

4. Schulwart und Schulwartin

Aufgaben:

Einfache Reparatur- und Instandhaltungsaufgaben; Gebäudezustandskontrolle; Entgegennahme von Warenlieferungen; Schneeräumdienst; Betreuung von Außenanlagen

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundlegendes handwerkliches Geschick

5. Medizinischer Masseur und medizinische Masseurin

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Medizinischen Masseur- und Heilmasseurgesetz bzw. der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung

6. Kanzleibediensteter und Kanzleibedienstete mit zusätzlichen Aufgaben

Aufgaben:

Protokollierung, Evidenthaltung sowie standardisierte Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken sowie zusätzliche Aufgaben gemäß Kanzleiordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Erhöhte Kenntnisse der EDV; detaillierte Kenntnisse der Kanzleiordnung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 20

1. Kanzleikraft mit Vorgesetztenfunktion

Aufgaben:

Führung und Beaufsichtigung einzelner Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Kanzleidienstes, des Kanzleihilfsdienstes bzw. von Amtswarten und Amtswartinnen; Protokollieren und Evidenthaltung von Aktenstücken; Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken; fallweise Materialverwaltung; Beglaubigung von Ausfertigungen

Verwendungsvoraussetzungen:

Detaillierte Kenntnisse der Kanzleiordnung; erhöhte Kenntnisse der EDV; Grundkenntnisse in Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

2. Kassier und Kassierin

Aufgaben:

Abwicklung des Zahlungsverkehrs

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin; zusätzlich angeeignetes Fachwissen; hohe Genauigkeit

3. Erster Schulwart und erste Schulwartin

Aufgaben:

Einfache Reparatur- und Instandhaltungsaufgaben; Gebäudezustandskontrolle; Entgegennahme von Warenlieferungen; Schneeräumdienst; Betreuung von Außenanlagen; zusätzliche Tätigkeiten durch Internatsbetrieb und Aufsicht über das Reinigungspersonal

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundlegendes handwerkliches Geschick; Leitungsaufgaben

4. Pflegehelfer und Pflegehelferin

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem GuKG und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse nach dem GuKG

5. Sekretär und Sekretärin im medizinischen Schreibdienst

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) vorwiegend medizinischen Inhalts mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; fallweise Erteilung einfacher Telefonauskünfte; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; Kenntnisse der Schreibweise medizinischer Fachbegriffe

6. Sekretär und Sekretärin im Schreibdienst mit eigenständigen Bearbeitungsaufgaben

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen von Standardbriefen; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; fallweise Erteilung einfacher Telefonauskünfte; darüber hinaus regelmäßig zusätzliche Sachbearbeitungstätigkeiten im erheblichen Umfang

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs und durch Berufserfahrung erworbenes Fachwissen

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 19

1. Facharbeiter und Facharbeiterin

Aufgaben:

Einsatz im erlernten oder in einem verwandten Lehrberuf

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss. Der Lehrabschluss kann durch Ablegung der Facharbeiter/Facharbeiterinnen-Aufstiegsprüfung ersetzt werden. Dem einschlägigen Lehrabschluss ist ein Lehrabschluss in einem verwandten Beruf (Lehrberufsliste i. V.m. § 7 BAG) sowie ein Lehrabschluss nach dem Oö. Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz 1991 gleichzuhalten.

2. Sekretär und Sekretärin für leitende Bedienstete der LD 9 und numerisch höherer LD

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten; Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften; Kundenbetreuung

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs

3. Pharmazeutisch-kaufmännischer Assistent und pharmazeutischkaufmännische Assistentin

Aufgaben:

Aufgaben gemäß gesetzlichem Berufsbild

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachwissen gemäß gesetzlicher Ausbildung; zusätzlich angeeignetes Fachwissen; große Sorgfalt wegen Medikamentenumgang

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 18

1. Altenfachbetreuer und Altenfachbetreuerin

Aufgaben:

Aufgaben nach dem Oö. Altenfachbetreuungs- und Heimhilfegesetz

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung

2. Buchhalter und Buchhalterin

Aufgaben:

Buchführung; Führung der Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung und Überwachung des Zahlungsvollzugs; Rechnungskontrolle; Vorarbeiten für den Rechnungsabschluss

Verwendungsvoraussetzungen:

Kenntnisse der Buchhaltungsvorschriften; EDV-Kenntnisse; Niveau eines Handelsschulabsolventen/einer Handelsschulabsolventin; einschlägiger Lehrabschluss oder Berufspraxis; hohe Genauigkeit

3. Medizinisch-technische Fachkraft (MTF)

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem MTF-SHD-G bei Bezirkshauptmannschaften

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse nach dem MTF-SHD-G

4. Polier und Polierin

Aufgaben:

Selbständige Führung und Überwachung von Baustellen; Führung einer Arbeitspartie, der zusätzliche Hilfsarbeiter/Hilfarbeiterinnen, angelernte Arbeiter/Arbeiterinnen und/oder mindestens zwei Facharbeiter/Facharbeiterinnen angehören

Verwendungsvoraussetzungen:

Qualifikation eines Facharbeiters/einer Facharbeiterin gemäß LD 19; mehrjährige einschlägige Berufspraxis und Ablegung der Polierprüfung/Polierinnenprüfung. Die Prüfung kann durch Absolvierung einer Baufachschule, Bauhandwerkerschule oder Werkmeisterschule ersetzt werden; Grundkenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung.

5. Schulsekretär und Schulsekretärin

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen von Standardbriefen; Ausfüllarbeiten; Mitwirkung bei der Schülerstammdatenverwaltung und bei der Verwaltung von Schulprogrammen; interne/externe Ansprechperson

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse der Schulverwaltung; EDV-Kenntnisse; Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs

6. Sekretär und Sekretärin für leitende Bedienste der LD 8 bis 6

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen von Standardbriefen; Ausfüllarbeiten; Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften; zusätzliche Hilfestellungen im Bereich der Büroabwicklung;

Zeiterfassung; Kundenbetreuung

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs

7. Küchenleiter und Küchenleiterin in kleinen Küchen

Aufgaben:

Leitung von Küchen mit jährlich bis zu 30.000 Verpflegstagen (VT = Summe der gewichteten Essensportionen; Gewichtung: 1 Frühstücksportion = 1/6 VT, 1 Mittagessensportion = 3/6 VT und 1 Abendessensportion = 2/6 VT); Verantwortung für den Speiseplan und Einkauf; Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Lehrabschluss als Koch/Köchin; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnen führung sowie der Hygiene

8. Sachbearbeiter und Sachbearbeiterin

Aufgaben:

Tätigkeiten im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere

a)

das Verfassen von Sachverhaltsdarstellungen sowie die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, das Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie standardisierter Bescheide Anonymverfügungen, Strafverfügungen, einfache Bewilligungen und Legitimationen);

b)

die Bearbeitung von Förderansuchen oder

c)

mit lit. a und b vergleichbare, standardisierte Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich;

d)

die Bearbeitung einfacher Tätigkeiten im Rechnungsdienst.

Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Fachdienstes gem. § 31 Oö. LBG bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gem. II. Teil lit. C Z. 19 Oö. LVBV.

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder berufliche Erfahrung

9. Maturant und Maturantin in Ausbildung

Aufgaben:

Ausführung von für die Ausbildung zum Referenten/zur Referentin (LD 14) notwendigen Tätigkeiten

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund des Abschlusses einer allgemeinbildenden oder berufsbilden den höheren Schule

10. Kochgruppenleiter und Kochgruppenleiterin

Aufgaben:

Leitung einer Kochgruppe in der Küche einer Krankenanstalt

Verwendungsvoraussetzungen:

Lehrabschluss als Koch/Köchin; Fachkenntnisse z.B. im Bereich Diätküche; mehrjährige einschlägige Berufspraxis; Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung sowie der Hygiene

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 17

1. Medizintechniker und Medizintechnikerin/Haustechniker und Haustechnikerin mit Notfalldienst

Aufgaben:

Wartungs-, Instandhaltungs- und fallweise Reparaturarbeiten an medizinisch-technischen Geräten bzw. an haustechnischen Anlagen; Feststellung der Notwendigkeit der Reparatur durch Fremdfirma; Verrichtung von Notfalldiensten im Rahmen der Rufbereitschaft; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund Lehre und Berufspraxis; fachübergreifendes technisches Verständnis

2. Qualifizierter Buchhalter und qualifizierte Buchhalterin

Aufgaben:

Buchführung; Führung der Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung und Überwachung des Zahlungsvollzugs; Rechnungskontrolle; Rechnungsabschlussarbeiten; Anordnungskontrolle

Verwendungsvoraussetzungen:

Vertiefte Kenntnisse der Buchhaltungsvorschriften; EDV-Kenntnisse; Niveau eines Handelsschulabsolventen/einer Handelsschulabsolventin; einschlägiger Lehrabschluss oder Berufspraxis; hohe Genauigkeit und Selbständigkeit

3. Werkstattleiter und Werkstattleiterin

Aufgaben:

Beaufsichtigung und Leitung einer Gruppe von Arbeitern/Arbeiterinnen oder Facharbeitern/Facharbeiterinnen

Verwendungsvoraussetzungen:

Qualifikation als Facharbeiter/Facharbeiterin gemäß LD 19 und Berufspraxis; zusätzliche Fähigkeiten im Bereich der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung und Unfallverhütung

4. Bauaufsichtsorgan

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem jeweils erlernten Lehrberuf; Führung, Überwachung und Koordination von Baustellen im Bereich der Außendienststellen der Landesbaudirektion; Führung einer Arbeitspartie, der zusätzliche Hilfsarbeiter/Hifsarbeiterinnen, angelernte Arbeiter/Arbeiterinnen und/oder mindestens zwei Facharbeiter/Facharbeiterinnen angehören. Zusätzliche Leitungsfunktion insb. in Bezug auf die Tätigkeit von Fremdfirmen; Kontaktperson zu Behörden und Anrainern/Anrainerinnen.

Verwendungsvoraussetzungen:

Qualifikation eines Facharbeiters/einer Facharbeiterin gemäß LD 19; mehrjährige einschlägige Berufspraxis und Ablegung der Polierprüfung/Polierinnenprüfung. Die Prüfung kann durch die Absolvierung einer Baufachschule, Bauhandwerkerschule oder Werkmeisterschule ersetzt werden. Koordinationsgeschick; Grundkenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

5. Medizinisch-technische Fachkraft (MTF) in Krankenanstalten

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem MTF-SHD-G; Tätigkeiten in Krankenanstalten; breites Einsatzgebiet im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse nach dem MTF-SHD-G

16. MedizintechnikerErzieher und Medizintechnikerin/Haustechniker und Haustechnikerin mit NotfalldienstErzieherin

Aufgaben:

Wartungs-, InstandhaltungsBetreuung und Erziehung von Jugendlichen nach vorgegebenem Erziehungs- und fallweise Reparaturarbeiten an medizinisch-technischen Geräten bzw. an haustechnischen Anlagen; Feststellung der Notwendigkeit der Reparatur durch Fremdfirma; Verrichtung von Notfalldiensten im Rahmen der Rufbereitschaft; Tätigkeiten nach der AnstaltsordnungBetreuungsauftrag

Verwendungsvoraussetzungen:

Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund Lehre und BerufspraxisErzieherausbildung/Erzieherinnenausbildung gemäß dem II. Teil lit. C Z. 26 Oö. LVBV; fachübergreifendes technisches Verständnisbei Werkstättenerziehern/Werkstättenerzieherinnen zusätzlich entsprechende Qualifikation eines Facharbeiters/einer Facharbeiterin gemäß LD 19

2. Qualifizierter Buchhalter und qualifizierte Buchhalterin

7. Qualifizierter Sachbearbeiter und qualifizierte Sachbearbeiterin

Aufgaben:

Buchführung; Führung der Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung und Überwachung des Zahlungsvollzugs; Rechnungskontrolle; Rechnungsabschlussarbeiten; Anordnungskontrolle

Tätigkeiten im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere

a)

das Verfassen von Sachverhaltsdarstellungen sowie die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, das Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie teilweise nicht standardisierter Bescheide (z.B. Strafverfügungen, einfache Straferkenntnisse); die Erteilung von Bewilligungen;

b)

die Bearbeitung von Förderansuchen oder

c)

mit lit. a und b vergleichbare, überwiegend standardisierte Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich;

d)

die Bearbeitung von Tätigkeiten im Rechnungsdienst.

Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Fachdienstes gem. § 31 Oö. LBG bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gem. II. Teil lit. C Z. 19 Oö. LVBV. Hohes Maß an Selbständigkeit in Routinefällen, in den übrigen Fällen Durchführung anspruchsvoller Arbeiten je nach Notwendigkeit unter Anleitung und Aufsicht eines/einer Vorgesetzten.

Verwendungsvoraussetzungen:

Vertiefte Kenntnisse der Buchhaltungsvorschriften; EDV-Kenntnisse; Niveau eines Handelsschulabsolventen/einer Handelsschulabsolventin; einschlägiger Lehrabschluss oder Berufspraxis; hohe Genauigkeit und Selbständigkeit

Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und Gesetze

38. WerkstattleiterSachbearbeiter und WerkstattleiterinSachbearbeiterin im Bürgerservice

Aufgaben:

BeaufsichtigungTätigkeiten, die bei den Bürgerservicestellen der Bezirkshauptmannschaften anfallen, wie z.B. Ausstellen von Führerscheinen, Reisepässen oder ähnlichen Dokumenten, Service- und Leitung einer Gruppe von Arbeitern/Arbeiterinnen oder Facharbeitern/FacharbeiterinnenAuskunftsleistungen, Beschwerdemanagement

Verwendungsvoraussetzungen:

Qualifikation als FacharbeiterNiveau eines Hauptschulabsolventen/Facharbeiterin gemäß LD 19einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; zusätzliche Fähigkeiten im Bereichgenaue Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführungin Betracht kommenden Vorschriften und UnfallverhütungGesetze

49. BauaufsichtsorganSekretär und Sekretärin für Abteilungsleiter und Abteilungsleiterinnen der LD 5

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem jeweils erlernten LehrberufSchreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); Führung, Überwachungselbständiges Verfassen von Standardbriefen; Ausfüllarbeiten; Terminvereinbarung und Koordination-planung; Erteilung von BaustellenTelefonauskünften; zusätzliche Hilfestellung im Bereich der AußendienststellenBüroabwicklung; Zeiterfassung; Kundenbetreuung; Tätigkeiten im Bereich der LandesbaudirektionPersonalverwaltung; Führung einer Arbeitspartie, der zusätzliche Hilfsarbeiter/Hifsarbeiterinnen, angelernte Arbeiter/Arbeiterinnen und/oder mindestens zwei Facharbeiter/Facharbeiterinnen angehören. Zusätzliche Leitungsfunktion insb. in Bezug auf die Tätigkeit von Fremdfirmen; Kontaktperson zu Behörden und Anrainern/Anrainerinnen.gegebenenfalls Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

QualifikationNiveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines Facharbeiters/einer Facharbeiterin gemäß LD 19; mehrjährige einschlägige Berufspraxis und Ablegung der Polierprüfung/Polierinnenprüfung. Die Prüfung kann durch die Absolvierung einer Baufachschule, Bauhandwerkerschule oder Werkmeisterschule ersetzt werden. Koordinationsgeschick; Grundkenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführungverwandten Lehrberufs

510. Medizinisch-technische Fachkraft (MTF)Küchenleiter und Küchenleiterin in KrankenanstaltenBerufsschulen

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem MTF-SHD-G; TätigkeitenLeitung von Küchen in KrankenanstaltenBerufsschulen; breites Einsatzgebiet im Rahmen der gesetzlichen BefugnisseVerantwortung für den Speiseplan und Einkauf; Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse nach dem MTF-SHD-GLehrabschluss als Koch/Köchin; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung sowie der Hygiene

611. ErzieherObjektbetreuer und ErzieherinObjektbetreuerin

Aufgaben:

Betreuung und ErziehungDurchführen von Jugendlichen nach vorgegebenem ErziehungsZustands- und BetreuungsauftragErhaltungskontrollen der Gebäude des Amtes der Oö. Landesregierung; Aufsicht über das Reinigungspersonal; Veranlassen von notwendigen Reparatur- bzw. Erhaltungsarbeiten; Betreuung der haustechnischen Anlagen; Schließ- und Sicherheitsdienst; Führungsdienst

Verwendungsvoraussetzungen:

Erzieherausbildung/Erzieherinnenausbildung gemäß dem II. Teil lit. C Z. 26 Oö. LVBVGrundlegendes handwerkliches Geschick; bei Werkstättenerziehern/Werkstättenerzieherinnen zusätzlich entsprechende Qualifikation eines Facharbeiters/einer Facharbeiterin gemäß LD 19Kenntnisse über die zu betreuende Haustechnik sowie Geschichte und Daten der zu betreuenden Objekte; hohes Sorgfaltsbewusstsein

7. Qualifizierter Sachbearbeiter und qualifizierte Sachbearbeiterin

12. Agrartechniker und Agrartechnikerin

Aufgaben:

Tätigkeiten im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere

Tätigkeiten im agrartechnischen Dienst zur Unterstützung der agrartechnischen Referenten/Referentinnen insbesondere in der Geländeaufnahme und der Erstellung agrartechnischer Operate

a) das Verfassen von Sachverhaltsdarstellungen sowie die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, das Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie teilweise nicht standardisierter Bescheide (z.B. Strafverfügungen, einfache Straferkenntnisse); die Erteilung von Bewilligungen;
b) die Bearbeitung von Förderansuchen oder
c) mit lit. a und b vergleichbare, überwiegend standardisierte Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich;
d) die Bearbeitung von Tätigkeiten im Rechnungsdienst.
Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Fachdienstes gem. § 31 Oö. LBG bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gem. II. Teil lit. C Z. 19 Oö. LVBV. Hohes Maß an Selbständigkeit in Routinefällen, in den übrigen Fällen Durchführung anspruchsvoller Arbeiten je nach Notwendigkeit unter Anleitung und Aufsicht eines/einer Vorgesetzten.

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und Gesetze

Abgeschlossene Lehre zum Vermessungstechniker/zur Vermessungstechnikerin sowie zusätzliche Ausbildung zum Agrartechniker/zur Agrartechnikerin

813. SachbearbeiterTunnelwart und Sachbearbeiterin im BürgerserviceTunnelwartin

Aufgaben:

Tätigkeiten, die bei den BürgerservicestellenÜberwachung der Bezirkshauptmannschaften anfallenStraßentunnel im übertragenen Aufgabenbereich; Wartung, wie z.B. Ausstellen von Führerscheinen, Reisepässen oder ähnlichen Dokumenten, ServiceInstandhaltung und Reparatur der betriebs- und Auskunftsleistungen, Beschwerdemanagementsicherheitstechnischen Tunnelbetriebsanlagen

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines HauptschulabsolventenLehrabschluss als Elektrobetriebstechniker/einer HauptschulabsolventinElektrobetriebstechnikerin oder Elektroinstallationstechniker/Elektroinstallationstechnikerin oder vergleichbare Ausbildung; zusätzlich Kenntnisse hinsichtlich der Betriebs- und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und GesetzeVerkehrssicherheit von Straßentunnels

9. Sekretär und Sekretärin für Abteilungsleiter und Abteilungsleiterinnen der LD 5

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen von Standardbriefen; Ausfüllarbeiten; Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften; zusätzliche Hilfestellung im Bereich der Büroabwicklung; Zeiterfassung; Kundenbetreuung; Tätigkeiten im Bereich der Personalverwaltung; gegebenenfalls Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs

10. Küchenleiter und Küchenleiterin in Berufsschulen

Aufgaben:

Leitung von Küchen in Berufsschulen; Verantwortung für den Speiseplan und Einkauf; Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Lehrabschluss als Koch/Köchin; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung sowie der Hygiene

11. Objektbetreuer und Objektbetreuerin

Aufgaben:

Durchführen von Zustands- und Erhaltungskontrollen der Gebäude des Amtes der Oö. Landesregierung; Aufsicht über das Reinigungspersonal; Veranlassen von notwendigen Reparatur- bzw. Erhaltungsarbeiten; Betreuung der haustechnischen Anlagen; Schließ- und Sicherheitsdienst; Führungsdienst

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundlegendes handwerkliches Geschick; Kenntnisse über die zu betreuende Haustechnik sowie Geschichte und Daten der zu betreuenden Objekte; hohes Sorgfaltsbewusstsein

12. Agrartechniker und Agrartechnikerin

Aufgaben:

Tätigkeiten im agrartechnischen Dienst zur Unterstützung der agrartechnischen Referenten/Referentinnen insbesondere in der Geländeaufnahme und der Erstellung agrartechnischer Operate

Verwendungsvoraussetzungen:

Abgeschlossene Lehre zum Vermessungstechniker/zur Vermessungstechnikerin sowie zusätzliche Ausbildung zum Agrartechniker/zur Agrartechnikerin

13. Tunnelwart und Tunnelwartin

Aufgaben:

Überwachung der Straßentunnel im übertragenen Aufgabenbereich; Wartung, Instandhaltung und Reparatur der betriebs- und sicherheitstechnischen Tunnelbetriebsanlagen

Verwendungsvoraussetzungen:

Lehrabschluss als Elektrobetriebstechniker/Elektrobetriebstechnikerin oder Elektroinstallationstechniker/Elektroinstallationstechnikerin oder vergleichbare Ausbildung; zusätzlich Kenntnisse hinsichtlich der Betriebs- und Verkehrssicherheit von Straßentunnels

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 16

1. Küchenleiter und Küchenleiterin in Pflege- und Betreuungszentren

Aufgaben:

Leitung von Küchen von Pflege- und Betreuungszentren; Verantwortung für den Speiseplan und den Einkauf; Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Lehrabschluss als Koch/Köchin; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung sowie in der Hygiene

21. KanzleileiterKüchenleiter und KanzleileiterinKüchenleiterin in Pflege- und Betreuungszentren

Aufgaben:

FührungLeitung von Küchen von Pflege- und Beaufsichtigung der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des Kanzleidienstes, des Kanzleihilfsdienstes sowie von Amtswarten/AmtswartinnenBetreuungszentren; ProtokollierungVerantwortung für den Speiseplan und Evidenthaltung von Aktenstückenden Einkauf; nicht standardisierte Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken; fallweise Materialverwaltung; Beglaubigung von AusfertigungenVorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

DetaillierteLehrabschluss als Koch/Köchin; Kenntnisse der Kanzleiordnung; Grundkenntnissein der EDV; erweiterte Fachkenntnisse auf Grund eines Handelsschulabschlusses oder einer Lehre jeweils mit BerufspraxisMitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung sowie in der Hygiene

32. SekretärKanzleileiter und Sekretärin für leitende Bedienstete der LD 4, 3 und 2Kanzleileiterin

Aufgaben:

SchreibenFührung und Beaufsichtigung der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des Kanzleidienstes, des Kanzleihilfsdienstes sowie von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine)Amtswarten/Amtswartinnen; selbständiges VerfassenProtokollierung und Evidenthaltung von StandardbriefenAktenstücken; Ausfüllarbeiten; Terminvereinbarungnicht standardisierte Zuordnung von Aktenstücken und -planungPosteingangsstücken; Erteilungfallweise Materialverwaltung; Beglaubigung von Telefonauskünften; zusätzliche Hilfestellungen im Bereich der Büroabwicklung; Zeiterfassung; Kundenbetreuung; Tätigkeiten im Bereich der Personalverwaltung; VorgesetztenfunktionAusfertigungen

Verwendungsvoraussetzungen:

NiveauDetaillierte Kenntnisse der Kanzleiordnung; Grundkenntnisse der EDV; erweiterte Fachkenntnisse auf Grund eines Handelsschulabschlusses oder einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten LehrberufsLehre jeweils mit Berufspraxis

3. Sekretär und Sekretärin für leitende Bedienstete der LD 4, 3 und 2

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen von Standardbriefen; Ausfüllarbeiten; Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften; zusätzliche Hilfestellungen im Bereich der Büroabwicklung; Zeiterfassung; Kundenbetreuung; Tätigkeiten im Bereich der Personalverwaltung; Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs

4. Behindertenpädagoge und Behindertenpädagogin

Aufgaben:

Arbeit mit und für Menschen mit besonderen Bedürfnissen (z.B. durch Begleitung, Beratung, Förderung und Hilfe); Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Ausbildung zum diplomierten Behindertenpädagogen/zur diplomierten Behindertenpädagogin oder gleichwertige Qualifikation

5. Entfallen

6. Entfallen

4. Behindertenpädagoge und Behindertenpädagogin

7. Qualifizierter Sachbearbeiter und qualifizierte Sachbearbeiterin mit besonderer Funktion

Aufgaben:

Arbeit mit und für Menschen mit besonderen Bedürfnissen (z.B. durch Begleitung, Beratung, Förderung und Hilfe); Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Tätigkeiten im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere

a)

das Verfassen von Sachverhaltsdarstellungen sowie die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, das Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie nicht standardisierter Bescheide; die Erteilung von Bewilligungen;

b)

die Bearbeitung von Förderansuchen oder

c)

mit lit. a und b vergleichbare, überwiegend standardisierte Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich;

d)

die Bearbeitung nicht ausschließlich standardisierter Tätigkeiten im Rechnungsdienst.

Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Fachdienstes gem. § 31 Oö. LBG bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gem. II. Teil lit. C Z. 19 Oö. LVBV. Hohes Maß an Selbständigkeit, nicht nur in Routinefällen.

Verwendungsvoraussetzungen:

Ausbildung zum diplomierten Behindertenpädagogen/zur diplomierten Behindertenpädagogin oder gleichwertige Qualifikation

Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und Gesetze

58. Diplomierter GesundheitsErster Buch- und KrankenpflegerKassenführer und diplomierte Gesundheitserste Buch- und KrankenschwesterKassenführerin (Pflege- und Betreuungszentrum)

Aufgaben:

Gehobener DienstBuchführung; Führung der Gesundheits-Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung und Krankenpflege nach dem GuKGÜberwachung des Zahlungsvollzugs; Tätigkeiten nach der AnstaltsordnungRechnungskontrolle; Rechnungsabschlussarbeiten; Anordnungskontrolle; Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener AusbildungVertiefte Kenntnisse der Buchhaltungsvorschriften; EDV-Kenntnisse; Niveau eines Handelsschulabsolventen/einer Handelsschulabsolventin; einschlägiger Lehrabschluss sowie einschlägige Berufspraxis; hohe Genauigkeit und besonderes Maß an Selbständigkeit; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

6. Hebamme auf Stationen

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Hebammengesetz und der Anstaltsordnung; Einsatz nicht im überwiegenden Ausmaß im Kreißzimmer

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse nach dem Hebammengesetz

7. Qualifizierter Sachbearbeiter und qualifizierte Sachbearbeiterin mit besonderer Funktion

Aufgaben:

Tätigkeiten im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere

a)

das Verfassen von Sachverhaltsdarstellungen sowie die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, das Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie nicht standardisierter Bescheide; die Erteilung von Bewilligungen;

b)

die Bearbeitung von Förderansuchen oder

c)

mit lit. a und b vergleichbare, überwiegend standardisierte Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich;

d)

die Bearbeitung nicht ausschließlich standardisierter Tätigkeiten im Rechnungsdienst.

Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Fachdienstes gem. § 31 Oö. LBG bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gem. II. Teil lit. C Z. 19 Oö. LVBV. Hohes Maß an Selbständigkeit, nicht nur in Routinefällen.

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und Gesetze

8. Erster Buch- und Kassenführer und erste Buch- und Kassenführerin (Pflege- und Betreuungszentrum)

Aufgaben:

Buchführung; Führung der Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung und Überwachung des Zahlungsvollzugs; Rechnungskontrolle; Rechnungsabschlussarbeiten; Anordnungskontrolle; Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Vertiefte Kenntnisse der Buchhaltungsvorschriften; EDV-Kenntnisse; Niveau eines Handelsschulabsolventen/einer Handelsschulabsolventin; einschlägiger Lehrabschluss sowie einschlägige Berufspraxis; hohe Genauigkeit und besonderes Maß an Selbständigkeit; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 15

1. Bediensteter und Bedienstete des gehobenen medizinischtechnischen Dienstes

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund gesetzlicher Vorschriften (MTD-Gesetz)

2. Verwaltungsleiter und Verwaltungsleiterin einer Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei

Aufgaben:

Leitung der Verwaltung einer Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und Gesetze

3. Hygienefachkraft

3. Entfallen

Aufgaben: Gehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege und entsprechende Sonderausbildung nach dem GuKG; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraussetzungen: Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Sonderausbildung nach dem GuKG

4. Turnusarzt und Turnusärztin in Ausbildung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, der Ärzte-Ausbildungsordnung sowie der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Humanmedizin

5. Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin/Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger und diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester in Funktionsbereichen (Operation, Anästhesie, Intensiv, Nierenersatztherapie)

Aufgaben:

Gehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege und entsprechende Sonderausbildung nach dem GuKG;, Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund einergesetzlich vorgesehener Ausbildung und Sonderausbildung nach dem GuKG

6. KreißzimmerhebammeHebamme auf Stationen

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Hebammengesetz und der Anstaltsordnung; Einsatz nicht im überwiegen denüberwiegenden Ausmaß im Kreißzimmer

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse nach dem Hebammengesetz

7. Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger und diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester in Ambulanzen mit Vorgesetztenfunktion
Aufgaben: Ausübung des Gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG und der Anstaltsordnung; Vorgesetztenfunktion über mindestens drei bedienstete Pflegekräfte; sind teilzeitbeschäftigte Pflegekräfte unterstellt, ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn die Summe des Beschäftigungsausmaßes der Unterstellten mindestens 100 Wochenstunden beträgt
Verwendungsvoraussetzungen: Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

7. Entfallen

8. Universitätsabsolvent und Universitätsabsolventin in Ausbildung

Aufgaben:

Ausführung der für die Ausbildung zum/zur juristischen, betriebswirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder technischen Referenten/Referentin (LD 11) notwendigen Tätigkeiten

Verwendungsvoraussetzungen:

Spezielle Fachkenntnisse durch Absolvierung eines Universitätsstudiums

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 14

1. Bediensteter und Bedienstete des gehobenen medizinischtechnischen Dienstes mit besonderen Aufgaben

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz

Verwendungsvoraussetzungen:

Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund gesetzlicher Vorschriften (MTD-Gesetz); besondere Kenntnisse durch mindestens 3-jährige krankenhausspezifische Tätigkeit

2. Berufsschulverwalter und Berufsschulverwalterin

Aufgaben:

Leitung der Verwaltung einer Berufsschule mit Internatsbetrieb; leitende Funktion insbesondere im Bereich Finanzen und Personal (z.B. Einkauf, Aufsicht über die Stammdatenverwaltung); Verantwortung über den Internatsbetrieb. Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Fachdienstes gemäß § 31 Oö. LBG bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gemäß II. Teil lit. C Z. 19 Oö. LVBV.

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder berufliche Erfahrung; erfordert grundsätzlich Kenntnisse über den Schulbetrieb sowie das Verwaltungsgeschehen und notwendige Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

3. Brückenmeister und Brückenmeisterin

Aufgaben:

Leitung einer Brückenmeisterei; Abstimmung mit den übergeordneten Zentraldienststellen

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung einer Fachschule für Bautechnik oder einer Bauhandwerkerschule; entsprechende Kenntnisse über die Verwaltung derartiger Dienststellen sowie in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; einschlägige Berufspraxis

4. Forstaufsichtsorgan

Aufgaben:

Überprüfung der Einhaltung der forstrechtlichen Bestimmungen für die Waldbewirtschaftung; Beratung und Unterstützung der Forstwirte/Forstwirtinnen; Verwendung insbesondere im Außendienst; Mitverantwortung für die zielgerichtete forstliche Bewirtschaftung; Erstellung von einfachen Gutachten

Verwendungsvoraussetzungen:

Reifeprüfung an einer höheren Lehranstalt für Forstwirtschaft und Staatsprüfung für den Försterdienst/Försterinnendienst nach dem Forstgesetz

5. Küchenleiter und Küchenleiterin in großen Küchen

Aufgaben:

Leitung von Küchen von Krankenanstalten sowie sonstiger Küchen mit jährlich über 70.000 Verpflegstagen (VT = Summe der gewichteten Essensportionen; Gewichtung: 1 Frühstücksportion = 1/6 VT, 1 Mittagessensportion = 3/6 VT und 1 Abendessensportion = 2/6 VT); Verantwortung für den Speiseplan einschließlich Diätkost und den Einkauf; Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Lehrabschluss als Koch/Köchin; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung sowie der Hygiene; Zusatzkenntnisse durch Diätküche

6. Lebensmittelaufsichtsorgan

Aufgaben:

Überprüfung, Kontrolle und Beratung in allen Angelegenheiten der Lebensmittelhygiene und der Einhaltung der sonstigen Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes und verwandter Gesetze

Verwendungsvoraussetzungen:

Reifeprüfung an einer höheren Schule und Absolvierung des Ausbildungslehrgangs nach dem Lebensmittelgesetz

7. Referent und Referentin

Aufgaben:

Tätigkeiten im Verwaltungs-, Wirtschafts- und Agrardienst; dazu gehört insbesondere

a)

die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, das Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie von Bescheiden, die einer rechtlichen Würdigung des Sachverhalts bedürfen;

b)

die Bearbeitung wenig standardisierter Förderansuchen oder

c)

mit lit. a und b vergleichbare, wenig standardisierte Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich;

d)

mit lit. a vergleichbare Tätigkeiten im Rechnungsdienst.

Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des gehobenen Verwaltungs- und Wirtschafts- oder Agrardienstes gemäß § 30 Oö. LBG bzw. II. Teil lit. B Z. 10 bzw. 18 Oö. LVBV.

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule mit detailliertem Wissen im jeweiligen Bereich

8. Strommeister und Strommeisterin

Aufgaben:

Leitung einer Strommeisterei, Abstimmung mit den übergeordneten Zentraldienststellen

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung einer Fachschule für Bautechnik oder einer Bauhandwerkerschule; entsprechende Kenntnisse über die Verwaltung derartiger Dienststellen sowie in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; einschlägige Berufspraxis

9. Bauleiter und Bauleiterin

Aufgaben:

Ausschreibung und Aufsicht über die in Eigenregie oder durch Fremdfirmen durchgeführten Bauarbeiten anhand der vorgegebenen Baupläne; fallweise Projektierung; Verantwortung für die Einhaltung der projektgemäßen Abwicklung einschließlich der finanziellen Auswirkungen

Verwendungsvoraussetzungen:

Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund des Abschlusses einer höheren Schule (ohne Berufspraxis) oder einer Lehre (mit mehrjähriger Berufspraxis)

10. Sicherheitstechniker und Sicherheitstechnikerin

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem ASchG

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer Höheren Technischen Lehranstalt sowie Qualifikation nach dem ASchG

11. Erzieher und Erzieherin mit pädagogischer Sonderausbildung (insbesondere in einem Kinder- und/oder Jugendwohnheim)

Aufgaben:

Planung, Übernahme und Durchführung von Betreuungs- und Erziehungstätigkeiten, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen; Anleitung der Erzieher/Erzieherinnen

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund einer Erzieherausbildung/Erzieherinnenausbildung nach dem II. Teil lit. B Z. 16 Oö. LVBV

12. Lehrer und Lehrerin für Gesundheits- und Krankenpflege

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem GuKG

Verwendungsvoraussetzungen:

Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Sonderausbildung nach dem GuKG

13. Stationspfleger und Stationsschwester (Leitendes Pflegepersonal von Stationen und eigenständigen Ambulanzen)

13. Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin/Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit Spezialisierung nach dem GuKG

Aufgaben:

Ausübung des Gehobenen DienstesGehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege und entsprechende Sonderausbildung oder Spezialisierung nach dem GuKG und, Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung. Eine eigenständige Station oder Ambulanz liegt vor, wenn diese als eigenständige Organisationseinheit geführt wird und dem leitenden Pflegepersonal mindestens sechs bedienstete Pflegekräfte unterstellt sind; sind teilzeitbeschäftigte Pflegekräfte unterstellt, ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn die Summe des Beschäftigungsausmaßes der Unterstellten mindestens 220 Wochenstunden beträgt.

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Weiterbildung für leitendes Gesundheits und KrankenpflegepersonalSonderausbildung nach dem GuKG; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

14. Sozialarbeiter und Sozialarbeiterin

Aufgaben:

Betreuung und Beratung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen, drogen- und/oder alkoholabhängigen Personen sowie von sonstigen betreuungsbedürftigen Personen

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung einer Akademie für Sozialarbeit oder eines einschlägigen Fachhochschulstudiums oder eine sonstige gleichwertige Qualifikation nach dem Oö. JWG

15. Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger und diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester in Funktionsbereichen (Operation, Anästhesie, Intensiv, Nierenersatztherapie) mit Vorgesetztenfunktion

15. Kreißzimmerhebamme

Aufgaben:

Ausübung des Gehobenen Dienstes der Gesundheits- und KrankenpflegeTätigkeiten nach dem GuKGHebammengesetz und der Anstaltsordnung; Vorgesetztenfunktion über mindestens drei bedienstete Pflegekräfte; sind teilzeitbeschäftigte Pflegekräfte unterstellt, ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn die Summe des Beschäftigungsausmaßes der Unterstellten mindestens 100 Wochenstunden beträgtEinsatz im überwiegenden Ausmaß im Kreißzimmer

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund einer entsprechenden Sonderausbildung im jeweiligen Funktionsbereich nach dem GuKG; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/MitarbeiterinnenführungHebammengesetz

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 13

1. Autobahnmeister und Autobahnmeisterin

Aufgaben:

Leitung einer Autobahnmeisterei; Abstimmung mit den übergeordneten Zentraldienststellen

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung einer Fachschule für Bautechnik oder einer Bauhandwerkerschule; Kenntnisse über die Verwaltung derartiger Dienststellen; besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

21. LehrerAutobahnmeister und Lehrerin an einer Medizinisch-Technischen AkademieAutobahnmeisterin

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem MTD-GesetzLeitung einer Autobahnmeisterei; Abstimmung mit den übergeordneten Zentraldienststellen

Verwendungsvoraussetzungen:

Erweiterte Fachkenntnisse auf GrundAbsolvierung einer Ausbildung und Sonderausbildung nach dem MTD-GesetzFachschule für Bautechnik oder einer Bauhandwerkerschule; Kenntnisse über die Verwaltung derartiger Dienststellen; besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

32. Leitender BediensteterLehrer und Leitende Bedienstete des gehobenen medizinischLehrerin an einer Medizinisch-technischen DienstesTechnischen Akademie

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz und der Anstaltsordnung; Vorgesetztenfunktion über mindestens drei Bedienstete des medizinisch-technischen Dienstes oder einschlägiger Sanitätshilfsdienste; sind teilzeitbeschäftigte Bedienstete unterstellt, ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn die Summe des Beschäftigungsausmaßes der Unterstellten mindestens 100 Wochenstunden beträgt

Verwendungsvoraussetzungen:

Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Sonderausbildung nach dem MTD-Gesetz und Absolvierung des Universitätslehrgangs für leitendes Personal in gehobenen medizinisch-technischen Diensten oder eine vergleichbare Sonderausbildung; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

43. StraßenmeisterLeitender Bediensteter und StraßenmeisterinLeitende Bedienstete des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes

Aufgaben:

Leitung einer StraßenmeistereiTätigkeiten nach dem MTD-Gesetz und der Anstaltsordnung; Abstimmung mit den übergeordneten ZentraldienststellenVorgesetztenfunktion über mindestens drei Bedienstete des medizinisch-technischen Dienstes oder einschlägiger Sanitätshilfsdienste; sind teilzeitbeschäftigte Bedienstete unterstellt, ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn die Summe des Beschäftigungsausmaßes der Unterstellten mindestens 100 Wochenstunden beträgt

Verwendungsvoraussetzungen:

AbsolvierungFachkenntnisse auf Grund einer FachschuleAusbildung nach dem MTD-Gesetz und Absolvierung des Universitätslehrgangs für Bautechnikleitendes Personal in gehobenen medizinisch-technischen Diensten oder einer Bauhandwerkerschule sowieeine vergleichbare Sonderausbildung; Kenntnisse über die Verwaltung derartiger Dienststellen; besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

54. PsychotherapeutStraßenmeister und PsychotherapeutinStraßenmeisterin

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Psychotherapiegesetz und der AnstaltsordnungLeitung einer Straßenmeisterei; Abstimmung mit den übergeordneten Zentraldienststellen

Verwendungsvoraussetzungen:

Ausbildung nach dem PsychotherapiegesetzAbsolvierung einer Fachschule für Bautechnik oder einer Bauhandwerkerschule sowie Kenntnisse über die Verwaltung derartiger Dienststellen; Eintragungbesondere Fähigkeiten in die Psychotherapeutenliste/Psychotherapeutinnenliste oder Diplom der österreichischen Ärztekammer für PsychotherapieMitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

6. Referent und Referentin mit besonderer Funktion

5. Psychotherapeut und Psychotherapeutin

Aufgaben:

Tätigkeiten im Verwaltungs-, Wirtschafts- und Agrardienst; dazu gehört insbesondere

Tätigkeiten nach dem Psychotherapiegesetz und der Anstaltsordnung

a) die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie von Bescheiden, die einer rechtlichen Würdigung des Sachverhalts bedürfen;
b) die Bearbeitung von Förderansuchen oder
c) mit lit. a und b vergleichbare Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich;
d) mit lit. a vergleichbare Tätigkeiten im Rechnungsdienst.
Vorgesetztenfunktion oder weitgehend selbständige regelmäßige Besorgung von Aufgaben, die über jene eines/einer Referenten/Referentin (LD 14) hinausgehen. Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Gehobenen Verwaltungs- und Wirtschafts- oder Agrardienstes gemäß § 30 Oö. LBG bzw. II. Teil lit. B Z. 10 bzw. 18 Oö. LVBV.

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufspraxis; erforderlichenfalls Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

Ausbildung nach dem Psychotherapiegesetz; Eintragung in die Psychotherapeutenliste/Psychotherapeutinnenliste oder Diplom der österreichischen Ärztekammer für Psychotherapie

7. Leitender diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger und leitende diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester in Funktionsbereichen (Operation, Anästhesie, Intensiv, Nierenersatztherapie)

6. Referent und Referentin mit besonderer Funktion

Aufgaben:

Ausübung des Gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung; Vorgesetztenfunktion über mindestens sechs bedienstete Pflegekräfte; sind teilzeitbeschäftigte Pflegekräfte unterstellt, ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn die Summe des Beschäftigungsausmaßes der Unterstellten mindestens 220 Wochenstunden beträgt

Tätigkeiten im Verwaltungs-, Wirtschafts- und Agrardienst; dazu gehört insbesondere

a)

die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie von Bescheiden, die einer rechtlichen Würdigung des Sachverhalts bedürfen;

b)

die Bearbeitung von Förderansuchen oder

c)

mit lit. a und b vergleichbare Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich;

d)

mit lit. a vergleichbare Tätigkeiten im Rechnungsdienst.

Vorgesetztenfunktion oder weitgehend selbständige regelmäßige Besorgung von Aufgaben, die über jene eines/einer Referenten/Referentin (LD 14) hinausgehen. Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Gehobenen Verwaltungs- und Wirtschafts- oder Agrardienstes gemäß § 30 Oö. LBG bzw. II. Teil lit. B Z. 10 bzw. 18 Oö. LVBV.

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund einer entsprechenden und Sonderausbildung im jeweiligen Funktionsbereich sowie Weiterbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufspraxis; erforderlichenfalls Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

8. Turnusarzt und Turnusärztin in Ausbildung zum Facharzt/zur Fachärztin

7. Leitende diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin/Leitender diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger von Stationen, Ambulanzen oder Tageskliniken

Aufgaben:

TätigkeitenAusübung des Gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem Ärztegesetz, der Ärzte-AusbildungsordnungGuKG und der Anstaltsordnung. Eine eigenständige Station, Ambulanz oder Tagesklinik liegt vor, wenn diese als eigenständige Organisationseinheit geführt wird und dem leitenden Pflegepersonal mindestens sechs bedienstete Pflegekräfte zum Stichtag 1. Jänner unterstellt sind

Verwendungsvoraussetzungen:

UniversitätsstudiumFachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Weiterbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG; Kenntnisse in der HumanmedizinMitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

8. Turnusarzt und Turnusärztin in Ausbildung zum Facharzt/zur Fachärztin

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, der Ärzte-Ausbildungsordnung und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Humanmedizin

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 12

1. Arzt und Ärztin für Allgemeinmedizin

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufs

2. Psychologe und Psychologin bzw. Jugendpsychologe und Jugendpsychologin

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Psychologengesetz, insbesondere auch die Erstattung von Gutachten im Verfahren nach dem Oö. JWG

Verwendungsvoraussetzungen:

Einschlägiges Universitätsstudium und sonstige Voraussetzungen nach dem Psychologengesetz

3. Sachverständiger und Sachverständige

Aufgaben:

Erstellung von Gutachten im jeweiligen Wissensgebiet

Verwendungsvoraussetzungen:

Ein der Verwendung entsprechendes Universitätsstudium bzw. Fachhochschulstudium oder die Reifeprüfung an einer der Verwendung entsprechenden HTL verbunden mit einer mehrjährigen Berufspraxis

4. Bauleiter und Bauleiterin (Spezial- oder Sonderbaustellen); Gebietsleiter und Gebietsleiterin im Bereich der Landesbaudirektion

Aufgaben:

Wie Bauleiter/Bauleiterin gemäß LD 13, jedoch besondere Aufgaben auf Grund der Größe, der Bodenbeschaffenheit, der Komplexität oder der Art der Bauabwicklung; entsprechende Erfahrung notwendig

Verwendungsvoraussetzungen:

Spezielle Fachkenntnisse durch Absolvierung einer Universität oder Fachhochschule oder langjährige und breite einschlägige Berufspraxis

5. Bereichsleiter und Bereichsleiterin Personalverwaltung

Aufgaben:

Leitung des Bereichs Personal in Krankenanstalten; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

6. Bereichsleiter und Bereichsleiterin Pflegedienst

6. Leitende diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin/Leitender diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger von großen Stationen, großen Ambulanzen oder großen Tageskliniken oder mit Spezialisierung nach dem GuKG

Aufgaben:

Leitung einzelner Pflegebereiche in KrankenanstaltenAusübung des Gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung; Vorgesetztenfunktion über mindestens 20 bedienstete Pflegekräfte zum Stichtag 1. Jänner oder bei Spezialisierung nach dem GuKG über mindestens sechs entsprechende bedienstete Pflegekräfte zum Stichtag 1. Jänner

Verwendungsvoraussetzungen:

Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits-Fachkenntnisse auf Grund einer entsprechenden und Krankenpflege; Sonderausbildung im jeweiligen Funktionsbereich sowie Weiterbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

7. Bereichsleiter und Bereichsleiterin Einkauf und Beschaffungslogistik

Aufgaben:

Leitung des Bereichs Einkauf und Beschaffungslogistik in Krankenanstalten; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

8. Leitender Referent und leitende Referentin

Aufgaben:

Referent/Referentin (LD 14) in einer Abteilung einer Bezirkshauptmannschaft mit Vorgesetztenfunktion; unmittelbare Unterstützung des Abteilungsleiters/der Abteilungsleiterin; Anlaufstelle für Kunden; Verhandlungstätigkeit

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen in den einschlägigen Bereichen; Verhandlungsgeschick und Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; längere Berufspraxis

9. Technischer Betriebsleiter und technische Betriebsleiterin

Aufgaben:

Leitung und Koordination des technischen Betriebsdienstes einer Krankenanstalt; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Vertiefte Kenntnisse über den technischen Betriebsdienst; Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer Höheren Technischen Lehranstalt; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 11

1. Arzt und Ärztin für Allgemeinmedizin mit spezifischen Kenntnissen

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufs; besondere Kenntnisse durch mindestens 10-jährige krankenhausspezifische Tätigkeit

2. Leitender Referent und leitende Referentin – Amtsleitung

Aufgaben:

Referent/Referentin (LD 14) in der Amtsleitung einer Bezirkshauptmannschaft für den Bereich des Dienstbetriebs und der Organisation der Bezirkshauptmannschaft; unmittelbare Unterstützung des Bezirkshauptmanns/der Bezirkshauptfrau; Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftsstelle des Sozialhilfeverbands. Der Aufgabenbereich entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Verwaltungs- und Wirtschaftsdienstes gemäß § 30 Oö. LBG bzw. II. Teil lit. B Z. 10 Oö. LVBV.

Verwendungsvoraussetzungen:

Vertiefte Kenntnisse der "internen Verwaltungsaufgaben"; hohes Maß an Fähigkeiten und Kenntnissen in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule; umfangreiches Fachwissen; mehrjährige Berufspraxis im Landesdienst

3. Amtsarzt und Amtsärztin

Aufgaben:

Erstellung von medizinischen Gutachten; Durchführung z.B. von medizinischen Untersuchungen, Kontrollen, Studien nach Maßgabe der sanitätsrechtlichen Vorschriften; in der Regel Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufs sowie Absolvierung der Physikatsprüfung. Das Erfordernis der Physikatsprüfung kann binnen einer ab Beginn der entsprechenden Verwendung festzusetzenden Frist nachgeholt werden.

4. Amtstierarzt und Amtstierärztin

Aufgaben:

Erstellung von veterinärmedizinischen Gutachten; Durchführung z.B. von veterinärmedizinischen Untersuchungen, Kontrollen, Studien nach Maßgabe der veterinärrechtlichen Vorschriften; in der Regel Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Veterinärmedizin und tierärztliche Physikatsprüfung; Eintragung in die Tierärzteliste. Das Erfordernis der tierärztlichen Physikatsprüfung kann binnen einer ab Beginn der entsprechenden Verwendung festzusetzenden Frist nachgeholt werden.

5. Bereichsleiter und Bereichsleiterin Rechnungswesen

Aufgaben:

Leitung und Koordination des Rechnungsdienstes einer Krankenanstalt, insbesondere Verantwortung für die Erstellung, Vollzug und Überwachung des Budgets; Aufsicht über die Gebührenverrechnung sowie die Kosten- und Leistungsrechnung; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Vertiefte Kenntnisse des Rechnungsdienstes in einer Krankenanstalt; Fähigkeiten und Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule; umfangreiches Fachwissen; mehrjährige Erfahrung im Rechnungsdienst

6. Forsttechniker und Forsttechnikerin (Forstwirt/Forstwirtin)

Aufgaben:

Erstellung von forsttechnischen Gutachten, Durchführung z.B. von Untersuchungen, Kontrollen, Studien nach Maßgabe des Forstgesetzes; in der Regel Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Forst- und Holzwirtschaft und Staatsprüfung für den höheren Forstdienst entsprechend den forstrechtlichen Bestimmungen

7. Juristischer, betriebswirtschaftlicher, wissenschaftlicher oder technischer Referent und juristische, betriebswirtschaftliche, wissenschaftliche oder technische Referentin

Aufgaben:

Wahrnehmung der rechtlichen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder technischen Aufgaben (Bescheide, Förderungsfälle, Studien, Bauplanungen, -abwicklungen), für die

a)

ein der Verwendung entsprechendes Universitätsstudium oder

b)

ein der Verwendung entsprechendes Fachhochschulstudium und mehrjährige Berufserfahrung erforderlich ist.

Grundsätzlich selbständige Aufgabenerledigung; Funktion als Vorgesetzter/Vorgesetzte möglich. Aufgabengebiet entspricht im Wesentlichen § 29 Oö. LBG bzw. dem II. Teil lit. A Z. 1, 2, 8 und 9 Oö. LVBV.

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums oder Fachhochschulstudiums und mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

8. Technischer Betriebsleiter und technische Betriebsleiterin (große Krankenanstalt)

Aufgaben:

Leitung und Koordination des technischen Betriebsdienstes einer großen Krankenanstalt nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Vertiefte Kenntnisse über den technischen Betriebsdienst; Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer Höheren technischen Lehranstalt; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

9. Klinischer Psychologe und klinische Psychologin

Aufgaben:

Betreuung von Patienten/Patientinnen in Krankenanstalten gemäß dem gesetzlichen Berufsbild; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Einschlägiges Universitätsstudium und ergänzende Ausbildung nach dem Psychologengesetz

10. Spezialsachverständiger und Spezialsachverständige

Aufgaben:

Tätigkeiten eines/einer Sachverständigen (LD 12) in besonders schwierigen und komplexen Wissensgebieten bzw. mit großen finanziellen Auswirkungen

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums oder Fachhochschulstudiums und mehrjährige Berufspraxis

11. Straßenbezirksleiter und Straßenbezirksleiterin

Aufgaben:

Leitung eines Straßenbezirks in der Abteilung Straßenerhaltung

Verwendungsvoraussetzungen:

Abschluss einer Höheren Technischen Lehranstalt sowie mehrjährige einschlägige Berufserfahrung; vertiefte Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 10

1. Facharzt und Fachärztin

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung; Tätigkeiten im entsprechen den ärztlichen Sonderfach

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Humanmedizin; entsprechende Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin

2. Leitender Referent und leitende Referentin

Aufgaben:

Leitung einer Organisationseinheit (größeren Gruppe von Bediensteten) einer Abteilung des Amtes der Oö. Landesregierung

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule mit mehrjähriger einschlägiger Berufspraxis; eingehende Fähigkeiten und Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; hohes Maß an Verhandlungsgeschick

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 9

1. Abteilungsleiter und Abteilungsleiterin (Bezirkshauptmannschaft)

Aufgaben:

Leitung einer Abteilung einer Bezirkshauptmannschaft, wenn noch nicht jene Organisationsform verwirklicht ist, die eine Zusammenführung der Aufgaben in eine Sicherheits- und eine Anlagenabteilung vorsieht; Kooperation mit anderen Bezirkshauptmannschaften und Zentraldienststellen im jeweiligen Fachbereich; hohes Maß an Selbständigkeit

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums; Führungs- und Verhandlungsgeschick sowie Berufspraxis; Erfahrung und Wissen in verschiedensten (Rechts-) Gebieten, dadurch neben einem breiten Wissensspektrum hohes Maß an Flexibilität

2. Facharzt und Fachärztin mit spezifischen Kenntnissen

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung; Tätigkeiten im entsprechenden ärztlichen Sonderfach

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Humanmedizin; Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin; spezielle Kenntnisse durch mindestens 5-jährige krankenhausspezifische fachärztliche Tätigkeit

3. Konsiliarfacharzt und Konsiliarfachärztin

Aufgaben:

Eigenverantwortliche Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung im entsprechenden ärztlichen Sonderfach ohne Eingliederung in eine Abteilung oder ein Institut

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin; vertiefte Fachkenntnisse; mehrjährige Berufspraxis

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 8

1. Abteilungsleiter und Abteilungsleiterin (Bezirkshauptmannschaft)

Aufgaben:

Leitung einer Abteilung einer Bezirkshauptmannschaft, wenn jene Organisationsform verwirklicht ist, die eine Zusammenführung der Aufgaben in eine Sicherheits- und eine Anlagenabteilung vorsieht; Kooperation mit anderen Bezirkshauptmannschaften und Zentraldienststellen im jeweiligen Fachbereich; hohes Maß an Selbständigkeit

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums; Führungs- und Verhandlungsgeschick sowie Berufspraxis; Erfahrung und Wissen in verschiedensten (Rechts-) Gebieten, dadurch neben einem breiten Wissensspektrum hohes Maß an Flexibilität

2. Leiter und Leiterin von Instituten für Hygiene und Mikrobiologie, medizinische und chemische Labordiagnostik, Nuklearmedizin, Pathologie und Radiologie (Primararzt/Primarärztin)

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, dem Oö. KAG und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; mehrjährige Berufspraxis; vertiefte Fachkenntnisse

3. Pflegedirektor und Pflegedirektorin (Krankenanstalt mittlerer Größe)

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem GuKG in allen Krankenanstalten mit Ausnahme der Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg, des KH Steyr, des KH Vöcklabruck, des KH Gmundnerberg, des KH Buchberg und der Psychiatrischen Klinik Wels

Verwendungsvoraussetzungen:

Abgeschlossene Ausbildung in der allgemeinen oder psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege oder in der Kinder- und Jugendlichenpflege und Sonderausbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG; mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 7

1. Leiter und Leiterin von bettenführenden Abteilungen, von Instituten für Anästhesiologie und Intensivmedizin sowie Instituten für physikalische Medizin (Primararzt/Primarärztin)

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, dem Oö. KAG und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; mehrjährige Berufspraxis; vertiefte Fachkenntnisse

2. Pflegedirektor und Pflegedirektorin (große Krankenanstalt)

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem GuKG in der Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg, dem KH Steyr und dem KH Vöcklabruck

Verwendungsvoraussetzungen:

Abgeschlossene Ausbildung in der allgemeinen oder psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege und Sonderausbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG; mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

3. Kaufmännischer Direktor und Kaufmännische Direktorin (Krankenanstalt mittlerer Größe)

Aufgaben:

Leitung der Verwaltung in allen Krankenanstalten mit Ausnahme der Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg, des KH Steyr, des KH Vöcklabruck und der Psychiatrischen Klinik Wels

Verwendungsvoraussetzungen:

Vertiefte Kenntnisse der Verwaltungsaufgaben einer Krankenanstalt; Absolvent/Absolven tin einer höheren Schule, erfolgreiche Absolvierung

a)

der Ausbildungslehrgänge zur diplomierten Krankenhaus-Betriebswirtin und zum diplomierten Krankenhaus-Betriebswirt oder zur akademisch geprüften Krankenhausmanagerin und zum akademisch geprüften Krankenhausmanager oder vergleichbarer Lehrgänge;

b)

einschlägiger Fachhochschullehrgänge, insbesondere des FH-Lehrgangs für Krankenhausmanagement oder

c)

eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums

sowie mehrjährige Berufspraxis

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 6

Kaufmännischer Direktor und Kaufmännische Direktorin (große Krankenanstalt)

Aufgaben:

Leitung der Verwaltung der Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg, des KH Steyr und des KH Vöcklabruck.

Verwendungsvoraussetzungen:

Vertiefte Kenntnisse der Verwaltungsaufgaben einer Krankenanstalt; Absolvent/Absolventin einer höheren Schule, erfolgreiche Absolvierung

a)

der Ausbildungslehrgänge zur diplomierten Krankenhaus-Betriebswirtin und zum diplomierten Krankenhaus-Betriebswirt oder zur akademisch geprüften Krankenhausmanagerin und zum akademisch geprüften Krankenhausmanager oder vergleichbarer Lehrgänge;

b)

einschlägiger Fachhochschullehrgänge, insbesondere des FH-Lehrgangs für Krankenhausmanagement oder

c)

eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums

sowie mehrjährige Berufspraxis. (Anm: LGBl. Nr. 67/2007)

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 5

Abteilungsleiter und Abteilungsleiterin

Aufgaben:

Leitung einer Organisationseinheit beim Amt der Oö. Landesregierung; Zusammenarbeit mit leitenden Bediensteten nach- oder gleichgeordneter Organisationseinheiten, mit Vertretern anderer Bundesländer und/oder Bundesdienststellen; strategische Ausrichtung der Organisationseinheit an politischen Zielen derLandesregierung; Ansprechpartner/Ansprechpartnerin für das jeweils zuständige Regierungsmitglied; Verantwortlichkeit gegenüber dem Direktor/der Direktorin, dem Landesamtsdirektor/Landesamtsdirektorin und dem zuständigen Regierungsmitglied.

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums. Von diesem Erfordernis kann abgesehen werden, wenn nach dem Bildungsgang und der bisherigen langjährigen beruflichen Tätigkeit angenommen werden kann, dass die für diese Verwendung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorliegen.Besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung und Kooperationsgeschick. (Anm: LGBl. Nr. 67/2007)

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 4

Bezirkshauptmann und Bezirkshauptfrau

Aufgaben:

Leitung einer Bezirkshauptmannschaft; Verantwortung gegenüber dem Landesamtsdirektor/Landesamtsdirektorin und dem jeweils zuständigen Abteilungsleiter/der jeweils zuständigen Abteilungsleiterin und dem Direktor/der Direktorin des Amtes der Landesregierung; Kooperation mit anderen Bezirkshauptmannschaften, Zentraldienststellen, teilweise über die Bundesländergrenzen hinaus (auch international).

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums; besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung und Kooperationsgeschick. (Anm: LGBl. Nr. 67/2007)

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 3

Leiter und Leiterin einer Abteilungsgruppe bzw. einer Abteilung mit Direktionsstatus

Aufgaben:

Leitung einer Abteilungsgruppe oder einer Abteilung mit Direktionsstatus beim Amt der Oö. Landesregierung; Zusammenarbeit mit leitenden Bediensteten anderer Abteilungen innerhalb der Direktion bzw. mit leitenden Bediensteten nach- oder gleichgeordneter Organisationseinheiten insbesondere mit anderen Direktoren/Direktorinnen, mit Vertretern anderer Bundesländer und/oder Bundesdienststellen; Verantwortung für die Koordination und die Gesamtsteuerung des Lebensbereichs (insbesondere der strategischen Ziele), Ausrichtung der Organisationseinheit an politischen Zielen der Landesregierung, erster Ansprechpartner/erste Ansprechpartnerin für das jeweils zuständige Regierungsmitglied; Verantwortung gegenüber dem Landesamtsdirektor/Landesamtsdirektorin, dem zuständigen Regierungsmitglied sowie dem Landeshauptmann.

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums. Von diesem Erfordernis kann abgesehen werden, wenn nach dem Bildungsgang und der bisherigen langjährigen beruflichen Tätigkeit angenommen werden kann, dass die für diese Verwendung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorliegen. Hohes Maß an Fachwissen; besondere Kenntnisse der internen Verwaltung; besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung und Kooperationsgeschick. (Anm: LGBl. Nr. 67/2007)

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 2

derzeit keine Gruppen von Bediensteten im Sinn des § 21 des Oö. Gehaltsgesetzes 2001

(Anm: LGBl. Nr. 67/2007)

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 1

Landesamtsdirektor und Landesamtsdirektorin

Aufgaben:

Leitung des inneren Dienstes des Amtes der Oö. Landesregierung; Verantwortung für den einheitlichen und geregelten Geschäftsgang in sämtlichen Zweigen der Landesverwaltung. Kooperation mit Landesamtsdirektoren/Landesamtsdirektorinnen anderer Bundesländer, zentraler strategischer Bundesdienststellen und Dienststellen anderer Länder sowie Regionen; Koordination der strategischen Gesamtziele der Landesregierung und damit letztverantwortlich der Landesregierung gegenüber.

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung des Universitätsstudiums der Rechtswissenschaften. Neben einem breiten, zugleich aber intensiven Fachwissen zentrale Kenntnisse der Amtsführung, der internen Verwaltung sowie der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; das für einen Beamten/eine Beamtin auf höchster Ebene notwendige breite Wissen über Zusammenhänge und Abhängigkeiten der jeweiligen Verwaltungsbereiche.

Stand vor dem 31.01.2021

In Kraft vom 01.01.2008 bis 31.01.2021

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 25

1. Reinigungskraft

Aufgaben:

Vornahme von allgemeinen Reinigungsarbeiten

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse über Wirkung und Anwendung von Reinigungsmitteln und
-geräten

2. Hilfsarbeiter und Hilfsarbeiterin

Aufgaben:

Vornahme von manuellen Tätigkeiten, wie Tragen von Gegenständen, Küchenhilfsdienst, einfache Gartenarbeiten (z. B. Rasen mähen, Laub kehren); teilweise Reinigungsarbeiten

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse über die verwendeten Geräte und Materialien

3. Kanzleihilfskraft, Amtswart und Amtswartin

Aufgaben:

Empfang, Übernahme, Verteilung, Transport und Versendung von Akten/Poststücken; Botengänge sowie unterstützende Dienstleistungen (z. B. Herstellung von Kopien)

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse der Kanzleiordnung und EDV

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 24

1. Reinigungskraft im Patienten-/Patientinnenbereich

Aufgaben:

Vornahme von Reinigungsarbeiten in Krankenanstalten oder Pflege- und Betreuungszentren und Ambulanzen, die im zeitlich überwiegenden Ausmaß auf bettenführenden Stationen oder im OP-Bereich erfolgen; regelmäßiger, unmittelbarer Kontakt mit Patienten/Patientinnen

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse über Wirkung und Anwendung von Reinigungsmitteln und -geräten; Grundkenntnisse der Hygiene

2. Telefonist und Telefonistin

Aufgaben:

Entgegennahme bzw. Weiterleitung von Telefonaten; Herstellung von Telefonverbindungen; Erteilung von einfachen Auskünften

Verwendungsvoraussetzungen:

Entsprechende Kenntnisse über Bedienung der Telefonanlage (inklusive allgemeine EDV-Kenntnisse) Erweiterte Fachkenntnisse aufgrund Lehre und Berufspraxis; fachübergreifendes technisches Verständnis

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 23

1. Angelernter Arbeiter und angelernte Arbeiterin

Aufgaben:

Vornahme manueller Tätigkeiten in Verwendungen, die keinen Lehrabschluss voraussetzen; Facharbeiten werden nur unter Anleitung ausgeübt

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundsätzliches handwerkliches Geschick

2. Erhaltungsarbeiter und Erhaltungsarbeiterin

Aufgaben:

Einfache Ausbesserungs- und Erhaltungsarbeiten z. B. an Straßen, Verkehrsleiteinrichtungen sowie Brücken und Flussbauten unter Anleitung und in der Regel innerhalb einer Arbeitspartie; Reinigungsarbeiten und fallweise Streckendienstfahrten

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundsätzliches handwerkliches Geschick

3. Portier und Portierin

Aufgaben:

Anlaufstelle und Kontaktperson beim Betreten eines Gebäudes; Ein- und Ausgangskontrolle

Verwendungsvoraussetzungen:

Kommunikationsfreudigkeit; freundliches Auftreten

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 22

1. Bediensteter und Bedienstete des Sanitätshilfsdienstes

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem MTF-SHD-G

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse nach dem MTF-SHD-G

2. Hausarbeiter und Hausarbeiterin

Aufgaben:

Selbständige Durchführung diverser Instandhaltungs- und Kleinreparaturarbeiten im Bereich der Gebäudeverwaltung

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundsätzliches handwerkliches Geschick

3. Kanzleibediensteter und Kanzleibedienstete

Aufgaben:

Protokollierung, Evidenthaltung sowie einfache Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse der EDV und der Kanzleiordnung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 21

1. Portier und Portierin mit zusätzlicher Verwendung (insbesondere Notfalldienst)

Aufgaben:

Anlaufstelle und Kontaktperson beim Betreten eines Gebäudes; Ein- und Ausgangskontrolle; zusätzliche Verwendung, insbesondere bei Notfällen bzw. im Aufnahmedienst im Bereich der Krankenanstalten oder Pflege- und Betreuungszentren oder im Rahmen besonderer Sicherheitsaufgaben

Verwendungsvoraussetzungen:

Kommunikationsfreudigkeit; freundliches Auftreten; Grundkenntnisse der EDV

2. Sekretär und Sekretärin im Schreibdienst

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; fallweise Erteilung einfacher Telefonauskünfte

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs

3. Dienstkraftwagenlenker und Dienstkraftwagenlenkerin (PKW)

Aufgaben:

Lenken von Kraftfahrzeugen der Klasse B, verbunden mit Hol- und Bringdiensten; Wartung und Pflege von Kfz

Verwendungsvoraussetzungen:

Lenkberechtigung für die Führerschein-Klasse B; Fachkenntnisse auf Grund einschlägiger Lehre oder Berufspraxis

4. Schulwart und Schulwartin

Aufgaben:

Einfache Reparatur- und Instandhaltungsaufgaben; Gebäudezustandskontrolle; Entgegennahme von Warenlieferungen; Schneeräumdienst; Betreuung von Außenanlagen

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundlegendes handwerkliches Geschick

5. Medizinischer Masseur und medizinische Masseurin

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Medizinischen Masseur- und Heilmasseurgesetz bzw. der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung

6. Kanzleibediensteter und Kanzleibedienstete mit zusätzlichen Aufgaben

Aufgaben:

Protokollierung, Evidenthaltung sowie standardisierte Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken sowie zusätzliche Aufgaben gemäß Kanzleiordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Erhöhte Kenntnisse der EDV; detaillierte Kenntnisse der Kanzleiordnung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 20

1. Kanzleikraft mit Vorgesetztenfunktion

Aufgaben:

Führung und Beaufsichtigung einzelner Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Kanzleidienstes, des Kanzleihilfsdienstes bzw. von Amtswarten und Amtswartinnen; Protokollieren und Evidenthaltung von Aktenstücken; Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken; fallweise Materialverwaltung; Beglaubigung von Ausfertigungen

Verwendungsvoraussetzungen:

Detaillierte Kenntnisse der Kanzleiordnung; erhöhte Kenntnisse der EDV; Grundkenntnisse in Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

2. Kassier und Kassierin

Aufgaben:

Abwicklung des Zahlungsverkehrs

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin; zusätzlich angeeignetes Fachwissen; hohe Genauigkeit

3. Erster Schulwart und erste Schulwartin

Aufgaben:

Einfache Reparatur- und Instandhaltungsaufgaben; Gebäudezustandskontrolle; Entgegennahme von Warenlieferungen; Schneeräumdienst; Betreuung von Außenanlagen; zusätzliche Tätigkeiten durch Internatsbetrieb und Aufsicht über das Reinigungspersonal

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundlegendes handwerkliches Geschick; Leitungsaufgaben

4. Pflegeassistentin/Pflegeassistent

Aufgaben:

Tätigkeiten der Pflegeassistenz nach dem GuKG

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung

5. Sekretär und Sekretärin im medizinischen Schreibdienst

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) vorwiegend medizinischen Inhalts mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; fallweise Erteilung einfacher Telefonauskünfte; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; Kenntnisse der Schreibweise medizinischer Fachbegriffe

6. Sekretär und Sekretärin im Schreibdienst mit eigenständigen Bearbeitungsaufgaben

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen von Standardbriefen; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; fallweise Erteilung einfacher Telefonauskünfte; darüber hinaus regelmäßig zusätzliche Sachbearbeitungstätigkeiten im erheblichen Umfang

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs und durch Berufserfahrung erworbenes Fachwissen

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 19

1. Facharbeiter und Facharbeiterin

Aufgaben:

Einsatz im erlernten oder in einem verwandten Lehrberuf

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss. Der Lehrabschluss kann durch Ablegung der Facharbeiter/Facharbeiterinnen-Aufstiegsprüfung ersetzt werden. Dem einschlägigen Lehrabschluss ist ein Lehrabschluss in einem verwandten Beruf (Lehrberufsliste i. V.m. § 7 BAG) sowie ein Lehrabschluss nach dem Oö. Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz 1991 gleichzuhalten.

2. Sekretär und Sekretärin für leitende Bedienstete der LD 9 und numerisch höherer LD

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten; Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften; Kundenbetreuung

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs

3. Pharmazeutisch-kaufmännischer Assistent und pharmazeutischkaufmännische Assistentin

Aufgaben:

Aufgaben gemäß gesetzlichem Berufsbild

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachwissen gemäß gesetzlicher Ausbildung; zusätzlich angeeignetes Fachwissen; große Sorgfalt wegen Medikamentenumgang

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 18

1. Altenfachbetreuer und Altenfachbetreuerin

Aufgaben:

Aufgaben nach dem Oö. Altenfachbetreuungs- und Heimhilfegesetz

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung

2. Buchhalter und Buchhalterin

Aufgaben:

Buchführung; Führung der Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung und Überwachung des Zahlungsvollzugs; Rechnungskontrolle; Vorarbeiten für den Rechnungsabschluss

Verwendungsvoraussetzungen:

Kenntnisse der Buchhaltungsvorschriften; EDV-Kenntnisse; Niveau eines Handelsschulabsolventen/einer Handelsschulabsolventin; einschlägiger Lehrabschluss oder Berufspraxis; hohe Genauigkeit

3. Medizinisch-technische Fachkraft (MTF)

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem MTF-SHD-G bei Bezirkshauptmannschaften

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse nach dem MTF-SHD-G

4. Polier und Polierin

Aufgaben:

Selbständige Führung und Überwachung von Baustellen; Führung einer Arbeitspartie, der zusätzliche Hilfsarbeiter/Hilfarbeiterinnen, angelernte Arbeiter/Arbeiterinnen und/oder mindestens zwei Facharbeiter/Facharbeiterinnen angehören

Verwendungsvoraussetzungen:

Qualifikation eines Facharbeiters/einer Facharbeiterin gemäß LD 19; mehrjährige einschlägige Berufspraxis und Ablegung der Polierprüfung/Polierinnenprüfung. Die Prüfung kann durch Absolvierung einer Baufachschule, Bauhandwerkerschule oder Werkmeisterschule ersetzt werden; Grundkenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung.

5. Schulsekretär und Schulsekretärin

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen von Standardbriefen; Ausfüllarbeiten; Mitwirkung bei der Schülerstammdatenverwaltung und bei der Verwaltung von Schulprogrammen; interne/externe Ansprechperson

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse der Schulverwaltung; EDV-Kenntnisse; Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs

6. Sekretär und Sekretärin für leitende Bedienste der LD 8 bis 6

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen von Standardbriefen; Ausfüllarbeiten; Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften; zusätzliche Hilfestellungen im Bereich der Büroabwicklung;

Zeiterfassung; Kundenbetreuung

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs

7. Küchenleiter und Küchenleiterin in kleinen Küchen

Aufgaben:

Leitung von Küchen mit jährlich bis zu 30.000 Verpflegstagen (VT = Summe der gewichteten Essensportionen; Gewichtung: 1 Frühstücksportion = 1/6 VT, 1 Mittagessensportion = 3/6 VT und 1 Abendessensportion = 2/6 VT); Verantwortung für den Speiseplan und Einkauf; Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Lehrabschluss als Koch/Köchin; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnen führung sowie der Hygiene

8. Sachbearbeiter und Sachbearbeiterin

Aufgaben:

Tätigkeiten im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere

a)

das Verfassen von Sachverhaltsdarstellungen sowie die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, das Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie standardisierter Bescheide Anonymverfügungen, Strafverfügungen, einfache Bewilligungen und Legitimationen);

b)

die Bearbeitung von Förderansuchen oder

c)

mit lit. a und b vergleichbare, standardisierte Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich;

d)

die Bearbeitung einfacher Tätigkeiten im Rechnungsdienst.

Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Fachdienstes gem. § 31 Oö. LBG bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gem. II. Teil lit. C Z. 19 Oö. LVBV.

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder berufliche Erfahrung

19. ReinigungskraftMaturant und Maturantin in Ausbildung

Aufgaben:

VornahmeAusführung von allgemeinen Reinigungsarbeitenfür die Ausbildung zum Referenten/zur Referentin (LD 14) notwendigen Tätigkeiten

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse über Wirkung und Anwendung von Reinigungsmitteln und
-gerätenFachkenntnisse auf Grund des Abschlusses einer allgemeinbildenden oder berufsbilden den höheren Schule

210. HilfsarbeiterKochgruppenleiter und HilfsarbeiterinKochgruppenleiterin

Aufgaben:

Vornahme von manuellen Tätigkeiten, wie Tragen von Gegenständen, Küchenhilfsdienst, einfache Gartenarbeiten (z. B. Rasen mähen, Laub kehren); teilweise ReinigungsarbeitenLeitung einer Kochgruppe in der Küche einer Krankenanstalt

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse über die verwendeten Geräte und MaterialienLehrabschluss als Koch/Köchin; Fachkenntnisse z.B. im Bereich Diätküche; mehrjährige einschlägige Berufspraxis; Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung sowie der Hygiene

311. Kanzleihilfskraft, Amtswart und AmtswartinPflegefachassistentin/Pflegefachassistent

Aufgaben:

Empfang, Übernahme, Verteilung, Transport und Versendung von Akten/Poststücken; Botengänge sowie unterstützende Dienstleistungen (z. B. Herstellung von Kopien)Tätigkeiten der Pflegefachassistenz nach dem GuKG

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse der Kanzleiordnung und EDVFachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 24

1. Reinigungskraft im Patienten-/Patientinnenbereich

Aufgaben:

Vornahme von Reinigungsarbeiten in Krankenanstalten oder Pflege- und Betreuungszentren und Ambulanzen, die im zeitlich überwiegenden Ausmaß auf bettenführenden Stationen oder im OP-Bereich erfolgen; regelmäßiger, unmittelbarer Kontakt mit Patienten/Patientinnen

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse über Wirkung und Anwendung von Reinigungsmitteln und -geräten; Grundkenntnisse der Hygiene

2. Telefonist und Telefonistin

Aufgaben:

Entgegennahme bzw. Weiterleitung von Telefonaten; Herstellung von Telefonverbindungen; Erteilung von einfachen Auskünften

Verwendungsvoraussetzungen:

Entsprechende Kenntnisse über Bedienung der Telefonanlage (inklusive allgemeine EDV-Kenntnisse) Erweiterte Fachkenntnisse aufgrund Lehre und Berufspraxis; fachübergreifendes technisches Verständnis

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 23

1. Angelernter Arbeiter und angelernte Arbeiterin

Aufgaben:

Vornahme manueller Tätigkeiten in Verwendungen, die keinen Lehrabschluss voraussetzen; Facharbeiten werden nur unter Anleitung ausgeübt

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundsätzliches handwerkliches Geschick

2. Erhaltungsarbeiter und Erhaltungsarbeiterin

Aufgaben:

Einfache Ausbesserungs- und Erhaltungsarbeiten z. B. an Straßen, Verkehrsleiteinrichtungen sowie Brücken und Flussbauten unter Anleitung und in der Regel innerhalb einer Arbeitspartie; Reinigungsarbeiten und fallweise Streckendienstfahrten

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundsätzliches handwerkliches Geschick

3. Portier und Portierin

Aufgaben:

Anlaufstelle und Kontaktperson beim Betreten eines Gebäudes; Ein- und Ausgangskontrolle

Verwendungsvoraussetzungen:

Kommunikationsfreudigkeit; freundliches Auftreten

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 22

1. Bediensteter und Bedienstete des Sanitätshilfsdienstes

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem MTF-SHD-G

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse nach dem MTF-SHD-G

2. Hausarbeiter und Hausarbeiterin

Aufgaben:

Selbständige Durchführung diverser Instandhaltungs- und Kleinreparaturarbeiten im Bereich der Gebäudeverwaltung

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundsätzliches handwerkliches Geschick

3. Kanzleibediensteter und Kanzleibedienstete

Aufgaben:

Protokollierung, Evidenthaltung sowie einfache Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse der EDV und der Kanzleiordnung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 21

1. Portier und Portierin mit zusätzlicher Verwendung (insbesondere Notfalldienst)

Aufgaben:

Anlaufstelle und Kontaktperson beim Betreten eines Gebäudes; Ein- und Ausgangskontrolle; zusätzliche Verwendung, insbesondere bei Notfällen bzw. im Aufnahmedienst im Bereich der Krankenanstalten oder Pflege- und Betreuungszentren oder im Rahmen besonderer Sicherheitsaufgaben

Verwendungsvoraussetzungen:

Kommunikationsfreudigkeit; freundliches Auftreten; Grundkenntnisse der EDV

2. Sekretär und Sekretärin im Schreibdienst

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; fallweise Erteilung einfacher Telefonauskünfte

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs

3. Dienstkraftwagenlenker und Dienstkraftwagenlenkerin (PKW)

Aufgaben:

Lenken von Kraftfahrzeugen der Klasse B, verbunden mit Hol- und Bringdiensten; Wartung und Pflege von Kfz

Verwendungsvoraussetzungen:

Lenkberechtigung für die Führerschein-Klasse B; Fachkenntnisse auf Grund einschlägiger Lehre oder Berufspraxis

4. Schulwart und Schulwartin

Aufgaben:

Einfache Reparatur- und Instandhaltungsaufgaben; Gebäudezustandskontrolle; Entgegennahme von Warenlieferungen; Schneeräumdienst; Betreuung von Außenanlagen

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundlegendes handwerkliches Geschick

5. Medizinischer Masseur und medizinische Masseurin

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Medizinischen Masseur- und Heilmasseurgesetz bzw. der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung

6. Kanzleibediensteter und Kanzleibedienstete mit zusätzlichen Aufgaben

Aufgaben:

Protokollierung, Evidenthaltung sowie standardisierte Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken sowie zusätzliche Aufgaben gemäß Kanzleiordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Erhöhte Kenntnisse der EDV; detaillierte Kenntnisse der Kanzleiordnung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 20

1. Kanzleikraft mit Vorgesetztenfunktion

Aufgaben:

Führung und Beaufsichtigung einzelner Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Kanzleidienstes, des Kanzleihilfsdienstes bzw. von Amtswarten und Amtswartinnen; Protokollieren und Evidenthaltung von Aktenstücken; Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken; fallweise Materialverwaltung; Beglaubigung von Ausfertigungen

Verwendungsvoraussetzungen:

Detaillierte Kenntnisse der Kanzleiordnung; erhöhte Kenntnisse der EDV; Grundkenntnisse in Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

2. Kassier und Kassierin

Aufgaben:

Abwicklung des Zahlungsverkehrs

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin; zusätzlich angeeignetes Fachwissen; hohe Genauigkeit

3. Erster Schulwart und erste Schulwartin

Aufgaben:

Einfache Reparatur- und Instandhaltungsaufgaben; Gebäudezustandskontrolle; Entgegennahme von Warenlieferungen; Schneeräumdienst; Betreuung von Außenanlagen; zusätzliche Tätigkeiten durch Internatsbetrieb und Aufsicht über das Reinigungspersonal

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundlegendes handwerkliches Geschick; Leitungsaufgaben

4. Pflegehelfer und Pflegehelferin

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem GuKG und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse nach dem GuKG

5. Sekretär und Sekretärin im medizinischen Schreibdienst

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) vorwiegend medizinischen Inhalts mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; fallweise Erteilung einfacher Telefonauskünfte; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; Kenntnisse der Schreibweise medizinischer Fachbegriffe

6. Sekretär und Sekretärin im Schreibdienst mit eigenständigen Bearbeitungsaufgaben

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen von Standardbriefen; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; fallweise Erteilung einfacher Telefonauskünfte; darüber hinaus regelmäßig zusätzliche Sachbearbeitungstätigkeiten im erheblichen Umfang

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs und durch Berufserfahrung erworbenes Fachwissen

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 19

1. Facharbeiter und Facharbeiterin

Aufgaben:

Einsatz im erlernten oder in einem verwandten Lehrberuf

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss. Der Lehrabschluss kann durch Ablegung der Facharbeiter/Facharbeiterinnen-Aufstiegsprüfung ersetzt werden. Dem einschlägigen Lehrabschluss ist ein Lehrabschluss in einem verwandten Beruf (Lehrberufsliste i. V.m. § 7 BAG) sowie ein Lehrabschluss nach dem Oö. Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz 1991 gleichzuhalten.

2. Sekretär und Sekretärin für leitende Bedienstete der LD 9 und numerisch höherer LD

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten; Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften; Kundenbetreuung

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs

3. Pharmazeutisch-kaufmännischer Assistent und pharmazeutischkaufmännische Assistentin

Aufgaben:

Aufgaben gemäß gesetzlichem Berufsbild

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachwissen gemäß gesetzlicher Ausbildung; zusätzlich angeeignetes Fachwissen; große Sorgfalt wegen Medikamentenumgang

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 18

1. Altenfachbetreuer und Altenfachbetreuerin

Aufgaben:

Aufgaben nach dem Oö. Altenfachbetreuungs- und Heimhilfegesetz

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung

2. Buchhalter und Buchhalterin

Aufgaben:

Buchführung; Führung der Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung und Überwachung des Zahlungsvollzugs; Rechnungskontrolle; Vorarbeiten für den Rechnungsabschluss

Verwendungsvoraussetzungen:

Kenntnisse der Buchhaltungsvorschriften; EDV-Kenntnisse; Niveau eines Handelsschulabsolventen/einer Handelsschulabsolventin; einschlägiger Lehrabschluss oder Berufspraxis; hohe Genauigkeit

3. Medizinisch-technische Fachkraft (MTF)

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem MTF-SHD-G bei Bezirkshauptmannschaften

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse nach dem MTF-SHD-G

4. Polier und Polierin

Aufgaben:

Selbständige Führung und Überwachung von Baustellen; Führung einer Arbeitspartie, der zusätzliche Hilfsarbeiter/Hilfarbeiterinnen, angelernte Arbeiter/Arbeiterinnen und/oder mindestens zwei Facharbeiter/Facharbeiterinnen angehören

Verwendungsvoraussetzungen:

Qualifikation eines Facharbeiters/einer Facharbeiterin gemäß LD 19; mehrjährige einschlägige Berufspraxis und Ablegung der Polierprüfung/Polierinnenprüfung. Die Prüfung kann durch Absolvierung einer Baufachschule, Bauhandwerkerschule oder Werkmeisterschule ersetzt werden; Grundkenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung.

5. Schulsekretär und Schulsekretärin

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen von Standardbriefen; Ausfüllarbeiten; Mitwirkung bei der Schülerstammdatenverwaltung und bei der Verwaltung von Schulprogrammen; interne/externe Ansprechperson

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse der Schulverwaltung; EDV-Kenntnisse; Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs

6. Sekretär und Sekretärin für leitende Bedienste der LD 8 bis 6

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen von Standardbriefen; Ausfüllarbeiten; Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften; zusätzliche Hilfestellungen im Bereich der Büroabwicklung;

Zeiterfassung; Kundenbetreuung

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs

7. Küchenleiter und Küchenleiterin in kleinen Küchen

Aufgaben:

Leitung von Küchen mit jährlich bis zu 30.000 Verpflegstagen (VT = Summe der gewichteten Essensportionen; Gewichtung: 1 Frühstücksportion = 1/6 VT, 1 Mittagessensportion = 3/6 VT und 1 Abendessensportion = 2/6 VT); Verantwortung für den Speiseplan und Einkauf; Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Lehrabschluss als Koch/Köchin; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnen führung sowie der Hygiene

8. Sachbearbeiter und Sachbearbeiterin

Aufgaben:

Tätigkeiten im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere

a)

das Verfassen von Sachverhaltsdarstellungen sowie die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, das Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie standardisierter Bescheide Anonymverfügungen, Strafverfügungen, einfache Bewilligungen und Legitimationen);

b)

die Bearbeitung von Förderansuchen oder

c)

mit lit. a und b vergleichbare, standardisierte Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich;

d)

die Bearbeitung einfacher Tätigkeiten im Rechnungsdienst.

Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Fachdienstes gem. § 31 Oö. LBG bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gem. II. Teil lit. C Z. 19 Oö. LVBV.

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder berufliche Erfahrung

9. Maturant und Maturantin in Ausbildung

Aufgaben:

Ausführung von für die Ausbildung zum Referenten/zur Referentin (LD 14) notwendigen Tätigkeiten

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund des Abschlusses einer allgemeinbildenden oder berufsbilden den höheren Schule

10. Kochgruppenleiter und Kochgruppenleiterin

Aufgaben:

Leitung einer Kochgruppe in der Küche einer Krankenanstalt

Verwendungsvoraussetzungen:

Lehrabschluss als Koch/Köchin; Fachkenntnisse z.B. im Bereich Diätküche; mehrjährige einschlägige Berufspraxis; Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung sowie der Hygiene

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 17

1. Medizintechniker und Medizintechnikerin/Haustechniker und Haustechnikerin mit Notfalldienst

Aufgaben:

Wartungs-, Instandhaltungs- und fallweise Reparaturarbeiten an medizinisch-technischen Geräten bzw. an haustechnischen Anlagen; Feststellung der Notwendigkeit der Reparatur durch Fremdfirma; Verrichtung von Notfalldiensten im Rahmen der Rufbereitschaft; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund Lehre und Berufspraxis; fachübergreifendes technisches Verständnis

2. Qualifizierter Buchhalter und qualifizierte Buchhalterin

Aufgaben:

Buchführung; Führung der Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung und Überwachung des Zahlungsvollzugs; Rechnungskontrolle; Rechnungsabschlussarbeiten; Anordnungskontrolle

Verwendungsvoraussetzungen:

Vertiefte Kenntnisse der Buchhaltungsvorschriften; EDV-Kenntnisse; Niveau eines Handelsschulabsolventen/einer Handelsschulabsolventin; einschlägiger Lehrabschluss oder Berufspraxis; hohe Genauigkeit und Selbständigkeit

3. Werkstattleiter und Werkstattleiterin

Aufgaben:

Beaufsichtigung und Leitung einer Gruppe von Arbeitern/Arbeiterinnen oder Facharbeitern/Facharbeiterinnen

Verwendungsvoraussetzungen:

Qualifikation als Facharbeiter/Facharbeiterin gemäß LD 19 und Berufspraxis; zusätzliche Fähigkeiten im Bereich der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung und Unfallverhütung

4. Bauaufsichtsorgan

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem jeweils erlernten Lehrberuf; Führung, Überwachung und Koordination von Baustellen im Bereich der Außendienststellen der Landesbaudirektion; Führung einer Arbeitspartie, der zusätzliche Hilfsarbeiter/Hifsarbeiterinnen, angelernte Arbeiter/Arbeiterinnen und/oder mindestens zwei Facharbeiter/Facharbeiterinnen angehören. Zusätzliche Leitungsfunktion insb. in Bezug auf die Tätigkeit von Fremdfirmen; Kontaktperson zu Behörden und Anrainern/Anrainerinnen.

Verwendungsvoraussetzungen:

Qualifikation eines Facharbeiters/einer Facharbeiterin gemäß LD 19; mehrjährige einschlägige Berufspraxis und Ablegung der Polierprüfung/Polierinnenprüfung. Die Prüfung kann durch die Absolvierung einer Baufachschule, Bauhandwerkerschule oder Werkmeisterschule ersetzt werden. Koordinationsgeschick; Grundkenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

5. Medizinisch-technische Fachkraft (MTF) in Krankenanstalten

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem MTF-SHD-G; Tätigkeiten in Krankenanstalten; breites Einsatzgebiet im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse nach dem MTF-SHD-G

16. MedizintechnikerErzieher und Medizintechnikerin/Haustechniker und Haustechnikerin mit NotfalldienstErzieherin

Aufgaben:

Wartungs-, InstandhaltungsBetreuung und Erziehung von Jugendlichen nach vorgegebenem Erziehungs- und fallweise Reparaturarbeiten an medizinisch-technischen Geräten bzw. an haustechnischen Anlagen; Feststellung der Notwendigkeit der Reparatur durch Fremdfirma; Verrichtung von Notfalldiensten im Rahmen der Rufbereitschaft; Tätigkeiten nach der AnstaltsordnungBetreuungsauftrag

Verwendungsvoraussetzungen:

Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund Lehre und BerufspraxisErzieherausbildung/Erzieherinnenausbildung gemäß dem II. Teil lit. C Z. 26 Oö. LVBV; fachübergreifendes technisches Verständnisbei Werkstättenerziehern/Werkstättenerzieherinnen zusätzlich entsprechende Qualifikation eines Facharbeiters/einer Facharbeiterin gemäß LD 19

2. Qualifizierter Buchhalter und qualifizierte Buchhalterin

7. Qualifizierter Sachbearbeiter und qualifizierte Sachbearbeiterin

Aufgaben:

Buchführung; Führung der Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung und Überwachung des Zahlungsvollzugs; Rechnungskontrolle; Rechnungsabschlussarbeiten; Anordnungskontrolle

Tätigkeiten im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere

a)

das Verfassen von Sachverhaltsdarstellungen sowie die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, das Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie teilweise nicht standardisierter Bescheide (z.B. Strafverfügungen, einfache Straferkenntnisse); die Erteilung von Bewilligungen;

b)

die Bearbeitung von Förderansuchen oder

c)

mit lit. a und b vergleichbare, überwiegend standardisierte Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich;

d)

die Bearbeitung von Tätigkeiten im Rechnungsdienst.

Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Fachdienstes gem. § 31 Oö. LBG bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gem. II. Teil lit. C Z. 19 Oö. LVBV. Hohes Maß an Selbständigkeit in Routinefällen, in den übrigen Fällen Durchführung anspruchsvoller Arbeiten je nach Notwendigkeit unter Anleitung und Aufsicht eines/einer Vorgesetzten.

Verwendungsvoraussetzungen:

Vertiefte Kenntnisse der Buchhaltungsvorschriften; EDV-Kenntnisse; Niveau eines Handelsschulabsolventen/einer Handelsschulabsolventin; einschlägiger Lehrabschluss oder Berufspraxis; hohe Genauigkeit und Selbständigkeit

Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und Gesetze

38. WerkstattleiterSachbearbeiter und WerkstattleiterinSachbearbeiterin im Bürgerservice

Aufgaben:

BeaufsichtigungTätigkeiten, die bei den Bürgerservicestellen der Bezirkshauptmannschaften anfallen, wie z.B. Ausstellen von Führerscheinen, Reisepässen oder ähnlichen Dokumenten, Service- und Leitung einer Gruppe von Arbeitern/Arbeiterinnen oder Facharbeitern/FacharbeiterinnenAuskunftsleistungen, Beschwerdemanagement

Verwendungsvoraussetzungen:

Qualifikation als FacharbeiterNiveau eines Hauptschulabsolventen/Facharbeiterin gemäß LD 19einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; zusätzliche Fähigkeiten im Bereichgenaue Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführungin Betracht kommenden Vorschriften und UnfallverhütungGesetze

49. BauaufsichtsorganSekretär und Sekretärin für Abteilungsleiter und Abteilungsleiterinnen der LD 5

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem jeweils erlernten LehrberufSchreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); Führung, Überwachungselbständiges Verfassen von Standardbriefen; Ausfüllarbeiten; Terminvereinbarung und Koordination-planung; Erteilung von BaustellenTelefonauskünften; zusätzliche Hilfestellung im Bereich der AußendienststellenBüroabwicklung; Zeiterfassung; Kundenbetreuung; Tätigkeiten im Bereich der LandesbaudirektionPersonalverwaltung; Führung einer Arbeitspartie, der zusätzliche Hilfsarbeiter/Hifsarbeiterinnen, angelernte Arbeiter/Arbeiterinnen und/oder mindestens zwei Facharbeiter/Facharbeiterinnen angehören. Zusätzliche Leitungsfunktion insb. in Bezug auf die Tätigkeit von Fremdfirmen; Kontaktperson zu Behörden und Anrainern/Anrainerinnen.gegebenenfalls Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

QualifikationNiveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines Facharbeiters/einer Facharbeiterin gemäß LD 19; mehrjährige einschlägige Berufspraxis und Ablegung der Polierprüfung/Polierinnenprüfung. Die Prüfung kann durch die Absolvierung einer Baufachschule, Bauhandwerkerschule oder Werkmeisterschule ersetzt werden. Koordinationsgeschick; Grundkenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführungverwandten Lehrberufs

510. Medizinisch-technische Fachkraft (MTF)Küchenleiter und Küchenleiterin in KrankenanstaltenBerufsschulen

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem MTF-SHD-G; TätigkeitenLeitung von Küchen in KrankenanstaltenBerufsschulen; breites Einsatzgebiet im Rahmen der gesetzlichen BefugnisseVerantwortung für den Speiseplan und Einkauf; Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse nach dem MTF-SHD-GLehrabschluss als Koch/Köchin; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung sowie der Hygiene

611. ErzieherObjektbetreuer und ErzieherinObjektbetreuerin

Aufgaben:

Betreuung und ErziehungDurchführen von Jugendlichen nach vorgegebenem ErziehungsZustands- und BetreuungsauftragErhaltungskontrollen der Gebäude des Amtes der Oö. Landesregierung; Aufsicht über das Reinigungspersonal; Veranlassen von notwendigen Reparatur- bzw. Erhaltungsarbeiten; Betreuung der haustechnischen Anlagen; Schließ- und Sicherheitsdienst; Führungsdienst

Verwendungsvoraussetzungen:

Erzieherausbildung/Erzieherinnenausbildung gemäß dem II. Teil lit. C Z. 26 Oö. LVBVGrundlegendes handwerkliches Geschick; bei Werkstättenerziehern/Werkstättenerzieherinnen zusätzlich entsprechende Qualifikation eines Facharbeiters/einer Facharbeiterin gemäß LD 19Kenntnisse über die zu betreuende Haustechnik sowie Geschichte und Daten der zu betreuenden Objekte; hohes Sorgfaltsbewusstsein

7. Qualifizierter Sachbearbeiter und qualifizierte Sachbearbeiterin

12. Agrartechniker und Agrartechnikerin

Aufgaben:

Tätigkeiten im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere

Tätigkeiten im agrartechnischen Dienst zur Unterstützung der agrartechnischen Referenten/Referentinnen insbesondere in der Geländeaufnahme und der Erstellung agrartechnischer Operate

a) das Verfassen von Sachverhaltsdarstellungen sowie die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, das Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie teilweise nicht standardisierter Bescheide (z.B. Strafverfügungen, einfache Straferkenntnisse); die Erteilung von Bewilligungen;
b) die Bearbeitung von Förderansuchen oder
c) mit lit. a und b vergleichbare, überwiegend standardisierte Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich;
d) die Bearbeitung von Tätigkeiten im Rechnungsdienst.
Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Fachdienstes gem. § 31 Oö. LBG bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gem. II. Teil lit. C Z. 19 Oö. LVBV. Hohes Maß an Selbständigkeit in Routinefällen, in den übrigen Fällen Durchführung anspruchsvoller Arbeiten je nach Notwendigkeit unter Anleitung und Aufsicht eines/einer Vorgesetzten.

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und Gesetze

Abgeschlossene Lehre zum Vermessungstechniker/zur Vermessungstechnikerin sowie zusätzliche Ausbildung zum Agrartechniker/zur Agrartechnikerin

813. SachbearbeiterTunnelwart und Sachbearbeiterin im BürgerserviceTunnelwartin

Aufgaben:

Tätigkeiten, die bei den BürgerservicestellenÜberwachung der Bezirkshauptmannschaften anfallenStraßentunnel im übertragenen Aufgabenbereich; Wartung, wie z.B. Ausstellen von Führerscheinen, Reisepässen oder ähnlichen Dokumenten, ServiceInstandhaltung und Reparatur der betriebs- und Auskunftsleistungen, Beschwerdemanagementsicherheitstechnischen Tunnelbetriebsanlagen

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines HauptschulabsolventenLehrabschluss als Elektrobetriebstechniker/einer HauptschulabsolventinElektrobetriebstechnikerin oder Elektroinstallationstechniker/Elektroinstallationstechnikerin oder vergleichbare Ausbildung; zusätzlich Kenntnisse hinsichtlich der Betriebs- und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und GesetzeVerkehrssicherheit von Straßentunnels

9. Sekretär und Sekretärin für Abteilungsleiter und Abteilungsleiterinnen der LD 5

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen von Standardbriefen; Ausfüllarbeiten; Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften; zusätzliche Hilfestellung im Bereich der Büroabwicklung; Zeiterfassung; Kundenbetreuung; Tätigkeiten im Bereich der Personalverwaltung; gegebenenfalls Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs

10. Küchenleiter und Küchenleiterin in Berufsschulen

Aufgaben:

Leitung von Küchen in Berufsschulen; Verantwortung für den Speiseplan und Einkauf; Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Lehrabschluss als Koch/Köchin; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung sowie der Hygiene

11. Objektbetreuer und Objektbetreuerin

Aufgaben:

Durchführen von Zustands- und Erhaltungskontrollen der Gebäude des Amtes der Oö. Landesregierung; Aufsicht über das Reinigungspersonal; Veranlassen von notwendigen Reparatur- bzw. Erhaltungsarbeiten; Betreuung der haustechnischen Anlagen; Schließ- und Sicherheitsdienst; Führungsdienst

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundlegendes handwerkliches Geschick; Kenntnisse über die zu betreuende Haustechnik sowie Geschichte und Daten der zu betreuenden Objekte; hohes Sorgfaltsbewusstsein

12. Agrartechniker und Agrartechnikerin

Aufgaben:

Tätigkeiten im agrartechnischen Dienst zur Unterstützung der agrartechnischen Referenten/Referentinnen insbesondere in der Geländeaufnahme und der Erstellung agrartechnischer Operate

Verwendungsvoraussetzungen:

Abgeschlossene Lehre zum Vermessungstechniker/zur Vermessungstechnikerin sowie zusätzliche Ausbildung zum Agrartechniker/zur Agrartechnikerin

13. Tunnelwart und Tunnelwartin

Aufgaben:

Überwachung der Straßentunnel im übertragenen Aufgabenbereich; Wartung, Instandhaltung und Reparatur der betriebs- und sicherheitstechnischen Tunnelbetriebsanlagen

Verwendungsvoraussetzungen:

Lehrabschluss als Elektrobetriebstechniker/Elektrobetriebstechnikerin oder Elektroinstallationstechniker/Elektroinstallationstechnikerin oder vergleichbare Ausbildung; zusätzlich Kenntnisse hinsichtlich der Betriebs- und Verkehrssicherheit von Straßentunnels

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 16

1. Küchenleiter und Küchenleiterin in Pflege- und Betreuungszentren

Aufgaben:

Leitung von Küchen von Pflege- und Betreuungszentren; Verantwortung für den Speiseplan und den Einkauf; Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Lehrabschluss als Koch/Köchin; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung sowie in der Hygiene

21. KanzleileiterKüchenleiter und KanzleileiterinKüchenleiterin in Pflege- und Betreuungszentren

Aufgaben:

FührungLeitung von Küchen von Pflege- und Beaufsichtigung der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des Kanzleidienstes, des Kanzleihilfsdienstes sowie von Amtswarten/AmtswartinnenBetreuungszentren; ProtokollierungVerantwortung für den Speiseplan und Evidenthaltung von Aktenstückenden Einkauf; nicht standardisierte Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken; fallweise Materialverwaltung; Beglaubigung von AusfertigungenVorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

DetaillierteLehrabschluss als Koch/Köchin; Kenntnisse der Kanzleiordnung; Grundkenntnissein der EDV; erweiterte Fachkenntnisse auf Grund eines Handelsschulabschlusses oder einer Lehre jeweils mit BerufspraxisMitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung sowie in der Hygiene

32. SekretärKanzleileiter und Sekretärin für leitende Bedienstete der LD 4, 3 und 2Kanzleileiterin

Aufgaben:

SchreibenFührung und Beaufsichtigung der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des Kanzleidienstes, des Kanzleihilfsdienstes sowie von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine)Amtswarten/Amtswartinnen; selbständiges VerfassenProtokollierung und Evidenthaltung von StandardbriefenAktenstücken; Ausfüllarbeiten; Terminvereinbarungnicht standardisierte Zuordnung von Aktenstücken und -planungPosteingangsstücken; Erteilungfallweise Materialverwaltung; Beglaubigung von Telefonauskünften; zusätzliche Hilfestellungen im Bereich der Büroabwicklung; Zeiterfassung; Kundenbetreuung; Tätigkeiten im Bereich der Personalverwaltung; VorgesetztenfunktionAusfertigungen

Verwendungsvoraussetzungen:

NiveauDetaillierte Kenntnisse der Kanzleiordnung; Grundkenntnisse der EDV; erweiterte Fachkenntnisse auf Grund eines Handelsschulabschlusses oder einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten LehrberufsLehre jeweils mit Berufspraxis

3. Sekretär und Sekretärin für leitende Bedienstete der LD 4, 3 und 2

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen von Standardbriefen; Ausfüllarbeiten; Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften; zusätzliche Hilfestellungen im Bereich der Büroabwicklung; Zeiterfassung; Kundenbetreuung; Tätigkeiten im Bereich der Personalverwaltung; Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs

4. Behindertenpädagoge und Behindertenpädagogin

Aufgaben:

Arbeit mit und für Menschen mit besonderen Bedürfnissen (z.B. durch Begleitung, Beratung, Förderung und Hilfe); Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Ausbildung zum diplomierten Behindertenpädagogen/zur diplomierten Behindertenpädagogin oder gleichwertige Qualifikation

5. Entfallen

6. Entfallen

4. Behindertenpädagoge und Behindertenpädagogin

7. Qualifizierter Sachbearbeiter und qualifizierte Sachbearbeiterin mit besonderer Funktion

Aufgaben:

Arbeit mit und für Menschen mit besonderen Bedürfnissen (z.B. durch Begleitung, Beratung, Förderung und Hilfe); Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Tätigkeiten im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere

a)

das Verfassen von Sachverhaltsdarstellungen sowie die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, das Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie nicht standardisierter Bescheide; die Erteilung von Bewilligungen;

b)

die Bearbeitung von Förderansuchen oder

c)

mit lit. a und b vergleichbare, überwiegend standardisierte Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich;

d)

die Bearbeitung nicht ausschließlich standardisierter Tätigkeiten im Rechnungsdienst.

Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Fachdienstes gem. § 31 Oö. LBG bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gem. II. Teil lit. C Z. 19 Oö. LVBV. Hohes Maß an Selbständigkeit, nicht nur in Routinefällen.

Verwendungsvoraussetzungen:

Ausbildung zum diplomierten Behindertenpädagogen/zur diplomierten Behindertenpädagogin oder gleichwertige Qualifikation

Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und Gesetze

58. Diplomierter GesundheitsErster Buch- und KrankenpflegerKassenführer und diplomierte Gesundheitserste Buch- und KrankenschwesterKassenführerin (Pflege- und Betreuungszentrum)

Aufgaben:

Gehobener DienstBuchführung; Führung der Gesundheits-Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung und Krankenpflege nach dem GuKGÜberwachung des Zahlungsvollzugs; Tätigkeiten nach der AnstaltsordnungRechnungskontrolle; Rechnungsabschlussarbeiten; Anordnungskontrolle; Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener AusbildungVertiefte Kenntnisse der Buchhaltungsvorschriften; EDV-Kenntnisse; Niveau eines Handelsschulabsolventen/einer Handelsschulabsolventin; einschlägiger Lehrabschluss sowie einschlägige Berufspraxis; hohe Genauigkeit und besonderes Maß an Selbständigkeit; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

6. Hebamme auf Stationen

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Hebammengesetz und der Anstaltsordnung; Einsatz nicht im überwiegenden Ausmaß im Kreißzimmer

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse nach dem Hebammengesetz

7. Qualifizierter Sachbearbeiter und qualifizierte Sachbearbeiterin mit besonderer Funktion

Aufgaben:

Tätigkeiten im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere

a)

das Verfassen von Sachverhaltsdarstellungen sowie die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, das Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie nicht standardisierter Bescheide; die Erteilung von Bewilligungen;

b)

die Bearbeitung von Förderansuchen oder

c)

mit lit. a und b vergleichbare, überwiegend standardisierte Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich;

d)

die Bearbeitung nicht ausschließlich standardisierter Tätigkeiten im Rechnungsdienst.

Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Fachdienstes gem. § 31 Oö. LBG bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gem. II. Teil lit. C Z. 19 Oö. LVBV. Hohes Maß an Selbständigkeit, nicht nur in Routinefällen.

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und Gesetze

8. Erster Buch- und Kassenführer und erste Buch- und Kassenführerin (Pflege- und Betreuungszentrum)

Aufgaben:

Buchführung; Führung der Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung und Überwachung des Zahlungsvollzugs; Rechnungskontrolle; Rechnungsabschlussarbeiten; Anordnungskontrolle; Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Vertiefte Kenntnisse der Buchhaltungsvorschriften; EDV-Kenntnisse; Niveau eines Handelsschulabsolventen/einer Handelsschulabsolventin; einschlägiger Lehrabschluss sowie einschlägige Berufspraxis; hohe Genauigkeit und besonderes Maß an Selbständigkeit; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 15

1. Bediensteter und Bedienstete des gehobenen medizinischtechnischen Dienstes

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund gesetzlicher Vorschriften (MTD-Gesetz)

2. Verwaltungsleiter und Verwaltungsleiterin einer Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei

Aufgaben:

Leitung der Verwaltung einer Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und Gesetze

3. Hygienefachkraft

3. Entfallen

Aufgaben: Gehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege und entsprechende Sonderausbildung nach dem GuKG; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung
Verwendungsvoraussetzungen: Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Sonderausbildung nach dem GuKG

4. Turnusarzt und Turnusärztin in Ausbildung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, der Ärzte-Ausbildungsordnung sowie der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Humanmedizin

5. Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin/Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger und diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester in Funktionsbereichen (Operation, Anästhesie, Intensiv, Nierenersatztherapie)

Aufgaben:

Gehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege und entsprechende Sonderausbildung nach dem GuKG;, Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund einergesetzlich vorgesehener Ausbildung und Sonderausbildung nach dem GuKG

6. KreißzimmerhebammeHebamme auf Stationen

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Hebammengesetz und der Anstaltsordnung; Einsatz nicht im überwiegen denüberwiegenden Ausmaß im Kreißzimmer

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse nach dem Hebammengesetz

7. Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger und diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester in Ambulanzen mit Vorgesetztenfunktion
Aufgaben: Ausübung des Gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG und der Anstaltsordnung; Vorgesetztenfunktion über mindestens drei bedienstete Pflegekräfte; sind teilzeitbeschäftigte Pflegekräfte unterstellt, ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn die Summe des Beschäftigungsausmaßes der Unterstellten mindestens 100 Wochenstunden beträgt
Verwendungsvoraussetzungen: Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

7. Entfallen

8. Universitätsabsolvent und Universitätsabsolventin in Ausbildung

Aufgaben:

Ausführung der für die Ausbildung zum/zur juristischen, betriebswirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder technischen Referenten/Referentin (LD 11) notwendigen Tätigkeiten

Verwendungsvoraussetzungen:

Spezielle Fachkenntnisse durch Absolvierung eines Universitätsstudiums

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 14

1. Bediensteter und Bedienstete des gehobenen medizinischtechnischen Dienstes mit besonderen Aufgaben

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz

Verwendungsvoraussetzungen:

Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund gesetzlicher Vorschriften (MTD-Gesetz); besondere Kenntnisse durch mindestens 3-jährige krankenhausspezifische Tätigkeit

2. Berufsschulverwalter und Berufsschulverwalterin

Aufgaben:

Leitung der Verwaltung einer Berufsschule mit Internatsbetrieb; leitende Funktion insbesondere im Bereich Finanzen und Personal (z.B. Einkauf, Aufsicht über die Stammdatenverwaltung); Verantwortung über den Internatsbetrieb. Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Fachdienstes gemäß § 31 Oö. LBG bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gemäß II. Teil lit. C Z. 19 Oö. LVBV.

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder berufliche Erfahrung; erfordert grundsätzlich Kenntnisse über den Schulbetrieb sowie das Verwaltungsgeschehen und notwendige Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

3. Brückenmeister und Brückenmeisterin

Aufgaben:

Leitung einer Brückenmeisterei; Abstimmung mit den übergeordneten Zentraldienststellen

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung einer Fachschule für Bautechnik oder einer Bauhandwerkerschule; entsprechende Kenntnisse über die Verwaltung derartiger Dienststellen sowie in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; einschlägige Berufspraxis

4. Forstaufsichtsorgan

Aufgaben:

Überprüfung der Einhaltung der forstrechtlichen Bestimmungen für die Waldbewirtschaftung; Beratung und Unterstützung der Forstwirte/Forstwirtinnen; Verwendung insbesondere im Außendienst; Mitverantwortung für die zielgerichtete forstliche Bewirtschaftung; Erstellung von einfachen Gutachten

Verwendungsvoraussetzungen:

Reifeprüfung an einer höheren Lehranstalt für Forstwirtschaft und Staatsprüfung für den Försterdienst/Försterinnendienst nach dem Forstgesetz

5. Küchenleiter und Küchenleiterin in großen Küchen

Aufgaben:

Leitung von Küchen von Krankenanstalten sowie sonstiger Küchen mit jährlich über 70.000 Verpflegstagen (VT = Summe der gewichteten Essensportionen; Gewichtung: 1 Frühstücksportion = 1/6 VT, 1 Mittagessensportion = 3/6 VT und 1 Abendessensportion = 2/6 VT); Verantwortung für den Speiseplan einschließlich Diätkost und den Einkauf; Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Lehrabschluss als Koch/Köchin; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung sowie der Hygiene; Zusatzkenntnisse durch Diätküche

6. Lebensmittelaufsichtsorgan

Aufgaben:

Überprüfung, Kontrolle und Beratung in allen Angelegenheiten der Lebensmittelhygiene und der Einhaltung der sonstigen Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes und verwandter Gesetze

Verwendungsvoraussetzungen:

Reifeprüfung an einer höheren Schule und Absolvierung des Ausbildungslehrgangs nach dem Lebensmittelgesetz

7. Referent und Referentin

Aufgaben:

Tätigkeiten im Verwaltungs-, Wirtschafts- und Agrardienst; dazu gehört insbesondere

a)

die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, das Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie von Bescheiden, die einer rechtlichen Würdigung des Sachverhalts bedürfen;

b)

die Bearbeitung wenig standardisierter Förderansuchen oder

c)

mit lit. a und b vergleichbare, wenig standardisierte Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich;

d)

mit lit. a vergleichbare Tätigkeiten im Rechnungsdienst.

Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des gehobenen Verwaltungs- und Wirtschafts- oder Agrardienstes gemäß § 30 Oö. LBG bzw. II. Teil lit. B Z. 10 bzw. 18 Oö. LVBV.

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule mit detailliertem Wissen im jeweiligen Bereich

8. Strommeister und Strommeisterin

Aufgaben:

Leitung einer Strommeisterei, Abstimmung mit den übergeordneten Zentraldienststellen

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung einer Fachschule für Bautechnik oder einer Bauhandwerkerschule; entsprechende Kenntnisse über die Verwaltung derartiger Dienststellen sowie in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; einschlägige Berufspraxis

9. Bauleiter und Bauleiterin

Aufgaben:

Ausschreibung und Aufsicht über die in Eigenregie oder durch Fremdfirmen durchgeführten Bauarbeiten anhand der vorgegebenen Baupläne; fallweise Projektierung; Verantwortung für die Einhaltung der projektgemäßen Abwicklung einschließlich der finanziellen Auswirkungen

Verwendungsvoraussetzungen:

Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund des Abschlusses einer höheren Schule (ohne Berufspraxis) oder einer Lehre (mit mehrjähriger Berufspraxis)

10. Sicherheitstechniker und Sicherheitstechnikerin

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem ASchG

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer Höheren Technischen Lehranstalt sowie Qualifikation nach dem ASchG

11. Erzieher und Erzieherin mit pädagogischer Sonderausbildung (insbesondere in einem Kinder- und/oder Jugendwohnheim)

Aufgaben:

Planung, Übernahme und Durchführung von Betreuungs- und Erziehungstätigkeiten, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen; Anleitung der Erzieher/Erzieherinnen

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund einer Erzieherausbildung/Erzieherinnenausbildung nach dem II. Teil lit. B Z. 16 Oö. LVBV

12. Lehrer und Lehrerin für Gesundheits- und Krankenpflege

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem GuKG

Verwendungsvoraussetzungen:

Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Sonderausbildung nach dem GuKG

13. Stationspfleger und Stationsschwester (Leitendes Pflegepersonal von Stationen und eigenständigen Ambulanzen)

13. Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin/Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit Spezialisierung nach dem GuKG

Aufgaben:

Ausübung des Gehobenen DienstesGehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege und entsprechende Sonderausbildung oder Spezialisierung nach dem GuKG und, Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung. Eine eigenständige Station oder Ambulanz liegt vor, wenn diese als eigenständige Organisationseinheit geführt wird und dem leitenden Pflegepersonal mindestens sechs bedienstete Pflegekräfte unterstellt sind; sind teilzeitbeschäftigte Pflegekräfte unterstellt, ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn die Summe des Beschäftigungsausmaßes der Unterstellten mindestens 220 Wochenstunden beträgt.

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Weiterbildung für leitendes Gesundheits und KrankenpflegepersonalSonderausbildung nach dem GuKG; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

14. Sozialarbeiter und Sozialarbeiterin

Aufgaben:

Betreuung und Beratung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen, drogen- und/oder alkoholabhängigen Personen sowie von sonstigen betreuungsbedürftigen Personen

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung einer Akademie für Sozialarbeit oder eines einschlägigen Fachhochschulstudiums oder eine sonstige gleichwertige Qualifikation nach dem Oö. JWG

15. Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger und diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester in Funktionsbereichen (Operation, Anästhesie, Intensiv, Nierenersatztherapie) mit Vorgesetztenfunktion

15. Kreißzimmerhebamme

Aufgaben:

Ausübung des Gehobenen Dienstes der Gesundheits- und KrankenpflegeTätigkeiten nach dem GuKGHebammengesetz und der Anstaltsordnung; Vorgesetztenfunktion über mindestens drei bedienstete Pflegekräfte; sind teilzeitbeschäftigte Pflegekräfte unterstellt, ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn die Summe des Beschäftigungsausmaßes der Unterstellten mindestens 100 Wochenstunden beträgtEinsatz im überwiegenden Ausmaß im Kreißzimmer

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund einer entsprechenden Sonderausbildung im jeweiligen Funktionsbereich nach dem GuKG; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/MitarbeiterinnenführungHebammengesetz

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 13

1. Autobahnmeister und Autobahnmeisterin

Aufgaben:

Leitung einer Autobahnmeisterei; Abstimmung mit den übergeordneten Zentraldienststellen

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung einer Fachschule für Bautechnik oder einer Bauhandwerkerschule; Kenntnisse über die Verwaltung derartiger Dienststellen; besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

21. LehrerAutobahnmeister und Lehrerin an einer Medizinisch-Technischen AkademieAutobahnmeisterin

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem MTD-GesetzLeitung einer Autobahnmeisterei; Abstimmung mit den übergeordneten Zentraldienststellen

Verwendungsvoraussetzungen:

Erweiterte Fachkenntnisse auf GrundAbsolvierung einer Ausbildung und Sonderausbildung nach dem MTD-GesetzFachschule für Bautechnik oder einer Bauhandwerkerschule; Kenntnisse über die Verwaltung derartiger Dienststellen; besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

32. Leitender BediensteterLehrer und Leitende Bedienstete des gehobenen medizinischLehrerin an einer Medizinisch-technischen DienstesTechnischen Akademie

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz und der Anstaltsordnung; Vorgesetztenfunktion über mindestens drei Bedienstete des medizinisch-technischen Dienstes oder einschlägiger Sanitätshilfsdienste; sind teilzeitbeschäftigte Bedienstete unterstellt, ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn die Summe des Beschäftigungsausmaßes der Unterstellten mindestens 100 Wochenstunden beträgt

Verwendungsvoraussetzungen:

Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Sonderausbildung nach dem MTD-Gesetz und Absolvierung des Universitätslehrgangs für leitendes Personal in gehobenen medizinisch-technischen Diensten oder eine vergleichbare Sonderausbildung; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

43. StraßenmeisterLeitender Bediensteter und StraßenmeisterinLeitende Bedienstete des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes

Aufgaben:

Leitung einer StraßenmeistereiTätigkeiten nach dem MTD-Gesetz und der Anstaltsordnung; Abstimmung mit den übergeordneten ZentraldienststellenVorgesetztenfunktion über mindestens drei Bedienstete des medizinisch-technischen Dienstes oder einschlägiger Sanitätshilfsdienste; sind teilzeitbeschäftigte Bedienstete unterstellt, ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn die Summe des Beschäftigungsausmaßes der Unterstellten mindestens 100 Wochenstunden beträgt

Verwendungsvoraussetzungen:

AbsolvierungFachkenntnisse auf Grund einer FachschuleAusbildung nach dem MTD-Gesetz und Absolvierung des Universitätslehrgangs für Bautechnikleitendes Personal in gehobenen medizinisch-technischen Diensten oder einer Bauhandwerkerschule sowieeine vergleichbare Sonderausbildung; Kenntnisse über die Verwaltung derartiger Dienststellen; besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

54. PsychotherapeutStraßenmeister und PsychotherapeutinStraßenmeisterin

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Psychotherapiegesetz und der AnstaltsordnungLeitung einer Straßenmeisterei; Abstimmung mit den übergeordneten Zentraldienststellen

Verwendungsvoraussetzungen:

Ausbildung nach dem PsychotherapiegesetzAbsolvierung einer Fachschule für Bautechnik oder einer Bauhandwerkerschule sowie Kenntnisse über die Verwaltung derartiger Dienststellen; Eintragungbesondere Fähigkeiten in die Psychotherapeutenliste/Psychotherapeutinnenliste oder Diplom der österreichischen Ärztekammer für PsychotherapieMitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

6. Referent und Referentin mit besonderer Funktion

5. Psychotherapeut und Psychotherapeutin

Aufgaben:

Tätigkeiten im Verwaltungs-, Wirtschafts- und Agrardienst; dazu gehört insbesondere

Tätigkeiten nach dem Psychotherapiegesetz und der Anstaltsordnung

a) die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie von Bescheiden, die einer rechtlichen Würdigung des Sachverhalts bedürfen;
b) die Bearbeitung von Förderansuchen oder
c) mit lit. a und b vergleichbare Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich;
d) mit lit. a vergleichbare Tätigkeiten im Rechnungsdienst.
Vorgesetztenfunktion oder weitgehend selbständige regelmäßige Besorgung von Aufgaben, die über jene eines/einer Referenten/Referentin (LD 14) hinausgehen. Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Gehobenen Verwaltungs- und Wirtschafts- oder Agrardienstes gemäß § 30 Oö. LBG bzw. II. Teil lit. B Z. 10 bzw. 18 Oö. LVBV.

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufspraxis; erforderlichenfalls Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

Ausbildung nach dem Psychotherapiegesetz; Eintragung in die Psychotherapeutenliste/Psychotherapeutinnenliste oder Diplom der österreichischen Ärztekammer für Psychotherapie

7. Leitender diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger und leitende diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester in Funktionsbereichen (Operation, Anästhesie, Intensiv, Nierenersatztherapie)

6. Referent und Referentin mit besonderer Funktion

Aufgaben:

Ausübung des Gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung; Vorgesetztenfunktion über mindestens sechs bedienstete Pflegekräfte; sind teilzeitbeschäftigte Pflegekräfte unterstellt, ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn die Summe des Beschäftigungsausmaßes der Unterstellten mindestens 220 Wochenstunden beträgt

Tätigkeiten im Verwaltungs-, Wirtschafts- und Agrardienst; dazu gehört insbesondere

a)

die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie von Bescheiden, die einer rechtlichen Würdigung des Sachverhalts bedürfen;

b)

die Bearbeitung von Förderansuchen oder

c)

mit lit. a und b vergleichbare Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich;

d)

mit lit. a vergleichbare Tätigkeiten im Rechnungsdienst.

Vorgesetztenfunktion oder weitgehend selbständige regelmäßige Besorgung von Aufgaben, die über jene eines/einer Referenten/Referentin (LD 14) hinausgehen. Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Gehobenen Verwaltungs- und Wirtschafts- oder Agrardienstes gemäß § 30 Oö. LBG bzw. II. Teil lit. B Z. 10 bzw. 18 Oö. LVBV.

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund einer entsprechenden und Sonderausbildung im jeweiligen Funktionsbereich sowie Weiterbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufspraxis; erforderlichenfalls Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

8. Turnusarzt und Turnusärztin in Ausbildung zum Facharzt/zur Fachärztin

7. Leitende diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin/Leitender diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger von Stationen, Ambulanzen oder Tageskliniken

Aufgaben:

TätigkeitenAusübung des Gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem Ärztegesetz, der Ärzte-AusbildungsordnungGuKG und der Anstaltsordnung. Eine eigenständige Station, Ambulanz oder Tagesklinik liegt vor, wenn diese als eigenständige Organisationseinheit geführt wird und dem leitenden Pflegepersonal mindestens sechs bedienstete Pflegekräfte zum Stichtag 1. Jänner unterstellt sind

Verwendungsvoraussetzungen:

UniversitätsstudiumFachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Weiterbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG; Kenntnisse in der HumanmedizinMitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

8. Turnusarzt und Turnusärztin in Ausbildung zum Facharzt/zur Fachärztin

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, der Ärzte-Ausbildungsordnung und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Humanmedizin

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 12

1. Arzt und Ärztin für Allgemeinmedizin

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufs

2. Psychologe und Psychologin bzw. Jugendpsychologe und Jugendpsychologin

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Psychologengesetz, insbesondere auch die Erstattung von Gutachten im Verfahren nach dem Oö. JWG

Verwendungsvoraussetzungen:

Einschlägiges Universitätsstudium und sonstige Voraussetzungen nach dem Psychologengesetz

3. Sachverständiger und Sachverständige

Aufgaben:

Erstellung von Gutachten im jeweiligen Wissensgebiet

Verwendungsvoraussetzungen:

Ein der Verwendung entsprechendes Universitätsstudium bzw. Fachhochschulstudium oder die Reifeprüfung an einer der Verwendung entsprechenden HTL verbunden mit einer mehrjährigen Berufspraxis

4. Bauleiter und Bauleiterin (Spezial- oder Sonderbaustellen); Gebietsleiter und Gebietsleiterin im Bereich der Landesbaudirektion

Aufgaben:

Wie Bauleiter/Bauleiterin gemäß LD 13, jedoch besondere Aufgaben auf Grund der Größe, der Bodenbeschaffenheit, der Komplexität oder der Art der Bauabwicklung; entsprechende Erfahrung notwendig

Verwendungsvoraussetzungen:

Spezielle Fachkenntnisse durch Absolvierung einer Universität oder Fachhochschule oder langjährige und breite einschlägige Berufspraxis

5. Bereichsleiter und Bereichsleiterin Personalverwaltung

Aufgaben:

Leitung des Bereichs Personal in Krankenanstalten; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

6. Bereichsleiter und Bereichsleiterin Pflegedienst

6. Leitende diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin/Leitender diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger von großen Stationen, großen Ambulanzen oder großen Tageskliniken oder mit Spezialisierung nach dem GuKG

Aufgaben:

Leitung einzelner Pflegebereiche in KrankenanstaltenAusübung des Gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung; Vorgesetztenfunktion über mindestens 20 bedienstete Pflegekräfte zum Stichtag 1. Jänner oder bei Spezialisierung nach dem GuKG über mindestens sechs entsprechende bedienstete Pflegekräfte zum Stichtag 1. Jänner

Verwendungsvoraussetzungen:

Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits-Fachkenntnisse auf Grund einer entsprechenden und Krankenpflege; Sonderausbildung im jeweiligen Funktionsbereich sowie Weiterbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

7. Bereichsleiter und Bereichsleiterin Einkauf und Beschaffungslogistik

Aufgaben:

Leitung des Bereichs Einkauf und Beschaffungslogistik in Krankenanstalten; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

8. Leitender Referent und leitende Referentin

Aufgaben:

Referent/Referentin (LD 14) in einer Abteilung einer Bezirkshauptmannschaft mit Vorgesetztenfunktion; unmittelbare Unterstützung des Abteilungsleiters/der Abteilungsleiterin; Anlaufstelle für Kunden; Verhandlungstätigkeit

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen in den einschlägigen Bereichen; Verhandlungsgeschick und Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; längere Berufspraxis

9. Technischer Betriebsleiter und technische Betriebsleiterin

Aufgaben:

Leitung und Koordination des technischen Betriebsdienstes einer Krankenanstalt; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Vertiefte Kenntnisse über den technischen Betriebsdienst; Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer Höheren Technischen Lehranstalt; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 11

1. Arzt und Ärztin für Allgemeinmedizin mit spezifischen Kenntnissen

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufs; besondere Kenntnisse durch mindestens 10-jährige krankenhausspezifische Tätigkeit

2. Leitender Referent und leitende Referentin – Amtsleitung

Aufgaben:

Referent/Referentin (LD 14) in der Amtsleitung einer Bezirkshauptmannschaft für den Bereich des Dienstbetriebs und der Organisation der Bezirkshauptmannschaft; unmittelbare Unterstützung des Bezirkshauptmanns/der Bezirkshauptfrau; Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftsstelle des Sozialhilfeverbands. Der Aufgabenbereich entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Verwaltungs- und Wirtschaftsdienstes gemäß § 30 Oö. LBG bzw. II. Teil lit. B Z. 10 Oö. LVBV.

Verwendungsvoraussetzungen:

Vertiefte Kenntnisse der "internen Verwaltungsaufgaben"; hohes Maß an Fähigkeiten und Kenntnissen in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule; umfangreiches Fachwissen; mehrjährige Berufspraxis im Landesdienst

3. Amtsarzt und Amtsärztin

Aufgaben:

Erstellung von medizinischen Gutachten; Durchführung z.B. von medizinischen Untersuchungen, Kontrollen, Studien nach Maßgabe der sanitätsrechtlichen Vorschriften; in der Regel Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufs sowie Absolvierung der Physikatsprüfung. Das Erfordernis der Physikatsprüfung kann binnen einer ab Beginn der entsprechenden Verwendung festzusetzenden Frist nachgeholt werden.

4. Amtstierarzt und Amtstierärztin

Aufgaben:

Erstellung von veterinärmedizinischen Gutachten; Durchführung z.B. von veterinärmedizinischen Untersuchungen, Kontrollen, Studien nach Maßgabe der veterinärrechtlichen Vorschriften; in der Regel Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Veterinärmedizin und tierärztliche Physikatsprüfung; Eintragung in die Tierärzteliste. Das Erfordernis der tierärztlichen Physikatsprüfung kann binnen einer ab Beginn der entsprechenden Verwendung festzusetzenden Frist nachgeholt werden.

5. Bereichsleiter und Bereichsleiterin Rechnungswesen

Aufgaben:

Leitung und Koordination des Rechnungsdienstes einer Krankenanstalt, insbesondere Verantwortung für die Erstellung, Vollzug und Überwachung des Budgets; Aufsicht über die Gebührenverrechnung sowie die Kosten- und Leistungsrechnung; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Vertiefte Kenntnisse des Rechnungsdienstes in einer Krankenanstalt; Fähigkeiten und Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule; umfangreiches Fachwissen; mehrjährige Erfahrung im Rechnungsdienst

6. Forsttechniker und Forsttechnikerin (Forstwirt/Forstwirtin)

Aufgaben:

Erstellung von forsttechnischen Gutachten, Durchführung z.B. von Untersuchungen, Kontrollen, Studien nach Maßgabe des Forstgesetzes; in der Regel Vorgesetztenfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Forst- und Holzwirtschaft und Staatsprüfung für den höheren Forstdienst entsprechend den forstrechtlichen Bestimmungen

7. Juristischer, betriebswirtschaftlicher, wissenschaftlicher oder technischer Referent und juristische, betriebswirtschaftliche, wissenschaftliche oder technische Referentin

Aufgaben:

Wahrnehmung der rechtlichen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder technischen Aufgaben (Bescheide, Förderungsfälle, Studien, Bauplanungen, -abwicklungen), für die

a)

ein der Verwendung entsprechendes Universitätsstudium oder

b)

ein der Verwendung entsprechendes Fachhochschulstudium und mehrjährige Berufserfahrung erforderlich ist.

Grundsätzlich selbständige Aufgabenerledigung; Funktion als Vorgesetzter/Vorgesetzte möglich. Aufgabengebiet entspricht im Wesentlichen § 29 Oö. LBG bzw. dem II. Teil lit. A Z. 1, 2, 8 und 9 Oö. LVBV.

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums oder Fachhochschulstudiums und mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

8. Technischer Betriebsleiter und technische Betriebsleiterin (große Krankenanstalt)

Aufgaben:

Leitung und Koordination des technischen Betriebsdienstes einer großen Krankenanstalt nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Vertiefte Kenntnisse über den technischen Betriebsdienst; Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer Höheren technischen Lehranstalt; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

9. Klinischer Psychologe und klinische Psychologin

Aufgaben:

Betreuung von Patienten/Patientinnen in Krankenanstalten gemäß dem gesetzlichen Berufsbild; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Einschlägiges Universitätsstudium und ergänzende Ausbildung nach dem Psychologengesetz

10. Spezialsachverständiger und Spezialsachverständige

Aufgaben:

Tätigkeiten eines/einer Sachverständigen (LD 12) in besonders schwierigen und komplexen Wissensgebieten bzw. mit großen finanziellen Auswirkungen

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums oder Fachhochschulstudiums und mehrjährige Berufspraxis

11. Straßenbezirksleiter und Straßenbezirksleiterin

Aufgaben:

Leitung eines Straßenbezirks in der Abteilung Straßenerhaltung

Verwendungsvoraussetzungen:

Abschluss einer Höheren Technischen Lehranstalt sowie mehrjährige einschlägige Berufserfahrung; vertiefte Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 10

1. Facharzt und Fachärztin

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung; Tätigkeiten im entsprechen den ärztlichen Sonderfach

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Humanmedizin; entsprechende Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin

2. Leitender Referent und leitende Referentin

Aufgaben:

Leitung einer Organisationseinheit (größeren Gruppe von Bediensteten) einer Abteilung des Amtes der Oö. Landesregierung

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule mit mehrjähriger einschlägiger Berufspraxis; eingehende Fähigkeiten und Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; hohes Maß an Verhandlungsgeschick

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 9

1. Abteilungsleiter und Abteilungsleiterin (Bezirkshauptmannschaft)

Aufgaben:

Leitung einer Abteilung einer Bezirkshauptmannschaft, wenn noch nicht jene Organisationsform verwirklicht ist, die eine Zusammenführung der Aufgaben in eine Sicherheits- und eine Anlagenabteilung vorsieht; Kooperation mit anderen Bezirkshauptmannschaften und Zentraldienststellen im jeweiligen Fachbereich; hohes Maß an Selbständigkeit

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums; Führungs- und Verhandlungsgeschick sowie Berufspraxis; Erfahrung und Wissen in verschiedensten (Rechts-) Gebieten, dadurch neben einem breiten Wissensspektrum hohes Maß an Flexibilität

2. Facharzt und Fachärztin mit spezifischen Kenntnissen

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung; Tätigkeiten im entsprechenden ärztlichen Sonderfach

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Humanmedizin; Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin; spezielle Kenntnisse durch mindestens 5-jährige krankenhausspezifische fachärztliche Tätigkeit

3. Konsiliarfacharzt und Konsiliarfachärztin

Aufgaben:

Eigenverantwortliche Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung im entsprechenden ärztlichen Sonderfach ohne Eingliederung in eine Abteilung oder ein Institut

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin; vertiefte Fachkenntnisse; mehrjährige Berufspraxis

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 8

1. Abteilungsleiter und Abteilungsleiterin (Bezirkshauptmannschaft)

Aufgaben:

Leitung einer Abteilung einer Bezirkshauptmannschaft, wenn jene Organisationsform verwirklicht ist, die eine Zusammenführung der Aufgaben in eine Sicherheits- und eine Anlagenabteilung vorsieht; Kooperation mit anderen Bezirkshauptmannschaften und Zentraldienststellen im jeweiligen Fachbereich; hohes Maß an Selbständigkeit

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums; Führungs- und Verhandlungsgeschick sowie Berufspraxis; Erfahrung und Wissen in verschiedensten (Rechts-) Gebieten, dadurch neben einem breiten Wissensspektrum hohes Maß an Flexibilität

2. Leiter und Leiterin von Instituten für Hygiene und Mikrobiologie, medizinische und chemische Labordiagnostik, Nuklearmedizin, Pathologie und Radiologie (Primararzt/Primarärztin)

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, dem Oö. KAG und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; mehrjährige Berufspraxis; vertiefte Fachkenntnisse

3. Pflegedirektor und Pflegedirektorin (Krankenanstalt mittlerer Größe)

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem GuKG in allen Krankenanstalten mit Ausnahme der Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg, des KH Steyr, des KH Vöcklabruck, des KH Gmundnerberg, des KH Buchberg und der Psychiatrischen Klinik Wels

Verwendungsvoraussetzungen:

Abgeschlossene Ausbildung in der allgemeinen oder psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege oder in der Kinder- und Jugendlichenpflege und Sonderausbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG; mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 7

1. Leiter und Leiterin von bettenführenden Abteilungen, von Instituten für Anästhesiologie und Intensivmedizin sowie Instituten für physikalische Medizin (Primararzt/Primarärztin)

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, dem Oö. KAG und der Anstaltsordnung

Verwendungsvoraussetzungen:

Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; mehrjährige Berufspraxis; vertiefte Fachkenntnisse

2. Pflegedirektor und Pflegedirektorin (große Krankenanstalt)

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem GuKG in der Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg, dem KH Steyr und dem KH Vöcklabruck

Verwendungsvoraussetzungen:

Abgeschlossene Ausbildung in der allgemeinen oder psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege und Sonderausbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG; mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung

3. Kaufmännischer Direktor und Kaufmännische Direktorin (Krankenanstalt mittlerer Größe)

Aufgaben:

Leitung der Verwaltung in allen Krankenanstalten mit Ausnahme der Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg, des KH Steyr, des KH Vöcklabruck und der Psychiatrischen Klinik Wels

Verwendungsvoraussetzungen:

Vertiefte Kenntnisse der Verwaltungsaufgaben einer Krankenanstalt; Absolvent/Absolven tin einer höheren Schule, erfolgreiche Absolvierung

a)

der Ausbildungslehrgänge zur diplomierten Krankenhaus-Betriebswirtin und zum diplomierten Krankenhaus-Betriebswirt oder zur akademisch geprüften Krankenhausmanagerin und zum akademisch geprüften Krankenhausmanager oder vergleichbarer Lehrgänge;

b)

einschlägiger Fachhochschullehrgänge, insbesondere des FH-Lehrgangs für Krankenhausmanagement oder

c)

eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums

sowie mehrjährige Berufspraxis

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 6

Kaufmännischer Direktor und Kaufmännische Direktorin (große Krankenanstalt)

Aufgaben:

Leitung der Verwaltung der Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg, des KH Steyr und des KH Vöcklabruck.

Verwendungsvoraussetzungen:

Vertiefte Kenntnisse der Verwaltungsaufgaben einer Krankenanstalt; Absolvent/Absolventin einer höheren Schule, erfolgreiche Absolvierung

a)

der Ausbildungslehrgänge zur diplomierten Krankenhaus-Betriebswirtin und zum diplomierten Krankenhaus-Betriebswirt oder zur akademisch geprüften Krankenhausmanagerin und zum akademisch geprüften Krankenhausmanager oder vergleichbarer Lehrgänge;

b)

einschlägiger Fachhochschullehrgänge, insbesondere des FH-Lehrgangs für Krankenhausmanagement oder

c)

eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums

sowie mehrjährige Berufspraxis. (Anm: LGBl. Nr. 67/2007)

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 5

Abteilungsleiter und Abteilungsleiterin

Aufgaben:

Leitung einer Organisationseinheit beim Amt der Oö. Landesregierung; Zusammenarbeit mit leitenden Bediensteten nach- oder gleichgeordneter Organisationseinheiten, mit Vertretern anderer Bundesländer und/oder Bundesdienststellen; strategische Ausrichtung der Organisationseinheit an politischen Zielen derLandesregierung; Ansprechpartner/Ansprechpartnerin für das jeweils zuständige Regierungsmitglied; Verantwortlichkeit gegenüber dem Direktor/der Direktorin, dem Landesamtsdirektor/Landesamtsdirektorin und dem zuständigen Regierungsmitglied.

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums. Von diesem Erfordernis kann abgesehen werden, wenn nach dem Bildungsgang und der bisherigen langjährigen beruflichen Tätigkeit angenommen werden kann, dass die für diese Verwendung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorliegen.Besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung und Kooperationsgeschick. (Anm: LGBl. Nr. 67/2007)

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 4

Bezirkshauptmann und Bezirkshauptfrau

Aufgaben:

Leitung einer Bezirkshauptmannschaft; Verantwortung gegenüber dem Landesamtsdirektor/Landesamtsdirektorin und dem jeweils zuständigen Abteilungsleiter/der jeweils zuständigen Abteilungsleiterin und dem Direktor/der Direktorin des Amtes der Landesregierung; Kooperation mit anderen Bezirkshauptmannschaften, Zentraldienststellen, teilweise über die Bundesländergrenzen hinaus (auch international).

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums; besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung und Kooperationsgeschick. (Anm: LGBl. Nr. 67/2007)

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 3

Leiter und Leiterin einer Abteilungsgruppe bzw. einer Abteilung mit Direktionsstatus

Aufgaben:

Leitung einer Abteilungsgruppe oder einer Abteilung mit Direktionsstatus beim Amt der Oö. Landesregierung; Zusammenarbeit mit leitenden Bediensteten anderer Abteilungen innerhalb der Direktion bzw. mit leitenden Bediensteten nach- oder gleichgeordneter Organisationseinheiten insbesondere mit anderen Direktoren/Direktorinnen, mit Vertretern anderer Bundesländer und/oder Bundesdienststellen; Verantwortung für die Koordination und die Gesamtsteuerung des Lebensbereichs (insbesondere der strategischen Ziele), Ausrichtung der Organisationseinheit an politischen Zielen der Landesregierung, erster Ansprechpartner/erste Ansprechpartnerin für das jeweils zuständige Regierungsmitglied; Verantwortung gegenüber dem Landesamtsdirektor/Landesamtsdirektorin, dem zuständigen Regierungsmitglied sowie dem Landeshauptmann.

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums. Von diesem Erfordernis kann abgesehen werden, wenn nach dem Bildungsgang und der bisherigen langjährigen beruflichen Tätigkeit angenommen werden kann, dass die für diese Verwendung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorliegen. Hohes Maß an Fachwissen; besondere Kenntnisse der internen Verwaltung; besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung und Kooperationsgeschick. (Anm: LGBl. Nr. 67/2007)

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 2

derzeit keine Gruppen von Bediensteten im Sinn des § 21 des Oö. Gehaltsgesetzes 2001

(Anm: LGBl. Nr. 67/2007)

FUNKTIONSLAUFBAHN LD 1

Landesamtsdirektor und Landesamtsdirektorin

Aufgaben:

Leitung des inneren Dienstes des Amtes der Oö. Landesregierung; Verantwortung für den einheitlichen und geregelten Geschäftsgang in sämtlichen Zweigen der Landesverwaltung. Kooperation mit Landesamtsdirektoren/Landesamtsdirektorinnen anderer Bundesländer, zentraler strategischer Bundesdienststellen und Dienststellen anderer Länder sowie Regionen; Koordination der strategischen Gesamtziele der Landesregierung und damit letztverantwortlich der Landesregierung gegenüber.

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung des Universitätsstudiums der Rechtswissenschaften. Neben einem breiten, zugleich aber intensiven Fachwissen zentrale Kenntnisse der Amtsführung, der internen Verwaltung sowie der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; das für einen Beamten/eine Beamtin auf höchster Ebene notwendige breite Wissen über Zusammenhänge und Abhängigkeiten der jeweiligen Verwaltungsbereiche.

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