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FUNKTIONSLAUFBAHN LD 25
1. Reinigungskraft | |
Aufgaben: | Vornahme von allgemeinen Reinigungsarbeiten |
Verwendungsvoraussetzungen: | Grundkenntnisse über Wirkung und Anwendung von Reinigungsmitteln und |
2. Hilfsarbeiter und Hilfsarbeiterin | |
Aufgaben: | Vornahme von manuellen Tätigkeiten, wie Tragen von Gegenständen, Küchenhilfsdienst, einfache Gartenarbeiten (z. B. Rasen mähen, Laub kehren); teilweise Reinigungsarbeiten |
Verwendungsvoraussetzungen: | Grundkenntnisse über die verwendeten Geräte und Materialien |
3. Kanzleihilfskraft, Amtswart und Amtswartin | |
Aufgaben: | Empfang, Übernahme, Verteilung, Transport und Versendung von Akten/Poststücken; Botengänge sowie unterstützende Dienstleistungen (z. B. Herstellung von Kopien) |
Verwendungsvoraussetzungen: | Grundkenntnisse der Kanzleiordnung und EDV |
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 24
1. Reinigungskraft im Patienten-/Patientinnenbereich | |
Aufgaben: | Vornahme von Reinigungsarbeiten in Krankenanstalten oder Pflege- und Betreuungszentren und Ambulanzen, die im zeitlich überwiegenden Ausmaß auf bettenführenden Stationen oder im OP-Bereich erfolgen; regelmäßiger, unmittelbarer Kontakt mit Patienten/Patientinnen |
Verwendungsvoraussetzungen: | Grundkenntnisse über Wirkung und Anwendung von Reinigungsmitteln und -geräten; Grundkenntnisse der Hygiene |
2. Telefonist und Telefonistin | |
Aufgaben: | Entgegennahme bzw. Weiterleitung von Telefonaten; Herstellung von Telefonverbindungen; Erteilung von einfachen Auskünften |
Verwendungsvoraussetzungen: | Entsprechende Kenntnisse über Bedienung der Telefonanlage (inklusive allgemeine EDV-Kenntnisse) Erweiterte Fachkenntnisse aufgrund Lehre und Berufspraxis; fachübergreifendes technisches Verständnis |
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 23
1. Angelernter Arbeiter und angelernte Arbeiterin | |
Aufgaben: | Vornahme manueller Tätigkeiten in Verwendungen, die keinen Lehrabschluss voraussetzen; Facharbeiten werden nur unter Anleitung ausgeübt |
Verwendungsvoraussetzungen: | Grundsätzliches handwerkliches Geschick |
2. Erhaltungsarbeiter und Erhaltungsarbeiterin | |
Aufgaben: | Einfache Ausbesserungs- und Erhaltungsarbeiten z. B. an Straßen, Verkehrsleiteinrichtungen sowie Brücken und Flussbauten unter Anleitung und in der Regel innerhalb einer Arbeitspartie; Reinigungsarbeiten und fallweise Streckendienstfahrten |
Verwendungsvoraussetzungen: | Grundsätzliches handwerkliches Geschick |
3. Portier und Portierin | |
Aufgaben: | Anlaufstelle und Kontaktperson beim Betreten eines Gebäudes; Ein- und Ausgangskontrolle |
Verwendungsvoraussetzungen: | Kommunikationsfreudigkeit; freundliches Auftreten |
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 22
1. Bediensteter und Bedienstete des Sanitätshilfsdienstes | |
Aufgaben: | Tätigkeiten nach dem MTF-SHD-G |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse nach dem MTF-SHD-G |
2. Hausarbeiter und Hausarbeiterin | |
Aufgaben: | Selbständige Durchführung diverser Instandhaltungs- und Kleinreparaturarbeiten im Bereich der Gebäudeverwaltung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Grundsätzliches handwerkliches Geschick |
3. Kanzleibediensteter und Kanzleibedienstete | |
Aufgaben: | Protokollierung, Evidenthaltung sowie einfache Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken |
Verwendungsvoraussetzungen: | Grundkenntnisse der EDV und der Kanzleiordnung |
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 21
1. Portier und Portierin mit zusätzlicher Verwendung (insbesondere Notfalldienst) | |
Aufgaben: | Anlaufstelle und Kontaktperson beim Betreten eines Gebäudes; Ein- und Ausgangskontrolle; zusätzliche Verwendung, insbesondere bei Notfällen bzw. im Aufnahmedienst im Bereich der Krankenanstalten oder Pflege- und Betreuungszentren oder im Rahmen besonderer Sicherheitsaufgaben |
Verwendungsvoraussetzungen: | Kommunikationsfreudigkeit; freundliches Auftreten; Grundkenntnisse der EDV |
2. Sekretär und Sekretärin im Schreibdienst | |
Aufgaben: | Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; fallweise Erteilung einfacher Telefonauskünfte |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs |
3. Dienstkraftwagenlenker und Dienstkraftwagenlenkerin (PKW) | |
Aufgaben: | Lenken von Kraftfahrzeugen der Klasse B, verbunden mit Hol- und Bringdiensten; Wartung und Pflege von Kfz |
Verwendungsvoraussetzungen: | Lenkberechtigung für die Führerschein-Klasse B; Fachkenntnisse auf Grund einschlägiger Lehre oder Berufspraxis |
4. Schulwart und Schulwartin | |
Aufgaben: | Einfache Reparatur- und Instandhaltungsaufgaben; Gebäudezustandskontrolle; Entgegennahme von Warenlieferungen; Schneeräumdienst; Betreuung von Außenanlagen |
Verwendungsvoraussetzungen: | Grundlegendes handwerkliches Geschick |
5. Medizinischer Masseur und medizinische Masseurin | |
Aufgaben: | Tätigkeiten nach dem Medizinischen Masseur- und Heilmasseurgesetz bzw. der Anstaltsordnung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung |
6. Kanzleibediensteter und Kanzleibedienstete mit zusätzlichen Aufgaben | |
Aufgaben: | Protokollierung, Evidenthaltung sowie standardisierte Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken sowie zusätzliche Aufgaben gemäß Kanzleiordnung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Erhöhte Kenntnisse der EDV; detaillierte Kenntnisse der Kanzleiordnung |
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 20
1. Kanzleikraft mit Vorgesetztenfunktion | |
Aufgaben: | Führung und Beaufsichtigung einzelner Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Kanzleidienstes, des Kanzleihilfsdienstes bzw. von Amtswarten und Amtswartinnen; Protokollieren und Evidenthaltung von Aktenstücken; Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken; fallweise Materialverwaltung; Beglaubigung von Ausfertigungen |
Verwendungsvoraussetzungen: | Detaillierte Kenntnisse der Kanzleiordnung; erhöhte Kenntnisse der EDV; Grundkenntnisse in Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung |
2. Kassier und Kassierin | |
Aufgaben: | Abwicklung des Zahlungsverkehrs |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin; zusätzlich angeeignetes Fachwissen; hohe Genauigkeit |
3. Erster Schulwart und erste Schulwartin | |
Aufgaben: | Einfache Reparatur- und Instandhaltungsaufgaben; Gebäudezustandskontrolle; Entgegennahme von Warenlieferungen; Schneeräumdienst; Betreuung von Außenanlagen; zusätzliche Tätigkeiten durch Internatsbetrieb und Aufsicht über das Reinigungspersonal |
Verwendungsvoraussetzungen: | Grundlegendes handwerkliches Geschick; Leitungsaufgaben |
4. Pflegeassistentin/Pflegeassistent | |
Aufgaben: | Tätigkeiten der Pflegeassistenz nach dem GuKG |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung |
5. Sekretär und Sekretärin im medizinischen Schreibdienst | |
Aufgaben: | Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) vorwiegend medizinischen Inhalts mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; fallweise Erteilung einfacher Telefonauskünfte; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; Kenntnisse der Schreibweise medizinischer Fachbegriffe |
6. Sekretär und Sekretärin im Schreibdienst mit eigenständigen Bearbeitungsaufgaben | |
Aufgaben: | Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen von Standardbriefen; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; fallweise Erteilung einfacher Telefonauskünfte; darüber hinaus regelmäßig zusätzliche Sachbearbeitungstätigkeiten im erheblichen Umfang |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs und durch Berufserfahrung erworbenes Fachwissen |
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 19
1. Facharbeiter und Facharbeiterin | |
Aufgaben: | Einsatz im erlernten oder in einem verwandten Lehrberuf |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss. Der Lehrabschluss kann durch Ablegung der Facharbeiter/Facharbeiterinnen-Aufstiegsprüfung ersetzt werden. Dem einschlägigen Lehrabschluss ist ein Lehrabschluss in einem verwandten Beruf (Lehrberufsliste i. V.m. § 7 BAG) sowie ein Lehrabschluss nach dem Oö. Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz 1991 gleichzuhalten. |
2. Sekretär und Sekretärin für leitende Bedienstete der LD 9 und numerisch höherer LD | |
Aufgaben: | Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten; Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften; Kundenbetreuung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs |
3. Pharmazeutisch-kaufmännischer Assistent und pharmazeutischkaufmännische Assistentin | |
Aufgaben: | Aufgaben gemäß gesetzlichem Berufsbild |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachwissen gemäß gesetzlicher Ausbildung; zusätzlich angeeignetes Fachwissen; große Sorgfalt wegen Medikamentenumgang |
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 18
1. Altenfachbetreuer und Altenfachbetreuerin | |
Aufgaben: | Aufgaben nach dem Oö. Altenfachbetreuungs- und Heimhilfegesetz |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung |
2. Buchhalter und Buchhalterin | |
Aufgaben: | Buchführung; Führung der Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung und Überwachung des Zahlungsvollzugs; Rechnungskontrolle; Vorarbeiten für den Rechnungsabschluss |
Verwendungsvoraussetzungen: | Kenntnisse der Buchhaltungsvorschriften; EDV-Kenntnisse; Niveau eines Handelsschulabsolventen/einer Handelsschulabsolventin; einschlägiger Lehrabschluss oder Berufspraxis; hohe Genauigkeit |
3. Medizinisch-technische Fachkraft (MTF) | |
Aufgaben: | Tätigkeiten nach dem MTF-SHD-G bei Bezirkshauptmannschaften |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse nach dem MTF-SHD-G |
4. Polier und Polierin | |
Aufgaben: | Selbständige Führung und Überwachung von Baustellen; Führung einer Arbeitspartie, der zusätzliche Hilfsarbeiter/Hilfarbeiterinnen, angelernte Arbeiter/Arbeiterinnen und/oder mindestens zwei Facharbeiter/Facharbeiterinnen angehören |
Verwendungsvoraussetzungen: | Qualifikation eines Facharbeiters/einer Facharbeiterin gemäß LD 19; mehrjährige einschlägige Berufspraxis und Ablegung der Polierprüfung/Polierinnenprüfung. Die Prüfung kann durch Absolvierung einer Baufachschule, Bauhandwerkerschule oder Werkmeisterschule ersetzt werden; Grundkenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung. |
5. Schulsekretär und Schulsekretärin | |
Aufgaben: | Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen von Standardbriefen; Ausfüllarbeiten; Mitwirkung bei der Schülerstammdatenverwaltung und bei der Verwaltung von Schulprogrammen; interne/externe Ansprechperson |
Verwendungsvoraussetzungen: | Grundkenntnisse der Schulverwaltung; EDV-Kenntnisse; Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs |
6. Sekretär und Sekretärin für leitende Bedienste der LD 8 bis 6 | |
Aufgaben: | Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen von Standardbriefen; Ausfüllarbeiten; Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften; zusätzliche Hilfestellungen im Bereich der Büroabwicklung; Zeiterfassung; Kundenbetreuung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs |
7. Küchenleiter und Küchenleiterin in kleinen Küchen | |
Aufgaben: | Leitung von Küchen mit jährlich bis zu 30.000 Verpflegstagen (VT = Summe der gewichteten Essensportionen; Gewichtung: 1 Frühstücksportion = 1/6 VT, 1 Mittagessensportion = 3/6 VT und 1 Abendessensportion = 2/6 VT); Verantwortung für den Speiseplan und Einkauf; Vorgesetztenfunktion |
Verwendungsvoraussetzungen: | Lehrabschluss als Koch/Köchin; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnen führung sowie der Hygiene |
8. Sachbearbeiter und Sachbearbeiterin | ||
Aufgaben: | Tätigkeiten im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere | |
a) | das Verfassen von Sachverhaltsdarstellungen sowie die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, das Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie standardisierter Bescheide Anonymverfügungen, Strafverfügungen, einfache Bewilligungen und Legitimationen); | |
b) | die Bearbeitung von Förderansuchen oder | |
c) | mit lit. a und b vergleichbare, standardisierte Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich; | |
d) | die Bearbeitung einfacher Tätigkeiten im Rechnungsdienst. | |
Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Fachdienstes gem. § 31 Oö. LBG bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gem. II. Teil lit. C Z. 19 Oö. LVBV. | ||
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder berufliche Erfahrung | |
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FUNKTIONSLAUFBAHN LD 24
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FUNKTIONSLAUFBAHN LD 23
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FUNKTIONSLAUFBAHN LD 22
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FUNKTIONSLAUFBAHN LD 21
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FUNKTIONSLAUFBAHN LD 20
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FUNKTIONSLAUFBAHN LD 19
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FUNKTIONSLAUFBAHN LD 18
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FUNKTIONSLAUFBAHN LD 17
1. Medizintechniker und Medizintechnikerin/Haustechniker und Haustechnikerin mit Notfalldienst | |
Aufgaben: | Wartungs-, Instandhaltungs- und fallweise Reparaturarbeiten an medizinisch-technischen Geräten bzw. an haustechnischen Anlagen; Feststellung der Notwendigkeit der Reparatur durch Fremdfirma; Verrichtung von Notfalldiensten im Rahmen der Rufbereitschaft; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund Lehre und Berufspraxis; fachübergreifendes technisches Verständnis |
2. Qualifizierter Buchhalter und qualifizierte Buchhalterin | |
Aufgaben: | Buchführung; Führung der Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung und Überwachung des Zahlungsvollzugs; Rechnungskontrolle; Rechnungsabschlussarbeiten; Anordnungskontrolle |
Verwendungsvoraussetzungen: | Vertiefte Kenntnisse der Buchhaltungsvorschriften; EDV-Kenntnisse; Niveau eines Handelsschulabsolventen/einer Handelsschulabsolventin; einschlägiger Lehrabschluss oder Berufspraxis; hohe Genauigkeit und Selbständigkeit |
3. Werkstattleiter und Werkstattleiterin | |
Aufgaben: | Beaufsichtigung und Leitung einer Gruppe von Arbeitern/Arbeiterinnen oder Facharbeitern/Facharbeiterinnen |
Verwendungsvoraussetzungen: | Qualifikation als Facharbeiter/Facharbeiterin gemäß LD 19 und Berufspraxis; zusätzliche Fähigkeiten im Bereich der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung und Unfallverhütung |
4. Bauaufsichtsorgan | |
Aufgaben: | Tätigkeiten nach dem jeweils erlernten Lehrberuf; Führung, Überwachung und Koordination von Baustellen im Bereich der Außendienststellen der Landesbaudirektion; Führung einer Arbeitspartie, der zusätzliche Hilfsarbeiter/Hifsarbeiterinnen, angelernte Arbeiter/Arbeiterinnen und/oder mindestens zwei Facharbeiter/Facharbeiterinnen angehören. Zusätzliche Leitungsfunktion insb. in Bezug auf die Tätigkeit von Fremdfirmen; Kontaktperson zu Behörden und Anrainern/Anrainerinnen. |
Verwendungsvoraussetzungen: | Qualifikation eines Facharbeiters/einer Facharbeiterin gemäß LD 19; mehrjährige einschlägige Berufspraxis und Ablegung der Polierprüfung/Polierinnenprüfung. Die Prüfung kann durch die Absolvierung einer Baufachschule, Bauhandwerkerschule oder Werkmeisterschule ersetzt werden. Koordinationsgeschick; Grundkenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung |
5. Medizinisch-technische Fachkraft (MTF) in Krankenanstalten | |
Aufgaben: | Tätigkeiten nach dem MTF-SHD-G; Tätigkeiten in Krankenanstalten; breites Einsatzgebiet im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse nach dem MTF-SHD-G |
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Verwendungsvoraussetzungen: |
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7. Qualifizierter Sachbearbeiter und qualifizierte Sachbearbeiterin | ||
Aufgaben: | ||
Tätigkeiten im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere | ||
a) | das Verfassen von Sachverhaltsdarstellungen sowie die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, das Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie teilweise nicht standardisierter Bescheide (z.B. Strafverfügungen, einfache Straferkenntnisse); die Erteilung von Bewilligungen; | |
b) | die Bearbeitung von Förderansuchen oder | |
c) | mit lit. a und b vergleichbare, überwiegend standardisierte Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich; | |
d) | die Bearbeitung von Tätigkeiten im Rechnungsdienst. | |
Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Fachdienstes gem. § 31 Oö. LBG bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gem. II. Teil lit. C Z. 19 Oö. LVBV. Hohes Maß an Selbständigkeit in Routinefällen, in den übrigen Fällen Durchführung anspruchsvoller Arbeiten je nach Notwendigkeit unter Anleitung und Aufsicht eines/einer Vorgesetzten. | ||
Verwendungsvoraussetzungen: | ||
Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und Gesetze | ||
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12. Agrartechniker und Agrartechnikerin | ||
Aufgaben: | ||
Tätigkeiten im agrartechnischen Dienst zur Unterstützung der agrartechnischen Referenten/Referentinnen insbesondere in der Geländeaufnahme und der Erstellung agrartechnischer Operate | ||
Verwendungsvoraussetzungen: | ||
Abgeschlossene Lehre zum Vermessungstechniker/zur Vermessungstechnikerin sowie zusätzliche Ausbildung zum Agrartechniker/zur Agrartechnikerin | ||
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FUNKTIONSLAUFBAHN LD 16
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3. Sekretär und Sekretärin für leitende Bedienstete der LD 4, 3 und 2 | |
Aufgaben: | Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen von Standardbriefen; Ausfüllarbeiten; Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften; zusätzliche Hilfestellungen im Bereich der Büroabwicklung; Zeiterfassung; Kundenbetreuung; Tätigkeiten im Bereich der Personalverwaltung; Vorgesetztenfunktion |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs |
4. Behindertenpädagoge und Behindertenpädagogin | |
Aufgaben: | Arbeit mit und für Menschen mit besonderen Bedürfnissen (z.B. durch Begleitung, Beratung, Förderung und Hilfe); Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Ausbildung zum diplomierten Behindertenpädagogen/zur diplomierten Behindertenpädagogin oder gleichwertige Qualifikation |
5. Entfallen |
6. Entfallen |
7. Qualifizierter Sachbearbeiter und qualifizierte Sachbearbeiterin mit besonderer Funktion | ||
Aufgaben: | ||
Tätigkeiten im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere | ||
a) | das Verfassen von Sachverhaltsdarstellungen sowie die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, das Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie nicht standardisierter Bescheide; die Erteilung von Bewilligungen; | |
b) | die Bearbeitung von Förderansuchen oder | |
c) | mit lit. a und b vergleichbare, überwiegend standardisierte Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich; | |
d) | die Bearbeitung nicht ausschließlich standardisierter Tätigkeiten im Rechnungsdienst. | |
Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Fachdienstes gem. § 31 Oö. LBG bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gem. II. Teil lit. C Z. 19 Oö. LVBV. Hohes Maß an Selbständigkeit, nicht nur in Routinefällen. | ||
Verwendungsvoraussetzungen: | ||
Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und Gesetze | ||
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FUNKTIONSLAUFBAHN LD 15
1. Bediensteter und Bedienstete des gehobenen medizinischtechnischen Dienstes | |
Aufgaben: | Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz und der Anstaltsordnung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund gesetzlicher Vorschriften (MTD-Gesetz) |
2. Verwaltungsleiter und Verwaltungsleiterin einer Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei | |
Aufgaben: | Leitung der Verwaltung einer Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und Gesetze |
3. Entfallen | |
4. Turnusarzt und Turnusärztin in Ausbildung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin | |
Aufgaben: | Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, der Ärzte-Ausbildungsordnung sowie der Anstaltsordnung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Universitätsstudium der Humanmedizin |
5. Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin/Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger | |
Aufgaben: | Gehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse auf Grund |
6. | |
Aufgaben: | Tätigkeiten nach dem Hebammengesetz und der Anstaltsordnung; Einsatz nicht im |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse nach dem Hebammengesetz |
7. Entfallen | |
8. Universitätsabsolvent und Universitätsabsolventin in Ausbildung | |
Aufgaben: | Ausführung der für die Ausbildung zum/zur juristischen, betriebswirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder technischen Referenten/Referentin (LD 11) notwendigen Tätigkeiten |
Verwendungsvoraussetzungen: | Spezielle Fachkenntnisse durch Absolvierung eines Universitätsstudiums |
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 14
1. Bediensteter und Bedienstete des gehobenen medizinischtechnischen Dienstes mit besonderen Aufgaben | |
Aufgaben: | Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz |
Verwendungsvoraussetzungen: | Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund gesetzlicher Vorschriften (MTD-Gesetz); besondere Kenntnisse durch mindestens 3-jährige krankenhausspezifische Tätigkeit |
2. Berufsschulverwalter und Berufsschulverwalterin | |
Aufgaben: | Leitung der Verwaltung einer Berufsschule mit Internatsbetrieb; leitende Funktion insbesondere im Bereich Finanzen und Personal (z.B. Einkauf, Aufsicht über die Stammdatenverwaltung); Verantwortung über den Internatsbetrieb. Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Fachdienstes gemäß § 31 Oö. LBG bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gemäß II. Teil lit. C Z. 19 Oö. LVBV. |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder berufliche Erfahrung; erfordert grundsätzlich Kenntnisse über den Schulbetrieb sowie das Verwaltungsgeschehen und notwendige Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung |
3. Brückenmeister und Brückenmeisterin | |
Aufgaben: | Leitung einer Brückenmeisterei; Abstimmung mit den übergeordneten Zentraldienststellen |
Verwendungsvoraussetzungen: | Absolvierung einer Fachschule für Bautechnik oder einer Bauhandwerkerschule; entsprechende Kenntnisse über die Verwaltung derartiger Dienststellen sowie in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; einschlägige Berufspraxis |
4. Forstaufsichtsorgan | |
Aufgaben: | Überprüfung der Einhaltung der forstrechtlichen Bestimmungen für die Waldbewirtschaftung; Beratung und Unterstützung der Forstwirte/Forstwirtinnen; Verwendung insbesondere im Außendienst; Mitverantwortung für die zielgerichtete forstliche Bewirtschaftung; Erstellung von einfachen Gutachten |
Verwendungsvoraussetzungen: | Reifeprüfung an einer höheren Lehranstalt für Forstwirtschaft und Staatsprüfung für den Försterdienst/Försterinnendienst nach dem Forstgesetz |
5. Küchenleiter und Küchenleiterin in großen Küchen | |
Aufgaben: | Leitung von Küchen von Krankenanstalten sowie sonstiger Küchen mit jährlich über 70.000 Verpflegstagen (VT = Summe der gewichteten Essensportionen; Gewichtung: 1 Frühstücksportion = 1/6 VT, 1 Mittagessensportion = 3/6 VT und 1 Abendessensportion = 2/6 VT); Verantwortung für den Speiseplan einschließlich Diätkost und den Einkauf; Vorgesetztenfunktion |
Verwendungsvoraussetzungen: | Lehrabschluss als Koch/Köchin; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung sowie der Hygiene; Zusatzkenntnisse durch Diätküche |
6. Lebensmittelaufsichtsorgan | |
Aufgaben: | Überprüfung, Kontrolle und Beratung in allen Angelegenheiten der Lebensmittelhygiene und der Einhaltung der sonstigen Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes und verwandter Gesetze |
Verwendungsvoraussetzungen: | Reifeprüfung an einer höheren Schule und Absolvierung des Ausbildungslehrgangs nach dem Lebensmittelgesetz |
7. Referent und Referentin | ||
Aufgaben: | Tätigkeiten im Verwaltungs-, Wirtschafts- und Agrardienst; dazu gehört insbesondere | |
a) | die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, das Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie von Bescheiden, die einer rechtlichen Würdigung des Sachverhalts bedürfen; | |
b) | die Bearbeitung wenig standardisierter Förderansuchen oder | |
c) | mit lit. a und b vergleichbare, wenig standardisierte Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich; | |
d) | mit lit. a vergleichbare Tätigkeiten im Rechnungsdienst. | |
Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des gehobenen Verwaltungs- und Wirtschafts- oder Agrardienstes gemäß § 30 Oö. LBG bzw. II. Teil lit. B Z. 10 bzw. 18 Oö. LVBV. | ||
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule mit detailliertem Wissen im jeweiligen Bereich | |
8. Strommeister und Strommeisterin | |
Aufgaben: | Leitung einer Strommeisterei, Abstimmung mit den übergeordneten Zentraldienststellen |
Verwendungsvoraussetzungen: | Absolvierung einer Fachschule für Bautechnik oder einer Bauhandwerkerschule; entsprechende Kenntnisse über die Verwaltung derartiger Dienststellen sowie in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; einschlägige Berufspraxis |
9. Bauleiter und Bauleiterin | |
Aufgaben: | Ausschreibung und Aufsicht über die in Eigenregie oder durch Fremdfirmen durchgeführten Bauarbeiten anhand der vorgegebenen Baupläne; fallweise Projektierung; Verantwortung für die Einhaltung der projektgemäßen Abwicklung einschließlich der finanziellen Auswirkungen |
Verwendungsvoraussetzungen: | Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund des Abschlusses einer höheren Schule (ohne Berufspraxis) oder einer Lehre (mit mehrjähriger Berufspraxis) |
10. Sicherheitstechniker und Sicherheitstechnikerin | |
Aufgaben: | Tätigkeiten nach dem ASchG |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer Höheren Technischen Lehranstalt sowie Qualifikation nach dem ASchG |
11. Erzieher und Erzieherin mit pädagogischer Sonderausbildung (insbesondere in einem Kinder- und/oder Jugendwohnheim) | |
Aufgaben: | Planung, Übernahme und Durchführung von Betreuungs- und Erziehungstätigkeiten, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen; Anleitung der Erzieher/Erzieherinnen |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse auf Grund einer Erzieherausbildung/Erzieherinnenausbildung nach dem II. Teil lit. B Z. 16 Oö. LVBV |
12. Lehrer und Lehrerin für Gesundheits- und Krankenpflege | |
Aufgaben: | Tätigkeiten nach dem GuKG |
Verwendungsvoraussetzungen: | Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Sonderausbildung nach dem GuKG |
13. Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin/Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit Spezialisierung nach dem GuKG | |
Aufgaben: |
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Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und |
14. Sozialarbeiter und Sozialarbeiterin | |
Aufgaben: | Betreuung und Beratung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen, drogen- und/oder alkoholabhängigen Personen sowie von sonstigen betreuungsbedürftigen Personen |
Verwendungsvoraussetzungen: | Absolvierung einer Akademie für Sozialarbeit oder eines einschlägigen Fachhochschulstudiums oder eine sonstige gleichwertige Qualifikation nach dem Oö. JWG |
15. Kreißzimmerhebamme | |
Aufgaben: |
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Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse |
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 13
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Aufgaben: |
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Verwendungsvoraussetzungen: |
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Aufgaben: | Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz |
Verwendungsvoraussetzungen: | Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Sonderausbildung nach dem MTD-Gesetz |
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Aufgaben: |
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Verwendungsvoraussetzungen: |
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Aufgaben: |
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Verwendungsvoraussetzungen: |
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5. Psychotherapeut und Psychotherapeutin | ||
Aufgaben: | ||
Tätigkeiten nach dem Psychotherapiegesetz und der Anstaltsordnung | ||
Verwendungsvoraussetzungen: | ||
Ausbildung nach dem Psychotherapiegesetz; Eintragung in die Psychotherapeutenliste/Psychotherapeutinnenliste oder Diplom der österreichischen Ärztekammer für Psychotherapie | ||
6. Referent und Referentin mit besonderer Funktion | ||
Aufgaben: | ||
Tätigkeiten im Verwaltungs-, Wirtschafts- und Agrardienst; dazu gehört insbesondere | ||
a) | die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie von Bescheiden, die einer rechtlichen Würdigung des Sachverhalts bedürfen; | |
b) | die Bearbeitung von Förderansuchen oder | |
c) | mit lit. a und b vergleichbare Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich; | |
d) | mit lit. a vergleichbare Tätigkeiten im Rechnungsdienst. | |
Vorgesetztenfunktion oder weitgehend selbständige regelmäßige Besorgung von Aufgaben, die über jene eines/einer Referenten/Referentin (LD 14) hinausgehen. Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Gehobenen Verwaltungs- und Wirtschafts- oder Agrardienstes gemäß § 30 Oö. LBG bzw. II. Teil lit. B Z. 10 bzw. 18 Oö. LVBV. | ||
Verwendungsvoraussetzungen: | ||
Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufspraxis; erforderlichenfalls Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung | ||
7. Leitende diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin/Leitender diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger von Stationen, Ambulanzen oder Tageskliniken | |
Aufgaben: |
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Verwendungsvoraussetzungen: |
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8. Turnusarzt und Turnusärztin in Ausbildung zum Facharzt/zur Fachärztin | |
Aufgaben: | Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, der Ärzte-Ausbildungsordnung und der Anstaltsordnung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Universitätsstudium der Humanmedizin |
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 12
1. Arzt und Ärztin für Allgemeinmedizin | |
Aufgaben: | Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufs |
2. Psychologe und Psychologin bzw. Jugendpsychologe und Jugendpsychologin | |
Aufgaben: | Tätigkeiten nach dem Psychologengesetz, insbesondere auch die Erstattung von Gutachten im Verfahren nach dem Oö. JWG |
Verwendungsvoraussetzungen: | Einschlägiges Universitätsstudium und sonstige Voraussetzungen nach dem Psychologengesetz |
3. Sachverständiger und Sachverständige | |
Aufgaben: | Erstellung von Gutachten im jeweiligen Wissensgebiet |
Verwendungsvoraussetzungen: | Ein der Verwendung entsprechendes Universitätsstudium bzw. Fachhochschulstudium oder die Reifeprüfung an einer der Verwendung entsprechenden HTL verbunden mit einer mehrjährigen Berufspraxis |
4. Bauleiter und Bauleiterin (Spezial- oder Sonderbaustellen); Gebietsleiter und Gebietsleiterin im Bereich der Landesbaudirektion | |
Aufgaben: | Wie Bauleiter/Bauleiterin gemäß LD 13, jedoch besondere Aufgaben auf Grund der Größe, der Bodenbeschaffenheit, der Komplexität oder der Art der Bauabwicklung; entsprechende Erfahrung notwendig |
Verwendungsvoraussetzungen: | Spezielle Fachkenntnisse durch Absolvierung einer Universität oder Fachhochschule oder langjährige und breite einschlägige Berufspraxis |
5. Bereichsleiter und Bereichsleiterin Personalverwaltung | |
Aufgaben: | Leitung des Bereichs Personal in Krankenanstalten; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung |
6. Leitende diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin/Leitender diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger von großen Stationen, großen Ambulanzen oder großen Tageskliniken oder mit Spezialisierung nach dem GuKG | |
Aufgaben: |
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Verwendungsvoraussetzungen: |
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7. Bereichsleiter und Bereichsleiterin Einkauf und Beschaffungslogistik | |
Aufgaben: | Leitung des Bereichs Einkauf und Beschaffungslogistik in Krankenanstalten; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung |
8. Leitender Referent und leitende Referentin | |
Aufgaben: | Referent/Referentin (LD 14) in einer Abteilung einer Bezirkshauptmannschaft mit Vorgesetztenfunktion; unmittelbare Unterstützung des Abteilungsleiters/der Abteilungsleiterin; Anlaufstelle für Kunden; Verhandlungstätigkeit |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen in den einschlägigen Bereichen; Verhandlungsgeschick und Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; längere Berufspraxis |
9. Technischer Betriebsleiter und technische Betriebsleiterin | |
Aufgaben: | Leitung und Koordination des technischen Betriebsdienstes einer Krankenanstalt; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Vertiefte Kenntnisse über den technischen Betriebsdienst; Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer Höheren Technischen Lehranstalt; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung |
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 11
1. Arzt und Ärztin für Allgemeinmedizin mit spezifischen Kenntnissen | |
Aufgaben: | Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufs; besondere Kenntnisse durch mindestens 10-jährige krankenhausspezifische Tätigkeit |
2. Leitender Referent und leitende Referentin – Amtsleitung | |
Aufgaben: | Referent/Referentin (LD 14) in der Amtsleitung einer Bezirkshauptmannschaft für den Bereich des Dienstbetriebs und der Organisation der Bezirkshauptmannschaft; unmittelbare Unterstützung des Bezirkshauptmanns/der Bezirkshauptfrau; Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftsstelle des Sozialhilfeverbands. Der Aufgabenbereich entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Verwaltungs- und Wirtschaftsdienstes gemäß § 30 Oö. LBG bzw. II. Teil lit. B Z. 10 Oö. LVBV. |
Verwendungsvoraussetzungen: | Vertiefte Kenntnisse der "internen Verwaltungsaufgaben"; hohes Maß an Fähigkeiten und Kenntnissen in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule; umfangreiches Fachwissen; mehrjährige Berufspraxis im Landesdienst |
3. Amtsarzt und Amtsärztin | |
Aufgaben: | Erstellung von medizinischen Gutachten; Durchführung z.B. von medizinischen Untersuchungen, Kontrollen, Studien nach Maßgabe der sanitätsrechtlichen Vorschriften; in der Regel Vorgesetztenfunktion |
Verwendungsvoraussetzungen: | Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufs sowie Absolvierung der Physikatsprüfung. Das Erfordernis der Physikatsprüfung kann binnen einer ab Beginn der entsprechenden Verwendung festzusetzenden Frist nachgeholt werden. |
4. Amtstierarzt und Amtstierärztin | |
Aufgaben: | Erstellung von veterinärmedizinischen Gutachten; Durchführung z.B. von veterinärmedizinischen Untersuchungen, Kontrollen, Studien nach Maßgabe der veterinärrechtlichen Vorschriften; in der Regel Vorgesetztenfunktion |
Verwendungsvoraussetzungen: | Universitätsstudium der Veterinärmedizin und tierärztliche Physikatsprüfung; Eintragung in die Tierärzteliste. Das Erfordernis der tierärztlichen Physikatsprüfung kann binnen einer ab Beginn der entsprechenden Verwendung festzusetzenden Frist nachgeholt werden. |
5. Bereichsleiter und Bereichsleiterin Rechnungswesen | |
Aufgaben: | Leitung und Koordination des Rechnungsdienstes einer Krankenanstalt, insbesondere Verantwortung für die Erstellung, Vollzug und Überwachung des Budgets; Aufsicht über die Gebührenverrechnung sowie die Kosten- und Leistungsrechnung; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Vertiefte Kenntnisse des Rechnungsdienstes in einer Krankenanstalt; Fähigkeiten und Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule; umfangreiches Fachwissen; mehrjährige Erfahrung im Rechnungsdienst |
6. Forsttechniker und Forsttechnikerin (Forstwirt/Forstwirtin) | |
Aufgaben: | Erstellung von forsttechnischen Gutachten, Durchführung z.B. von Untersuchungen, Kontrollen, Studien nach Maßgabe des Forstgesetzes; in der Regel Vorgesetztenfunktion |
Verwendungsvoraussetzungen: | Universitätsstudium der Forst- und Holzwirtschaft und Staatsprüfung für den höheren Forstdienst entsprechend den forstrechtlichen Bestimmungen |
7. Juristischer, betriebswirtschaftlicher, wissenschaftlicher oder technischer Referent und juristische, betriebswirtschaftliche, wissenschaftliche oder technische Referentin | ||
Aufgaben: | Wahrnehmung der rechtlichen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder technischen Aufgaben (Bescheide, Förderungsfälle, Studien, Bauplanungen, -abwicklungen), für die | |
a) | ein der Verwendung entsprechendes Universitätsstudium oder | |
b) | ein der Verwendung entsprechendes Fachhochschulstudium und mehrjährige Berufserfahrung erforderlich ist. | |
Grundsätzlich selbständige Aufgabenerledigung; Funktion als Vorgesetzter/Vorgesetzte möglich. Aufgabengebiet entspricht im Wesentlichen § 29 Oö. LBG bzw. dem II. Teil lit. A Z. 1, 2, 8 und 9 Oö. LVBV. | ||
Verwendungsvoraussetzungen: | Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums oder Fachhochschulstudiums und mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung | |
8. Technischer Betriebsleiter und technische Betriebsleiterin (große Krankenanstalt) | |
Aufgaben: | Leitung und Koordination des technischen Betriebsdienstes einer großen Krankenanstalt nach der Anstaltsordnung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Vertiefte Kenntnisse über den technischen Betriebsdienst; Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer Höheren technischen Lehranstalt; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung |
9. Klinischer Psychologe und klinische Psychologin | |
Aufgaben: | Betreuung von Patienten/Patientinnen in Krankenanstalten gemäß dem gesetzlichen Berufsbild; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Einschlägiges Universitätsstudium und ergänzende Ausbildung nach dem Psychologengesetz |
10. Spezialsachverständiger und Spezialsachverständige | |
Aufgaben: | Tätigkeiten eines/einer Sachverständigen (LD 12) in besonders schwierigen und komplexen Wissensgebieten bzw. mit großen finanziellen Auswirkungen |
Verwendungsvoraussetzungen: | Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums oder Fachhochschulstudiums und mehrjährige Berufspraxis |
11. Straßenbezirksleiter und Straßenbezirksleiterin | |
Aufgaben: | Leitung eines Straßenbezirks in der Abteilung Straßenerhaltung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Abschluss einer Höheren Technischen Lehranstalt sowie mehrjährige einschlägige Berufserfahrung; vertiefte Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung |
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 10
1. Facharzt und Fachärztin | |
Aufgaben: | Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung; Tätigkeiten im entsprechen den ärztlichen Sonderfach |
Verwendungsvoraussetzungen: | Universitätsstudium der Humanmedizin; entsprechende Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin |
2. Leitender Referent und leitende Referentin | |
Aufgaben: | Leitung einer Organisationseinheit (größeren Gruppe von Bediensteten) einer Abteilung des Amtes der Oö. Landesregierung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule mit mehrjähriger einschlägiger Berufspraxis; eingehende Fähigkeiten und Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; hohes Maß an Verhandlungsgeschick |
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 9
1. Abteilungsleiter und Abteilungsleiterin (Bezirkshauptmannschaft) | |
Aufgaben: | Leitung einer Abteilung einer Bezirkshauptmannschaft, wenn noch nicht jene Organisationsform verwirklicht ist, die eine Zusammenführung der Aufgaben in eine Sicherheits- und |
Verwendungsvoraussetzungen: | Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums; Führungs- und Verhandlungsgeschick sowie Berufspraxis; Erfahrung und Wissen in verschiedensten (Rechts-) Gebieten, dadurch neben einem breiten Wissensspektrum hohes Maß an Flexibilität |
2. Facharzt und Fachärztin mit spezifischen Kenntnissen | |
Aufgaben: | Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung; Tätigkeiten im entsprechenden ärztlichen Sonderfach |
Verwendungsvoraussetzungen: | Universitätsstudium der Humanmedizin; Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin; spezielle Kenntnisse durch mindestens 5-jährige krankenhausspezifische fachärztliche Tätigkeit |
3. Konsiliarfacharzt und Konsiliarfachärztin | |
Aufgaben: | Eigenverantwortliche Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung im entsprechenden ärztlichen Sonderfach ohne Eingliederung in eine Abteilung oder ein Institut |
Verwendungsvoraussetzungen: | Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin; vertiefte Fachkenntnisse; mehrjährige Berufspraxis |
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 8
1. Abteilungsleiter und Abteilungsleiterin (Bezirkshauptmannschaft) | |
Aufgaben: | Leitung einer Abteilung einer Bezirkshauptmannschaft, wenn jene Organisationsform verwirklicht ist, die eine Zusammenführung der Aufgaben in eine Sicherheits- und eine Anlagenabteilung vorsieht; Kooperation mit anderen Bezirkshauptmannschaften und Zentraldienststellen im jeweiligen Fachbereich; hohes Maß an Selbständigkeit |
Verwendungsvoraussetzungen: | Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums; Führungs- und Verhandlungsgeschick sowie Berufspraxis; Erfahrung und Wissen in verschiedensten (Rechts-) Gebieten, dadurch neben einem breiten Wissensspektrum hohes Maß an Flexibilität |
2. Leiter und Leiterin von Instituten für Hygiene und Mikrobiologie, medizinische und chemische Labordiagnostik, Nuklearmedizin, Pathologie und Radiologie (Primararzt/Primarärztin) | |
Aufgaben: | Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, dem Oö. KAG und der Anstaltsordnung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; mehrjährige Berufspraxis; vertiefte Fachkenntnisse |
3. Pflegedirektor und Pflegedirektorin (Krankenanstalt mittlerer Größe) | |
Aufgaben: | Tätigkeiten nach dem GuKG in allen Krankenanstalten mit Ausnahme der Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg, des KH Steyr, des KH Vöcklabruck, des KH Gmundnerberg, des KH Buchberg und der Psychiatrischen Klinik Wels |
Verwendungsvoraussetzungen: | Abgeschlossene Ausbildung in der allgemeinen oder psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege oder in der Kinder- und Jugendlichenpflege und Sonderausbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG; mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung |
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 7
1. Leiter und Leiterin von bettenführenden Abteilungen, von Instituten für Anästhesiologie und Intensivmedizin sowie Instituten für physikalische Medizin (Primararzt/Primarärztin) | |
Aufgaben: | Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, dem Oö. KAG und der Anstaltsordnung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; mehrjährige Berufspraxis; vertiefte Fachkenntnisse |
2. Pflegedirektor und Pflegedirektorin (große Krankenanstalt) | |
Aufgaben: | Tätigkeiten nach dem GuKG in der Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg, dem KH Steyr und dem KH Vöcklabruck |
Verwendungsvoraussetzungen: | Abgeschlossene Ausbildung in der allgemeinen oder psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege und Sonderausbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG; mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung |
3. Kaufmännischer Direktor und Kaufmännische Direktorin (Krankenanstalt mittlerer Größe) | ||
Aufgaben: | Leitung der Verwaltung in allen Krankenanstalten mit Ausnahme der Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg, des KH Steyr, des KH Vöcklabruck und der Psychiatrischen Klinik Wels | |
Verwendungsvoraussetzungen: | Vertiefte Kenntnisse der Verwaltungsaufgaben einer Krankenanstalt; Absolvent/Absolven tin einer höheren Schule, erfolgreiche Absolvierung | |
a) | der Ausbildungslehrgänge zur diplomierten Krankenhaus-Betriebswirtin und zum diplomierten Krankenhaus-Betriebswirt oder zur akademisch geprüften Krankenhausmanagerin und zum akademisch geprüften Krankenhausmanager oder vergleichbarer Lehrgänge; | |
b) | einschlägiger Fachhochschullehrgänge, insbesondere des FH-Lehrgangs für Krankenhausmanagement oder | |
c) | eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums | |
sowie mehrjährige Berufspraxis | ||
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 6
Kaufmännischer Direktor und Kaufmännische Direktorin (große Krankenanstalt) | ||
Aufgaben: | Leitung der Verwaltung der Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg, des KH Steyr und des KH Vöcklabruck. | |
Verwendungsvoraussetzungen: | Vertiefte Kenntnisse der Verwaltungsaufgaben einer Krankenanstalt; Absolvent/Absolventin einer höheren Schule, erfolgreiche Absolvierung | |
a) | der Ausbildungslehrgänge zur diplomierten Krankenhaus-Betriebswirtin und zum diplomierten Krankenhaus-Betriebswirt oder zur akademisch geprüften Krankenhausmanagerin und zum akademisch geprüften Krankenhausmanager oder vergleichbarer Lehrgänge; | |
b) | einschlägiger Fachhochschullehrgänge, insbesondere des FH-Lehrgangs für Krankenhausmanagement oder | |
c) | eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums | |
sowie mehrjährige Berufspraxis. (Anm: LGBl. Nr. 67/2007) | ||
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 5
Abteilungsleiter und Abteilungsleiterin | |
Aufgaben: | Leitung einer Organisationseinheit beim Amt der Oö. Landesregierung; Zusammenarbeit mit leitenden Bediensteten nach- oder gleichgeordneter Organisationseinheiten, mit Vertretern anderer Bundesländer und/oder Bundesdienststellen; strategische Ausrichtung der Organisationseinheit an politischen Zielen derLandesregierung; Ansprechpartner/Ansprechpartnerin für das jeweils zuständige Regierungsmitglied; Verantwortlichkeit gegenüber dem Direktor/der Direktorin, dem Landesamtsdirektor/Landesamtsdirektorin und dem zuständigen Regierungsmitglied. |
Verwendungsvoraussetzungen: | Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums. Von diesem Erfordernis kann abgesehen werden, wenn nach dem Bildungsgang und der bisherigen langjährigen beruflichen Tätigkeit angenommen werden kann, dass die für diese Verwendung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorliegen.Besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung und Kooperationsgeschick. (Anm: LGBl. Nr. 67/2007) |
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 4
Bezirkshauptmann und Bezirkshauptfrau | |
Aufgaben: | Leitung einer Bezirkshauptmannschaft; Verantwortung gegenüber dem Landesamtsdirektor/Landesamtsdirektorin und dem jeweils zuständigen Abteilungsleiter/der jeweils zuständigen Abteilungsleiterin und dem Direktor/der Direktorin des Amtes der Landesregierung; Kooperation mit anderen Bezirkshauptmannschaften, Zentraldienststellen, teilweise über die Bundesländergrenzen hinaus (auch international). |
Verwendungsvoraussetzungen: | Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums; besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung und Kooperationsgeschick. (Anm: LGBl. Nr. 67/2007) |
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 3
Leiter und Leiterin einer Abteilungsgruppe bzw. einer Abteilung mit Direktionsstatus | |
Aufgaben: | Leitung einer Abteilungsgruppe oder einer Abteilung mit Direktionsstatus beim Amt der Oö. Landesregierung; Zusammenarbeit mit leitenden Bediensteten anderer Abteilungen innerhalb der Direktion bzw. mit leitenden Bediensteten nach- oder gleichgeordneter Organisationseinheiten insbesondere mit anderen Direktoren/Direktorinnen, mit Vertretern anderer Bundesländer und/oder Bundesdienststellen; Verantwortung für die Koordination und die Gesamtsteuerung des Lebensbereichs (insbesondere der strategischen Ziele), Ausrichtung der Organisationseinheit an politischen Zielen der Landesregierung, erster Ansprechpartner/erste Ansprechpartnerin für das jeweils zuständige Regierungsmitglied; Verantwortung gegenüber dem Landesamtsdirektor/Landesamtsdirektorin, dem zuständigen Regierungsmitglied sowie dem Landeshauptmann. |
Verwendungsvoraussetzungen: | Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums. Von diesem Erfordernis kann abgesehen werden, wenn nach dem Bildungsgang und der bisherigen langjährigen beruflichen Tätigkeit angenommen werden kann, dass die für diese Verwendung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorliegen. Hohes Maß an Fachwissen; besondere Kenntnisse der internen Verwaltung; besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung und Kooperationsgeschick. (Anm: LGBl. Nr. 67/2007) |
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 2
derzeit keine Gruppen von Bediensteten im Sinn des § 21 des Oö. Gehaltsgesetzes 2001
(Anm: LGBl. Nr. 67/2007)
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 1
Landesamtsdirektor und Landesamtsdirektorin | |
Aufgaben: | Leitung des inneren Dienstes des Amtes der Oö. Landesregierung; Verantwortung für den einheitlichen und geregelten Geschäftsgang in sämtlichen Zweigen der Landesverwaltung. Kooperation mit Landesamtsdirektoren/Landesamtsdirektorinnen anderer Bundesländer, zentraler strategischer Bundesdienststellen und Dienststellen anderer Länder sowie Regionen; Koordination der strategischen Gesamtziele der Landesregierung und damit letztverantwortlich der Landesregierung gegenüber. |
Verwendungsvoraussetzungen: | Absolvierung des Universitätsstudiums der Rechtswissenschaften. Neben einem breiten, zugleich aber intensiven Fachwissen zentrale Kenntnisse der Amtsführung, der internen Verwaltung sowie der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; das für einen Beamten/eine Beamtin auf höchster Ebene notwendige breite Wissen über Zusammenhänge und Abhängigkeiten der jeweiligen Verwaltungsbereiche. |
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 25
1. Reinigungskraft | |
Aufgaben: | Vornahme von allgemeinen Reinigungsarbeiten |
Verwendungsvoraussetzungen: | Grundkenntnisse über Wirkung und Anwendung von Reinigungsmitteln und |
2. Hilfsarbeiter und Hilfsarbeiterin | |
Aufgaben: | Vornahme von manuellen Tätigkeiten, wie Tragen von Gegenständen, Küchenhilfsdienst, einfache Gartenarbeiten (z. B. Rasen mähen, Laub kehren); teilweise Reinigungsarbeiten |
Verwendungsvoraussetzungen: | Grundkenntnisse über die verwendeten Geräte und Materialien |
3. Kanzleihilfskraft, Amtswart und Amtswartin | |
Aufgaben: | Empfang, Übernahme, Verteilung, Transport und Versendung von Akten/Poststücken; Botengänge sowie unterstützende Dienstleistungen (z. B. Herstellung von Kopien) |
Verwendungsvoraussetzungen: | Grundkenntnisse der Kanzleiordnung und EDV |
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 24
1. Reinigungskraft im Patienten-/Patientinnenbereich | |
Aufgaben: | Vornahme von Reinigungsarbeiten in Krankenanstalten oder Pflege- und Betreuungszentren und Ambulanzen, die im zeitlich überwiegenden Ausmaß auf bettenführenden Stationen oder im OP-Bereich erfolgen; regelmäßiger, unmittelbarer Kontakt mit Patienten/Patientinnen |
Verwendungsvoraussetzungen: | Grundkenntnisse über Wirkung und Anwendung von Reinigungsmitteln und -geräten; Grundkenntnisse der Hygiene |
2. Telefonist und Telefonistin | |
Aufgaben: | Entgegennahme bzw. Weiterleitung von Telefonaten; Herstellung von Telefonverbindungen; Erteilung von einfachen Auskünften |
Verwendungsvoraussetzungen: | Entsprechende Kenntnisse über Bedienung der Telefonanlage (inklusive allgemeine EDV-Kenntnisse) Erweiterte Fachkenntnisse aufgrund Lehre und Berufspraxis; fachübergreifendes technisches Verständnis |
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 23
1. Angelernter Arbeiter und angelernte Arbeiterin | |
Aufgaben: | Vornahme manueller Tätigkeiten in Verwendungen, die keinen Lehrabschluss voraussetzen; Facharbeiten werden nur unter Anleitung ausgeübt |
Verwendungsvoraussetzungen: | Grundsätzliches handwerkliches Geschick |
2. Erhaltungsarbeiter und Erhaltungsarbeiterin | |
Aufgaben: | Einfache Ausbesserungs- und Erhaltungsarbeiten z. B. an Straßen, Verkehrsleiteinrichtungen sowie Brücken und Flussbauten unter Anleitung und in der Regel innerhalb einer Arbeitspartie; Reinigungsarbeiten und fallweise Streckendienstfahrten |
Verwendungsvoraussetzungen: | Grundsätzliches handwerkliches Geschick |
3. Portier und Portierin | |
Aufgaben: | Anlaufstelle und Kontaktperson beim Betreten eines Gebäudes; Ein- und Ausgangskontrolle |
Verwendungsvoraussetzungen: | Kommunikationsfreudigkeit; freundliches Auftreten |
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 22
1. Bediensteter und Bedienstete des Sanitätshilfsdienstes | |
Aufgaben: | Tätigkeiten nach dem MTF-SHD-G |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse nach dem MTF-SHD-G |
2. Hausarbeiter und Hausarbeiterin | |
Aufgaben: | Selbständige Durchführung diverser Instandhaltungs- und Kleinreparaturarbeiten im Bereich der Gebäudeverwaltung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Grundsätzliches handwerkliches Geschick |
3. Kanzleibediensteter und Kanzleibedienstete | |
Aufgaben: | Protokollierung, Evidenthaltung sowie einfache Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken |
Verwendungsvoraussetzungen: | Grundkenntnisse der EDV und der Kanzleiordnung |
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 21
1. Portier und Portierin mit zusätzlicher Verwendung (insbesondere Notfalldienst) | |
Aufgaben: | Anlaufstelle und Kontaktperson beim Betreten eines Gebäudes; Ein- und Ausgangskontrolle; zusätzliche Verwendung, insbesondere bei Notfällen bzw. im Aufnahmedienst im Bereich der Krankenanstalten oder Pflege- und Betreuungszentren oder im Rahmen besonderer Sicherheitsaufgaben |
Verwendungsvoraussetzungen: | Kommunikationsfreudigkeit; freundliches Auftreten; Grundkenntnisse der EDV |
2. Sekretär und Sekretärin im Schreibdienst | |
Aufgaben: | Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; fallweise Erteilung einfacher Telefonauskünfte |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs |
3. Dienstkraftwagenlenker und Dienstkraftwagenlenkerin (PKW) | |
Aufgaben: | Lenken von Kraftfahrzeugen der Klasse B, verbunden mit Hol- und Bringdiensten; Wartung und Pflege von Kfz |
Verwendungsvoraussetzungen: | Lenkberechtigung für die Führerschein-Klasse B; Fachkenntnisse auf Grund einschlägiger Lehre oder Berufspraxis |
4. Schulwart und Schulwartin | |
Aufgaben: | Einfache Reparatur- und Instandhaltungsaufgaben; Gebäudezustandskontrolle; Entgegennahme von Warenlieferungen; Schneeräumdienst; Betreuung von Außenanlagen |
Verwendungsvoraussetzungen: | Grundlegendes handwerkliches Geschick |
5. Medizinischer Masseur und medizinische Masseurin | |
Aufgaben: | Tätigkeiten nach dem Medizinischen Masseur- und Heilmasseurgesetz bzw. der Anstaltsordnung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung |
6. Kanzleibediensteter und Kanzleibedienstete mit zusätzlichen Aufgaben | |
Aufgaben: | Protokollierung, Evidenthaltung sowie standardisierte Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken sowie zusätzliche Aufgaben gemäß Kanzleiordnung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Erhöhte Kenntnisse der EDV; detaillierte Kenntnisse der Kanzleiordnung |
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 20
1. Kanzleikraft mit Vorgesetztenfunktion | |
Aufgaben: | Führung und Beaufsichtigung einzelner Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Kanzleidienstes, des Kanzleihilfsdienstes bzw. von Amtswarten und Amtswartinnen; Protokollieren und Evidenthaltung von Aktenstücken; Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken; fallweise Materialverwaltung; Beglaubigung von Ausfertigungen |
Verwendungsvoraussetzungen: | Detaillierte Kenntnisse der Kanzleiordnung; erhöhte Kenntnisse der EDV; Grundkenntnisse in Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung |
2. Kassier und Kassierin | |
Aufgaben: | Abwicklung des Zahlungsverkehrs |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin; zusätzlich angeeignetes Fachwissen; hohe Genauigkeit |
3. Erster Schulwart und erste Schulwartin | |
Aufgaben: | Einfache Reparatur- und Instandhaltungsaufgaben; Gebäudezustandskontrolle; Entgegennahme von Warenlieferungen; Schneeräumdienst; Betreuung von Außenanlagen; zusätzliche Tätigkeiten durch Internatsbetrieb und Aufsicht über das Reinigungspersonal |
Verwendungsvoraussetzungen: | Grundlegendes handwerkliches Geschick; Leitungsaufgaben |
4. Pflegeassistentin/Pflegeassistent | |
Aufgaben: | Tätigkeiten der Pflegeassistenz nach dem GuKG |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung |
5. Sekretär und Sekretärin im medizinischen Schreibdienst | |
Aufgaben: | Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) vorwiegend medizinischen Inhalts mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; fallweise Erteilung einfacher Telefonauskünfte; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs; Kenntnisse der Schreibweise medizinischer Fachbegriffe |
6. Sekretär und Sekretärin im Schreibdienst mit eigenständigen Bearbeitungsaufgaben | |
Aufgaben: | Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen von Standardbriefen; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; fallweise Erteilung einfacher Telefonauskünfte; darüber hinaus regelmäßig zusätzliche Sachbearbeitungstätigkeiten im erheblichen Umfang |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs und durch Berufserfahrung erworbenes Fachwissen |
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 19
1. Facharbeiter und Facharbeiterin | |
Aufgaben: | Einsatz im erlernten oder in einem verwandten Lehrberuf |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss. Der Lehrabschluss kann durch Ablegung der Facharbeiter/Facharbeiterinnen-Aufstiegsprüfung ersetzt werden. Dem einschlägigen Lehrabschluss ist ein Lehrabschluss in einem verwandten Beruf (Lehrberufsliste i. V.m. § 7 BAG) sowie ein Lehrabschluss nach dem Oö. Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz 1991 gleichzuhalten. |
2. Sekretär und Sekretärin für leitende Bedienstete der LD 9 und numerisch höherer LD | |
Aufgaben: | Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten; Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften; Kundenbetreuung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs |
3. Pharmazeutisch-kaufmännischer Assistent und pharmazeutischkaufmännische Assistentin | |
Aufgaben: | Aufgaben gemäß gesetzlichem Berufsbild |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachwissen gemäß gesetzlicher Ausbildung; zusätzlich angeeignetes Fachwissen; große Sorgfalt wegen Medikamentenumgang |
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 18
1. Altenfachbetreuer und Altenfachbetreuerin | |
Aufgaben: | Aufgaben nach dem Oö. Altenfachbetreuungs- und Heimhilfegesetz |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung |
2. Buchhalter und Buchhalterin | |
Aufgaben: | Buchführung; Führung der Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung und Überwachung des Zahlungsvollzugs; Rechnungskontrolle; Vorarbeiten für den Rechnungsabschluss |
Verwendungsvoraussetzungen: | Kenntnisse der Buchhaltungsvorschriften; EDV-Kenntnisse; Niveau eines Handelsschulabsolventen/einer Handelsschulabsolventin; einschlägiger Lehrabschluss oder Berufspraxis; hohe Genauigkeit |
3. Medizinisch-technische Fachkraft (MTF) | |
Aufgaben: | Tätigkeiten nach dem MTF-SHD-G bei Bezirkshauptmannschaften |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse nach dem MTF-SHD-G |
4. Polier und Polierin | |
Aufgaben: | Selbständige Führung und Überwachung von Baustellen; Führung einer Arbeitspartie, der zusätzliche Hilfsarbeiter/Hilfarbeiterinnen, angelernte Arbeiter/Arbeiterinnen und/oder mindestens zwei Facharbeiter/Facharbeiterinnen angehören |
Verwendungsvoraussetzungen: | Qualifikation eines Facharbeiters/einer Facharbeiterin gemäß LD 19; mehrjährige einschlägige Berufspraxis und Ablegung der Polierprüfung/Polierinnenprüfung. Die Prüfung kann durch Absolvierung einer Baufachschule, Bauhandwerkerschule oder Werkmeisterschule ersetzt werden; Grundkenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung. |
5. Schulsekretär und Schulsekretärin | |
Aufgaben: | Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen von Standardbriefen; Ausfüllarbeiten; Mitwirkung bei der Schülerstammdatenverwaltung und bei der Verwaltung von Schulprogrammen; interne/externe Ansprechperson |
Verwendungsvoraussetzungen: | Grundkenntnisse der Schulverwaltung; EDV-Kenntnisse; Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs |
6. Sekretär und Sekretärin für leitende Bedienste der LD 8 bis 6 | |
Aufgaben: | Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen von Standardbriefen; Ausfüllarbeiten; Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften; zusätzliche Hilfestellungen im Bereich der Büroabwicklung; Zeiterfassung; Kundenbetreuung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs |
7. Küchenleiter und Küchenleiterin in kleinen Küchen | |
Aufgaben: | Leitung von Küchen mit jährlich bis zu 30.000 Verpflegstagen (VT = Summe der gewichteten Essensportionen; Gewichtung: 1 Frühstücksportion = 1/6 VT, 1 Mittagessensportion = 3/6 VT und 1 Abendessensportion = 2/6 VT); Verantwortung für den Speiseplan und Einkauf; Vorgesetztenfunktion |
Verwendungsvoraussetzungen: | Lehrabschluss als Koch/Köchin; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnen führung sowie der Hygiene |
8. Sachbearbeiter und Sachbearbeiterin | ||
Aufgaben: | Tätigkeiten im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere | |
a) | das Verfassen von Sachverhaltsdarstellungen sowie die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, das Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie standardisierter Bescheide Anonymverfügungen, Strafverfügungen, einfache Bewilligungen und Legitimationen); | |
b) | die Bearbeitung von Förderansuchen oder | |
c) | mit lit. a und b vergleichbare, standardisierte Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich; | |
d) | die Bearbeitung einfacher Tätigkeiten im Rechnungsdienst. | |
Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Fachdienstes gem. § 31 Oö. LBG bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gem. II. Teil lit. C Z. 19 Oö. LVBV. | ||
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder berufliche Erfahrung | |
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Aufgaben: |
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FUNKTIONSLAUFBAHN LD 24
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FUNKTIONSLAUFBAHN LD 23
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FUNKTIONSLAUFBAHN LD 22
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FUNKTIONSLAUFBAHN LD 21
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FUNKTIONSLAUFBAHN LD 20
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FUNKTIONSLAUFBAHN LD 19
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FUNKTIONSLAUFBAHN LD 18
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FUNKTIONSLAUFBAHN LD 17
1. Medizintechniker und Medizintechnikerin/Haustechniker und Haustechnikerin mit Notfalldienst | |
Aufgaben: | Wartungs-, Instandhaltungs- und fallweise Reparaturarbeiten an medizinisch-technischen Geräten bzw. an haustechnischen Anlagen; Feststellung der Notwendigkeit der Reparatur durch Fremdfirma; Verrichtung von Notfalldiensten im Rahmen der Rufbereitschaft; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund Lehre und Berufspraxis; fachübergreifendes technisches Verständnis |
2. Qualifizierter Buchhalter und qualifizierte Buchhalterin | |
Aufgaben: | Buchführung; Führung der Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung und Überwachung des Zahlungsvollzugs; Rechnungskontrolle; Rechnungsabschlussarbeiten; Anordnungskontrolle |
Verwendungsvoraussetzungen: | Vertiefte Kenntnisse der Buchhaltungsvorschriften; EDV-Kenntnisse; Niveau eines Handelsschulabsolventen/einer Handelsschulabsolventin; einschlägiger Lehrabschluss oder Berufspraxis; hohe Genauigkeit und Selbständigkeit |
3. Werkstattleiter und Werkstattleiterin | |
Aufgaben: | Beaufsichtigung und Leitung einer Gruppe von Arbeitern/Arbeiterinnen oder Facharbeitern/Facharbeiterinnen |
Verwendungsvoraussetzungen: | Qualifikation als Facharbeiter/Facharbeiterin gemäß LD 19 und Berufspraxis; zusätzliche Fähigkeiten im Bereich der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung und Unfallverhütung |
4. Bauaufsichtsorgan | |
Aufgaben: | Tätigkeiten nach dem jeweils erlernten Lehrberuf; Führung, Überwachung und Koordination von Baustellen im Bereich der Außendienststellen der Landesbaudirektion; Führung einer Arbeitspartie, der zusätzliche Hilfsarbeiter/Hifsarbeiterinnen, angelernte Arbeiter/Arbeiterinnen und/oder mindestens zwei Facharbeiter/Facharbeiterinnen angehören. Zusätzliche Leitungsfunktion insb. in Bezug auf die Tätigkeit von Fremdfirmen; Kontaktperson zu Behörden und Anrainern/Anrainerinnen. |
Verwendungsvoraussetzungen: | Qualifikation eines Facharbeiters/einer Facharbeiterin gemäß LD 19; mehrjährige einschlägige Berufspraxis und Ablegung der Polierprüfung/Polierinnenprüfung. Die Prüfung kann durch die Absolvierung einer Baufachschule, Bauhandwerkerschule oder Werkmeisterschule ersetzt werden. Koordinationsgeschick; Grundkenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung |
5. Medizinisch-technische Fachkraft (MTF) in Krankenanstalten | |
Aufgaben: | Tätigkeiten nach dem MTF-SHD-G; Tätigkeiten in Krankenanstalten; breites Einsatzgebiet im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse nach dem MTF-SHD-G |
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Aufgaben: |
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Verwendungsvoraussetzungen: |
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7. Qualifizierter Sachbearbeiter und qualifizierte Sachbearbeiterin | ||
Aufgaben: | ||
Tätigkeiten im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere | ||
a) | das Verfassen von Sachverhaltsdarstellungen sowie die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, das Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie teilweise nicht standardisierter Bescheide (z.B. Strafverfügungen, einfache Straferkenntnisse); die Erteilung von Bewilligungen; | |
b) | die Bearbeitung von Förderansuchen oder | |
c) | mit lit. a und b vergleichbare, überwiegend standardisierte Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich; | |
d) | die Bearbeitung von Tätigkeiten im Rechnungsdienst. | |
Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Fachdienstes gem. § 31 Oö. LBG bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gem. II. Teil lit. C Z. 19 Oö. LVBV. Hohes Maß an Selbständigkeit in Routinefällen, in den übrigen Fällen Durchführung anspruchsvoller Arbeiten je nach Notwendigkeit unter Anleitung und Aufsicht eines/einer Vorgesetzten. | ||
Verwendungsvoraussetzungen: | ||
Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und Gesetze | ||
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Verwendungsvoraussetzungen: |
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Verwendungsvoraussetzungen: |
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Verwendungsvoraussetzungen: |
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12. Agrartechniker und Agrartechnikerin | ||
Aufgaben: | ||
Tätigkeiten im agrartechnischen Dienst zur Unterstützung der agrartechnischen Referenten/Referentinnen insbesondere in der Geländeaufnahme und der Erstellung agrartechnischer Operate | ||
Verwendungsvoraussetzungen: | ||
Abgeschlossene Lehre zum Vermessungstechniker/zur Vermessungstechnikerin sowie zusätzliche Ausbildung zum Agrartechniker/zur Agrartechnikerin | ||
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Aufgaben: |
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Verwendungsvoraussetzungen: |
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FUNKTIONSLAUFBAHN LD 16
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Verwendungsvoraussetzungen: |
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Verwendungsvoraussetzungen: |
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3. Sekretär und Sekretärin für leitende Bedienstete der LD 4, 3 und 2 | |
Aufgaben: | Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen von Standardbriefen; Ausfüllarbeiten; Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften; zusätzliche Hilfestellungen im Bereich der Büroabwicklung; Zeiterfassung; Kundenbetreuung; Tätigkeiten im Bereich der Personalverwaltung; Vorgesetztenfunktion |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/Bürokauffrau oder eines verwandten Lehrberufs |
4. Behindertenpädagoge und Behindertenpädagogin | |
Aufgaben: | Arbeit mit und für Menschen mit besonderen Bedürfnissen (z.B. durch Begleitung, Beratung, Förderung und Hilfe); Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Ausbildung zum diplomierten Behindertenpädagogen/zur diplomierten Behindertenpädagogin oder gleichwertige Qualifikation |
5. Entfallen |
6. Entfallen |
7. Qualifizierter Sachbearbeiter und qualifizierte Sachbearbeiterin mit besonderer Funktion | ||
Aufgaben: | ||
Tätigkeiten im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere | ||
a) | das Verfassen von Sachverhaltsdarstellungen sowie die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, das Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie nicht standardisierter Bescheide; die Erteilung von Bewilligungen; | |
b) | die Bearbeitung von Förderansuchen oder | |
c) | mit lit. a und b vergleichbare, überwiegend standardisierte Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich; | |
d) | die Bearbeitung nicht ausschließlich standardisierter Tätigkeiten im Rechnungsdienst. | |
Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Fachdienstes gem. § 31 Oö. LBG bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gem. II. Teil lit. C Z. 19 Oö. LVBV. Hohes Maß an Selbständigkeit, nicht nur in Routinefällen. | ||
Verwendungsvoraussetzungen: | ||
Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und Gesetze | ||
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Aufgaben: |
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Verwendungsvoraussetzungen: |
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FUNKTIONSLAUFBAHN LD 15
1. Bediensteter und Bedienstete des gehobenen medizinischtechnischen Dienstes | |
Aufgaben: | Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz und der Anstaltsordnung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund gesetzlicher Vorschriften (MTD-Gesetz) |
2. Verwaltungsleiter und Verwaltungsleiterin einer Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei | |
Aufgaben: | Leitung der Verwaltung einer Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und Gesetze |
3. Entfallen | |
4. Turnusarzt und Turnusärztin in Ausbildung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin | |
Aufgaben: | Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, der Ärzte-Ausbildungsordnung sowie der Anstaltsordnung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Universitätsstudium der Humanmedizin |
5. Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin/Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger | |
Aufgaben: | Gehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse auf Grund |
6. | |
Aufgaben: | Tätigkeiten nach dem Hebammengesetz und der Anstaltsordnung; Einsatz nicht im |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse nach dem Hebammengesetz |
7. Entfallen | |
8. Universitätsabsolvent und Universitätsabsolventin in Ausbildung | |
Aufgaben: | Ausführung der für die Ausbildung zum/zur juristischen, betriebswirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder technischen Referenten/Referentin (LD 11) notwendigen Tätigkeiten |
Verwendungsvoraussetzungen: | Spezielle Fachkenntnisse durch Absolvierung eines Universitätsstudiums |
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 14
1. Bediensteter und Bedienstete des gehobenen medizinischtechnischen Dienstes mit besonderen Aufgaben | |
Aufgaben: | Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz |
Verwendungsvoraussetzungen: | Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund gesetzlicher Vorschriften (MTD-Gesetz); besondere Kenntnisse durch mindestens 3-jährige krankenhausspezifische Tätigkeit |
2. Berufsschulverwalter und Berufsschulverwalterin | |
Aufgaben: | Leitung der Verwaltung einer Berufsschule mit Internatsbetrieb; leitende Funktion insbesondere im Bereich Finanzen und Personal (z.B. Einkauf, Aufsicht über die Stammdatenverwaltung); Verantwortung über den Internatsbetrieb. Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Fachdienstes gemäß § 31 Oö. LBG bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gemäß II. Teil lit. C Z. 19 Oö. LVBV. |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau eines Hauptschulabsolventen/einer Hauptschulabsolventin und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder berufliche Erfahrung; erfordert grundsätzlich Kenntnisse über den Schulbetrieb sowie das Verwaltungsgeschehen und notwendige Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung |
3. Brückenmeister und Brückenmeisterin | |
Aufgaben: | Leitung einer Brückenmeisterei; Abstimmung mit den übergeordneten Zentraldienststellen |
Verwendungsvoraussetzungen: | Absolvierung einer Fachschule für Bautechnik oder einer Bauhandwerkerschule; entsprechende Kenntnisse über die Verwaltung derartiger Dienststellen sowie in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; einschlägige Berufspraxis |
4. Forstaufsichtsorgan | |
Aufgaben: | Überprüfung der Einhaltung der forstrechtlichen Bestimmungen für die Waldbewirtschaftung; Beratung und Unterstützung der Forstwirte/Forstwirtinnen; Verwendung insbesondere im Außendienst; Mitverantwortung für die zielgerichtete forstliche Bewirtschaftung; Erstellung von einfachen Gutachten |
Verwendungsvoraussetzungen: | Reifeprüfung an einer höheren Lehranstalt für Forstwirtschaft und Staatsprüfung für den Försterdienst/Försterinnendienst nach dem Forstgesetz |
5. Küchenleiter und Küchenleiterin in großen Küchen | |
Aufgaben: | Leitung von Küchen von Krankenanstalten sowie sonstiger Küchen mit jährlich über 70.000 Verpflegstagen (VT = Summe der gewichteten Essensportionen; Gewichtung: 1 Frühstücksportion = 1/6 VT, 1 Mittagessensportion = 3/6 VT und 1 Abendessensportion = 2/6 VT); Verantwortung für den Speiseplan einschließlich Diätkost und den Einkauf; Vorgesetztenfunktion |
Verwendungsvoraussetzungen: | Lehrabschluss als Koch/Köchin; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung sowie der Hygiene; Zusatzkenntnisse durch Diätküche |
6. Lebensmittelaufsichtsorgan | |
Aufgaben: | Überprüfung, Kontrolle und Beratung in allen Angelegenheiten der Lebensmittelhygiene und der Einhaltung der sonstigen Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes und verwandter Gesetze |
Verwendungsvoraussetzungen: | Reifeprüfung an einer höheren Schule und Absolvierung des Ausbildungslehrgangs nach dem Lebensmittelgesetz |
7. Referent und Referentin | ||
Aufgaben: | Tätigkeiten im Verwaltungs-, Wirtschafts- und Agrardienst; dazu gehört insbesondere | |
a) | die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, das Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie von Bescheiden, die einer rechtlichen Würdigung des Sachverhalts bedürfen; | |
b) | die Bearbeitung wenig standardisierter Förderansuchen oder | |
c) | mit lit. a und b vergleichbare, wenig standardisierte Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich; | |
d) | mit lit. a vergleichbare Tätigkeiten im Rechnungsdienst. | |
Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des gehobenen Verwaltungs- und Wirtschafts- oder Agrardienstes gemäß § 30 Oö. LBG bzw. II. Teil lit. B Z. 10 bzw. 18 Oö. LVBV. | ||
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule mit detailliertem Wissen im jeweiligen Bereich | |
8. Strommeister und Strommeisterin | |
Aufgaben: | Leitung einer Strommeisterei, Abstimmung mit den übergeordneten Zentraldienststellen |
Verwendungsvoraussetzungen: | Absolvierung einer Fachschule für Bautechnik oder einer Bauhandwerkerschule; entsprechende Kenntnisse über die Verwaltung derartiger Dienststellen sowie in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; einschlägige Berufspraxis |
9. Bauleiter und Bauleiterin | |
Aufgaben: | Ausschreibung und Aufsicht über die in Eigenregie oder durch Fremdfirmen durchgeführten Bauarbeiten anhand der vorgegebenen Baupläne; fallweise Projektierung; Verantwortung für die Einhaltung der projektgemäßen Abwicklung einschließlich der finanziellen Auswirkungen |
Verwendungsvoraussetzungen: | Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund des Abschlusses einer höheren Schule (ohne Berufspraxis) oder einer Lehre (mit mehrjähriger Berufspraxis) |
10. Sicherheitstechniker und Sicherheitstechnikerin | |
Aufgaben: | Tätigkeiten nach dem ASchG |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer Höheren Technischen Lehranstalt sowie Qualifikation nach dem ASchG |
11. Erzieher und Erzieherin mit pädagogischer Sonderausbildung (insbesondere in einem Kinder- und/oder Jugendwohnheim) | |
Aufgaben: | Planung, Übernahme und Durchführung von Betreuungs- und Erziehungstätigkeiten, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen; Anleitung der Erzieher/Erzieherinnen |
Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse auf Grund einer Erzieherausbildung/Erzieherinnenausbildung nach dem II. Teil lit. B Z. 16 Oö. LVBV |
12. Lehrer und Lehrerin für Gesundheits- und Krankenpflege | |
Aufgaben: | Tätigkeiten nach dem GuKG |
Verwendungsvoraussetzungen: | Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Sonderausbildung nach dem GuKG |
13. Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin/Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit Spezialisierung nach dem GuKG | |
Aufgaben: |
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Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und |
14. Sozialarbeiter und Sozialarbeiterin | |
Aufgaben: | Betreuung und Beratung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen, drogen- und/oder alkoholabhängigen Personen sowie von sonstigen betreuungsbedürftigen Personen |
Verwendungsvoraussetzungen: | Absolvierung einer Akademie für Sozialarbeit oder eines einschlägigen Fachhochschulstudiums oder eine sonstige gleichwertige Qualifikation nach dem Oö. JWG |
15. Kreißzimmerhebamme | |
Aufgaben: |
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Verwendungsvoraussetzungen: | Fachkenntnisse |
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 13
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Aufgaben: |
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Verwendungsvoraussetzungen: |
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Aufgaben: | Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz |
Verwendungsvoraussetzungen: | Erweiterte Fachkenntnisse auf Grund einer Ausbildung und Sonderausbildung nach dem MTD-Gesetz |
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Aufgaben: |
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Verwendungsvoraussetzungen: |
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Aufgaben: |
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Verwendungsvoraussetzungen: |
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5. Psychotherapeut und Psychotherapeutin | ||
Aufgaben: | ||
Tätigkeiten nach dem Psychotherapiegesetz und der Anstaltsordnung | ||
Verwendungsvoraussetzungen: | ||
Ausbildung nach dem Psychotherapiegesetz; Eintragung in die Psychotherapeutenliste/Psychotherapeutinnenliste oder Diplom der österreichischen Ärztekammer für Psychotherapie | ||
6. Referent und Referentin mit besonderer Funktion | ||
Aufgaben: | ||
Tätigkeiten im Verwaltungs-, Wirtschafts- und Agrardienst; dazu gehört insbesondere | ||
a) | die Durchführung behördlicher Ermittlungsverfahren, Erlassen von Verfahrensanordnungen sowie von Bescheiden, die einer rechtlichen Würdigung des Sachverhalts bedürfen; | |
b) | die Bearbeitung von Förderansuchen oder | |
c) | mit lit. a und b vergleichbare Tätigkeiten im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich; | |
d) | mit lit. a vergleichbare Tätigkeiten im Rechnungsdienst. | |
Vorgesetztenfunktion oder weitgehend selbständige regelmäßige Besorgung von Aufgaben, die über jene eines/einer Referenten/Referentin (LD 14) hinausgehen. Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Gehobenen Verwaltungs- und Wirtschafts- oder Agrardienstes gemäß § 30 Oö. LBG bzw. II. Teil lit. B Z. 10 bzw. 18 Oö. LVBV. | ||
Verwendungsvoraussetzungen: | ||
Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufspraxis; erforderlichenfalls Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung | ||
7. Leitende diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin/Leitender diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger von Stationen, Ambulanzen oder Tageskliniken | |
Aufgaben: |
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Verwendungsvoraussetzungen: |
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8. Turnusarzt und Turnusärztin in Ausbildung zum Facharzt/zur Fachärztin | |
Aufgaben: | Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, der Ärzte-Ausbildungsordnung und der Anstaltsordnung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Universitätsstudium der Humanmedizin |
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 12
1. Arzt und Ärztin für Allgemeinmedizin | |
Aufgaben: | Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufs |
2. Psychologe und Psychologin bzw. Jugendpsychologe und Jugendpsychologin | |
Aufgaben: | Tätigkeiten nach dem Psychologengesetz, insbesondere auch die Erstattung von Gutachten im Verfahren nach dem Oö. JWG |
Verwendungsvoraussetzungen: | Einschlägiges Universitätsstudium und sonstige Voraussetzungen nach dem Psychologengesetz |
3. Sachverständiger und Sachverständige | |
Aufgaben: | Erstellung von Gutachten im jeweiligen Wissensgebiet |
Verwendungsvoraussetzungen: | Ein der Verwendung entsprechendes Universitätsstudium bzw. Fachhochschulstudium oder die Reifeprüfung an einer der Verwendung entsprechenden HTL verbunden mit einer mehrjährigen Berufspraxis |
4. Bauleiter und Bauleiterin (Spezial- oder Sonderbaustellen); Gebietsleiter und Gebietsleiterin im Bereich der Landesbaudirektion | |
Aufgaben: | Wie Bauleiter/Bauleiterin gemäß LD 13, jedoch besondere Aufgaben auf Grund der Größe, der Bodenbeschaffenheit, der Komplexität oder der Art der Bauabwicklung; entsprechende Erfahrung notwendig |
Verwendungsvoraussetzungen: | Spezielle Fachkenntnisse durch Absolvierung einer Universität oder Fachhochschule oder langjährige und breite einschlägige Berufspraxis |
5. Bereichsleiter und Bereichsleiterin Personalverwaltung | |
Aufgaben: | Leitung des Bereichs Personal in Krankenanstalten; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung |
6. Leitende diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin/Leitender diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger von großen Stationen, großen Ambulanzen oder großen Tageskliniken oder mit Spezialisierung nach dem GuKG | |
Aufgaben: |
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Verwendungsvoraussetzungen: |
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7. Bereichsleiter und Bereichsleiterin Einkauf und Beschaffungslogistik | |
Aufgaben: | Leitung des Bereichs Einkauf und Beschaffungslogistik in Krankenanstalten; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung |
8. Leitender Referent und leitende Referentin | |
Aufgaben: | Referent/Referentin (LD 14) in einer Abteilung einer Bezirkshauptmannschaft mit Vorgesetztenfunktion; unmittelbare Unterstützung des Abteilungsleiters/der Abteilungsleiterin; Anlaufstelle für Kunden; Verhandlungstätigkeit |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen in den einschlägigen Bereichen; Verhandlungsgeschick und Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; längere Berufspraxis |
9. Technischer Betriebsleiter und technische Betriebsleiterin | |
Aufgaben: | Leitung und Koordination des technischen Betriebsdienstes einer Krankenanstalt; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Vertiefte Kenntnisse über den technischen Betriebsdienst; Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer Höheren Technischen Lehranstalt; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung |
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 11
1. Arzt und Ärztin für Allgemeinmedizin mit spezifischen Kenntnissen | |
Aufgaben: | Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufs; besondere Kenntnisse durch mindestens 10-jährige krankenhausspezifische Tätigkeit |
2. Leitender Referent und leitende Referentin – Amtsleitung | |
Aufgaben: | Referent/Referentin (LD 14) in der Amtsleitung einer Bezirkshauptmannschaft für den Bereich des Dienstbetriebs und der Organisation der Bezirkshauptmannschaft; unmittelbare Unterstützung des Bezirkshauptmanns/der Bezirkshauptfrau; Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftsstelle des Sozialhilfeverbands. Der Aufgabenbereich entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Verwaltungs- und Wirtschaftsdienstes gemäß § 30 Oö. LBG bzw. II. Teil lit. B Z. 10 Oö. LVBV. |
Verwendungsvoraussetzungen: | Vertiefte Kenntnisse der "internen Verwaltungsaufgaben"; hohes Maß an Fähigkeiten und Kenntnissen in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule; umfangreiches Fachwissen; mehrjährige Berufspraxis im Landesdienst |
3. Amtsarzt und Amtsärztin | |
Aufgaben: | Erstellung von medizinischen Gutachten; Durchführung z.B. von medizinischen Untersuchungen, Kontrollen, Studien nach Maßgabe der sanitätsrechtlichen Vorschriften; in der Regel Vorgesetztenfunktion |
Verwendungsvoraussetzungen: | Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufs sowie Absolvierung der Physikatsprüfung. Das Erfordernis der Physikatsprüfung kann binnen einer ab Beginn der entsprechenden Verwendung festzusetzenden Frist nachgeholt werden. |
4. Amtstierarzt und Amtstierärztin | |
Aufgaben: | Erstellung von veterinärmedizinischen Gutachten; Durchführung z.B. von veterinärmedizinischen Untersuchungen, Kontrollen, Studien nach Maßgabe der veterinärrechtlichen Vorschriften; in der Regel Vorgesetztenfunktion |
Verwendungsvoraussetzungen: | Universitätsstudium der Veterinärmedizin und tierärztliche Physikatsprüfung; Eintragung in die Tierärzteliste. Das Erfordernis der tierärztlichen Physikatsprüfung kann binnen einer ab Beginn der entsprechenden Verwendung festzusetzenden Frist nachgeholt werden. |
5. Bereichsleiter und Bereichsleiterin Rechnungswesen | |
Aufgaben: | Leitung und Koordination des Rechnungsdienstes einer Krankenanstalt, insbesondere Verantwortung für die Erstellung, Vollzug und Überwachung des Budgets; Aufsicht über die Gebührenverrechnung sowie die Kosten- und Leistungsrechnung; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Vertiefte Kenntnisse des Rechnungsdienstes in einer Krankenanstalt; Fähigkeiten und Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule; umfangreiches Fachwissen; mehrjährige Erfahrung im Rechnungsdienst |
6. Forsttechniker und Forsttechnikerin (Forstwirt/Forstwirtin) | |
Aufgaben: | Erstellung von forsttechnischen Gutachten, Durchführung z.B. von Untersuchungen, Kontrollen, Studien nach Maßgabe des Forstgesetzes; in der Regel Vorgesetztenfunktion |
Verwendungsvoraussetzungen: | Universitätsstudium der Forst- und Holzwirtschaft und Staatsprüfung für den höheren Forstdienst entsprechend den forstrechtlichen Bestimmungen |
7. Juristischer, betriebswirtschaftlicher, wissenschaftlicher oder technischer Referent und juristische, betriebswirtschaftliche, wissenschaftliche oder technische Referentin | ||
Aufgaben: | Wahrnehmung der rechtlichen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder technischen Aufgaben (Bescheide, Förderungsfälle, Studien, Bauplanungen, -abwicklungen), für die | |
a) | ein der Verwendung entsprechendes Universitätsstudium oder | |
b) | ein der Verwendung entsprechendes Fachhochschulstudium und mehrjährige Berufserfahrung erforderlich ist. | |
Grundsätzlich selbständige Aufgabenerledigung; Funktion als Vorgesetzter/Vorgesetzte möglich. Aufgabengebiet entspricht im Wesentlichen § 29 Oö. LBG bzw. dem II. Teil lit. A Z. 1, 2, 8 und 9 Oö. LVBV. | ||
Verwendungsvoraussetzungen: | Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums oder Fachhochschulstudiums und mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung | |
8. Technischer Betriebsleiter und technische Betriebsleiterin (große Krankenanstalt) | |
Aufgaben: | Leitung und Koordination des technischen Betriebsdienstes einer großen Krankenanstalt nach der Anstaltsordnung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Vertiefte Kenntnisse über den technischen Betriebsdienst; Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer Höheren technischen Lehranstalt; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung |
9. Klinischer Psychologe und klinische Psychologin | |
Aufgaben: | Betreuung von Patienten/Patientinnen in Krankenanstalten gemäß dem gesetzlichen Berufsbild; Tätigkeiten nach der Anstaltsordnung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Einschlägiges Universitätsstudium und ergänzende Ausbildung nach dem Psychologengesetz |
10. Spezialsachverständiger und Spezialsachverständige | |
Aufgaben: | Tätigkeiten eines/einer Sachverständigen (LD 12) in besonders schwierigen und komplexen Wissensgebieten bzw. mit großen finanziellen Auswirkungen |
Verwendungsvoraussetzungen: | Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums oder Fachhochschulstudiums und mehrjährige Berufspraxis |
11. Straßenbezirksleiter und Straßenbezirksleiterin | |
Aufgaben: | Leitung eines Straßenbezirks in der Abteilung Straßenerhaltung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Abschluss einer Höheren Technischen Lehranstalt sowie mehrjährige einschlägige Berufserfahrung; vertiefte Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung |
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 10
1. Facharzt und Fachärztin | |
Aufgaben: | Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung; Tätigkeiten im entsprechen den ärztlichen Sonderfach |
Verwendungsvoraussetzungen: | Universitätsstudium der Humanmedizin; entsprechende Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin |
2. Leitender Referent und leitende Referentin | |
Aufgaben: | Leitung einer Organisationseinheit (größeren Gruppe von Bediensteten) einer Abteilung des Amtes der Oö. Landesregierung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer höheren Schule mit mehrjähriger einschlägiger Berufspraxis; eingehende Fähigkeiten und Kenntnisse der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; hohes Maß an Verhandlungsgeschick |
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 9
1. Abteilungsleiter und Abteilungsleiterin (Bezirkshauptmannschaft) | |
Aufgaben: | Leitung einer Abteilung einer Bezirkshauptmannschaft, wenn noch nicht jene Organisationsform verwirklicht ist, die eine Zusammenführung der Aufgaben in eine Sicherheits- und |
Verwendungsvoraussetzungen: | Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums; Führungs- und Verhandlungsgeschick sowie Berufspraxis; Erfahrung und Wissen in verschiedensten (Rechts-) Gebieten, dadurch neben einem breiten Wissensspektrum hohes Maß an Flexibilität |
2. Facharzt und Fachärztin mit spezifischen Kenntnissen | |
Aufgaben: | Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung; Tätigkeiten im entsprechenden ärztlichen Sonderfach |
Verwendungsvoraussetzungen: | Universitätsstudium der Humanmedizin; Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin; spezielle Kenntnisse durch mindestens 5-jährige krankenhausspezifische fachärztliche Tätigkeit |
3. Konsiliarfacharzt und Konsiliarfachärztin | |
Aufgaben: | Eigenverantwortliche Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz und der Anstaltsordnung im entsprechenden ärztlichen Sonderfach ohne Eingliederung in eine Abteilung oder ein Institut |
Verwendungsvoraussetzungen: | Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin; vertiefte Fachkenntnisse; mehrjährige Berufspraxis |
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 8
1. Abteilungsleiter und Abteilungsleiterin (Bezirkshauptmannschaft) | |
Aufgaben: | Leitung einer Abteilung einer Bezirkshauptmannschaft, wenn jene Organisationsform verwirklicht ist, die eine Zusammenführung der Aufgaben in eine Sicherheits- und eine Anlagenabteilung vorsieht; Kooperation mit anderen Bezirkshauptmannschaften und Zentraldienststellen im jeweiligen Fachbereich; hohes Maß an Selbständigkeit |
Verwendungsvoraussetzungen: | Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums; Führungs- und Verhandlungsgeschick sowie Berufspraxis; Erfahrung und Wissen in verschiedensten (Rechts-) Gebieten, dadurch neben einem breiten Wissensspektrum hohes Maß an Flexibilität |
2. Leiter und Leiterin von Instituten für Hygiene und Mikrobiologie, medizinische und chemische Labordiagnostik, Nuklearmedizin, Pathologie und Radiologie (Primararzt/Primarärztin) | |
Aufgaben: | Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, dem Oö. KAG und der Anstaltsordnung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; mehrjährige Berufspraxis; vertiefte Fachkenntnisse |
3. Pflegedirektor und Pflegedirektorin (Krankenanstalt mittlerer Größe) | |
Aufgaben: | Tätigkeiten nach dem GuKG in allen Krankenanstalten mit Ausnahme der Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg, des KH Steyr, des KH Vöcklabruck, des KH Gmundnerberg, des KH Buchberg und der Psychiatrischen Klinik Wels |
Verwendungsvoraussetzungen: | Abgeschlossene Ausbildung in der allgemeinen oder psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege oder in der Kinder- und Jugendlichenpflege und Sonderausbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG; mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung |
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 7
1. Leiter und Leiterin von bettenführenden Abteilungen, von Instituten für Anästhesiologie und Intensivmedizin sowie Instituten für physikalische Medizin (Primararzt/Primarärztin) | |
Aufgaben: | Tätigkeiten nach dem Ärztegesetz, dem Oö. KAG und der Anstaltsordnung |
Verwendungsvoraussetzungen: | Universitätsstudium der Humanmedizin und Berechtigung zur selbständigen Ausübung des Berufs als Facharzt/Fachärztin; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; mehrjährige Berufspraxis; vertiefte Fachkenntnisse |
2. Pflegedirektor und Pflegedirektorin (große Krankenanstalt) | |
Aufgaben: | Tätigkeiten nach dem GuKG in der Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg, dem KH Steyr und dem KH Vöcklabruck |
Verwendungsvoraussetzungen: | Abgeschlossene Ausbildung in der allgemeinen oder psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege und Sonderausbildung für leitendes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach dem GuKG; mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung |
3. Kaufmännischer Direktor und Kaufmännische Direktorin (Krankenanstalt mittlerer Größe) | ||
Aufgaben: | Leitung der Verwaltung in allen Krankenanstalten mit Ausnahme der Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg, des KH Steyr, des KH Vöcklabruck und der Psychiatrischen Klinik Wels | |
Verwendungsvoraussetzungen: | Vertiefte Kenntnisse der Verwaltungsaufgaben einer Krankenanstalt; Absolvent/Absolven tin einer höheren Schule, erfolgreiche Absolvierung | |
a) | der Ausbildungslehrgänge zur diplomierten Krankenhaus-Betriebswirtin und zum diplomierten Krankenhaus-Betriebswirt oder zur akademisch geprüften Krankenhausmanagerin und zum akademisch geprüften Krankenhausmanager oder vergleichbarer Lehrgänge; | |
b) | einschlägiger Fachhochschullehrgänge, insbesondere des FH-Lehrgangs für Krankenhausmanagement oder | |
c) | eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums | |
sowie mehrjährige Berufspraxis | ||
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 6
Kaufmännischer Direktor und Kaufmännische Direktorin (große Krankenanstalt) | ||
Aufgaben: | Leitung der Verwaltung der Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg, des KH Steyr und des KH Vöcklabruck. | |
Verwendungsvoraussetzungen: | Vertiefte Kenntnisse der Verwaltungsaufgaben einer Krankenanstalt; Absolvent/Absolventin einer höheren Schule, erfolgreiche Absolvierung | |
a) | der Ausbildungslehrgänge zur diplomierten Krankenhaus-Betriebswirtin und zum diplomierten Krankenhaus-Betriebswirt oder zur akademisch geprüften Krankenhausmanagerin und zum akademisch geprüften Krankenhausmanager oder vergleichbarer Lehrgänge; | |
b) | einschlägiger Fachhochschullehrgänge, insbesondere des FH-Lehrgangs für Krankenhausmanagement oder | |
c) | eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums | |
sowie mehrjährige Berufspraxis. (Anm: LGBl. Nr. 67/2007) | ||
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 5
Abteilungsleiter und Abteilungsleiterin | |
Aufgaben: | Leitung einer Organisationseinheit beim Amt der Oö. Landesregierung; Zusammenarbeit mit leitenden Bediensteten nach- oder gleichgeordneter Organisationseinheiten, mit Vertretern anderer Bundesländer und/oder Bundesdienststellen; strategische Ausrichtung der Organisationseinheit an politischen Zielen derLandesregierung; Ansprechpartner/Ansprechpartnerin für das jeweils zuständige Regierungsmitglied; Verantwortlichkeit gegenüber dem Direktor/der Direktorin, dem Landesamtsdirektor/Landesamtsdirektorin und dem zuständigen Regierungsmitglied. |
Verwendungsvoraussetzungen: | Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums. Von diesem Erfordernis kann abgesehen werden, wenn nach dem Bildungsgang und der bisherigen langjährigen beruflichen Tätigkeit angenommen werden kann, dass die für diese Verwendung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorliegen.Besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung und Kooperationsgeschick. (Anm: LGBl. Nr. 67/2007) |
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 4
Bezirkshauptmann und Bezirkshauptfrau | |
Aufgaben: | Leitung einer Bezirkshauptmannschaft; Verantwortung gegenüber dem Landesamtsdirektor/Landesamtsdirektorin und dem jeweils zuständigen Abteilungsleiter/der jeweils zuständigen Abteilungsleiterin und dem Direktor/der Direktorin des Amtes der Landesregierung; Kooperation mit anderen Bezirkshauptmannschaften, Zentraldienststellen, teilweise über die Bundesländergrenzen hinaus (auch international). |
Verwendungsvoraussetzungen: | Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums; besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung und Kooperationsgeschick. (Anm: LGBl. Nr. 67/2007) |
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 3
Leiter und Leiterin einer Abteilungsgruppe bzw. einer Abteilung mit Direktionsstatus | |
Aufgaben: | Leitung einer Abteilungsgruppe oder einer Abteilung mit Direktionsstatus beim Amt der Oö. Landesregierung; Zusammenarbeit mit leitenden Bediensteten anderer Abteilungen innerhalb der Direktion bzw. mit leitenden Bediensteten nach- oder gleichgeordneter Organisationseinheiten insbesondere mit anderen Direktoren/Direktorinnen, mit Vertretern anderer Bundesländer und/oder Bundesdienststellen; Verantwortung für die Koordination und die Gesamtsteuerung des Lebensbereichs (insbesondere der strategischen Ziele), Ausrichtung der Organisationseinheit an politischen Zielen der Landesregierung, erster Ansprechpartner/erste Ansprechpartnerin für das jeweils zuständige Regierungsmitglied; Verantwortung gegenüber dem Landesamtsdirektor/Landesamtsdirektorin, dem zuständigen Regierungsmitglied sowie dem Landeshauptmann. |
Verwendungsvoraussetzungen: | Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums. Von diesem Erfordernis kann abgesehen werden, wenn nach dem Bildungsgang und der bisherigen langjährigen beruflichen Tätigkeit angenommen werden kann, dass die für diese Verwendung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorliegen. Hohes Maß an Fachwissen; besondere Kenntnisse der internen Verwaltung; besondere Fähigkeiten in der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung und Kooperationsgeschick. (Anm: LGBl. Nr. 67/2007) |
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 2
derzeit keine Gruppen von Bediensteten im Sinn des § 21 des Oö. Gehaltsgesetzes 2001
(Anm: LGBl. Nr. 67/2007)
FUNKTIONSLAUFBAHN LD 1
Landesamtsdirektor und Landesamtsdirektorin | |
Aufgaben: | Leitung des inneren Dienstes des Amtes der Oö. Landesregierung; Verantwortung für den einheitlichen und geregelten Geschäftsgang in sämtlichen Zweigen der Landesverwaltung. Kooperation mit Landesamtsdirektoren/Landesamtsdirektorinnen anderer Bundesländer, zentraler strategischer Bundesdienststellen und Dienststellen anderer Länder sowie Regionen; Koordination der strategischen Gesamtziele der Landesregierung und damit letztverantwortlich der Landesregierung gegenüber. |
Verwendungsvoraussetzungen: | Absolvierung des Universitätsstudiums der Rechtswissenschaften. Neben einem breiten, zugleich aber intensiven Fachwissen zentrale Kenntnisse der Amtsführung, der internen Verwaltung sowie der Mitarbeiterführung/Mitarbeiterinnenführung; das für einen Beamten/eine Beamtin auf höchster Ebene notwendige breite Wissen über Zusammenhänge und Abhängigkeiten der jeweiligen Verwaltungsbereiche. |